Beförderungsvertragsdokument
(revised January 22, 2025)
Die Beförderung von Passagieren und Gepäck, die von United Airlines, Inc. und Fluggesellschaften, die unter dem Firmennamen United Express tätig sind, durchgeführt werden, unterliegt zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf oder in jedem Ticket, Ticketumschlag oder E-Ticket-Beleg abgedruckt sind, den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit ein Konflikt zwischen diesem Beförderungsvertrag und den allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht, die auf Tickets, Ticketumschlägen oder E-Ticket-Belegen abgedruckt sind, gilt vorrangig dieser Vertrag. Durch den Kauf eines Tickets oder der Zustimmung zur Beförderung, erklärt sich der Passagier damit einverstanden, dass diese Vorschriften und der Beförderungsvertrag bindend sind. Keine Vereinbarungen nach Recht oder Billigkeit dürfen vorausgesetzt oder einbezogen werden. Bitte beachten Sie, dass nur die englische Version des Beförderungsvertrags von United die Beförderung von Passagieren und Gepäck regelt, die von United Airlines, Inc. und Fluggesellschaften, die Geschäfte als United Express tätigen, bereitgestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Regel 1 Definitionen
- Regel 2 Standardformat von Regeln für Zwecke der elektronischen Einreichung
- Regel 3 Anwendung des Vertrags
- Regel 4 Reservierungen – Bestätigung/Tarifangebote/Offenlegungen
- Regel 5 Stornierung von Reservierungen
- Regel 6 Tickets
- Regel 7 Gültigkeitsdauer des Tickets
- Regel 8 Gebühr für Scheckrückgabe
- Regel 9 Gestrichen
- Regel 10 Aufschläge für Transatlantikflüge
- Regel 11 Aufschläge für Transpazifikflüge
- Regel 12 Aufschläge für Flüge in der westlichen Hemisphäre
- Regel 13 Annahme von Kindern/Minderjährigen und Kleinkindern
- Regel 14 Besondere Dienstleistungen
- Regel 15 Medizinische Leistungen
- Regel 16 Begleittiere
- Regel 17 Bodentransferdienst
- Regel 18 Serviceleistungen, die von United Express und anderen Codeshare-Partnern ausgeführt werden
- Regel 19 Reisedokumente
- Regel 20 Passagier- und Gepäckkontrolle
- Regel 21 Verweigerung der Beförderung
- Regel 22 Richtlinie zum Thema Rauchen
- Regel 23 Gepäck
- Regel 24 Flugverspätungen/Annullierungen/Flugzeugwechsel
- Regel 25 Entschädigung bei Nichtbeförderung
- Regel 26 Umleitung
- Regel 27 Erstattungen
- Regel 28 Zusätzliche Haftungsbeschränkungen
- Regel 29 Kundenservicebeschwerden
- Regel 30 Einwilligung zur Verwendung personenbezogener Daten
Regel 1 Definitionen
Im Rahmen dieses Beförderungsvertrags haben die folgenden Begriffe, egal ob groß- oder kleingeschrieben, die ihnen nachstehend zugeordneten Bedeutungen:
Zusatztarif: Siehe „Ermessenstarif“
Erwachsener bezeichnet eine Person, die zum Zeitpunkt des Reisebeginns ihren achtzehnten Geburtstag erreicht hat.
Afrika ist das Gebiet, das sich aus allen Ländern des afrikanischen Kontinents, mit Ausnahme von Algerien, Marokko, Sudan, Tunesien und Ägypten, zusammensetzt, einschließlich der folgenden Inseln: Kap Verde, Komoren, Madagaskar, Mauritius, Reunion, São Tomé y Príncipe und die Seychellen.
Alternative Beförderungsmittel bezeichnet den Lufttransport mit einer bestätigten Reservierung ohne Zusatzkosten (von einer vom DOT lizenzierten Linienfluggesellschaft) oder jede andere Beförderungsart, die vom Passagier im Fall einer Verweigerung der Beförderung akzeptiert und in Anspruch genommen wird.
Tiere bezeichnen domestizierte Katzen und Hunde.
Maßgeblicher Erwachsenentarif bezeichnet den Tarif, der für die Beförderung eines Erwachsenen gilt, mit Ausnahme der Sondertarife, die für den Status eines Passagiers gelten, wie z. B. Militärtarife, Standby-Tarife für Erwachsene usw.
Der Airline Designator Code ist der aus zwei Buchstaben bestehende Identifikationscode, der das Vertragsunternehmen kennzeichnet. Dieser kann sich von der Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, unterscheiden.
Ermessenstarif bezeichnet einen Betrag, der nur in Kombination mit anderen Tarifen für die Erstellung von Durchgangstarifen veröffentlicht wird. Er wird auch als „proportionaler Tarif“, „Referenz-“ und „Zusatztarif“ bezeichnet.
Gebiet Nr. 1 (oder „Gebiet 1“) bezeichnet das Gebiet, das sich aus den nord- und südamerikanischen Kontinenten und den angrenzenden Inseln, Grönland, Bermuda, Westindien, den karibischen Inseln und den Hawaii-Inseln (einschließlich Midway und Palmyra) zusammensetzt.
Gebiet Nr. 2 (oder „Gebiet 2“) bezeichnet das Gebiet, das sich aus ganz Europa (einschließlich des Teils der Russischen Föderation in Europa) und den angrenzenden Inseln, Island, den Azoren und ganz Afrika und den angrenzenden Inseln Ascension und der westlich des Iran gelegene Teil Asiens zusammensetzt.
Gebiet Nr. 3 (oder „Gebiet 3“) bezeichnet das Gebiet, das sich aus ganz Asien und den angrenzenden Inseln, mit Ausnahme des Teils, der zu Gebiet Nr. 2 gehört, ganz Ostindien, Australasien, den Inseln des Pazifischen Ozeans außer denen, die zu Gebiet Nr. 1 gehören, und der Russischen Föderation (östlich des Uralgebirges) zusammensetzt.
Asien bezeichnet das Gebiet, das sich aus Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Brunei, China, Hongkong, Indien, Indonesien, den Inseln des Pazifiks in Gebiet Nr. 3 nördlich des Äquators, Japan, Kasachstan, Kambodscha, Korea, Kirgisistan, Laos, Malaysia, Malediven, Myanmar, Nepal, Äußere Mongolei, Pakistan, Philippinen, der Russischen Föderation (östlich des Uralgebirges), Singapur, Sri Lanka, Taiwan, Tadschikistan, Timor, Thailand, Turkmenistan, Usbekistan und Vietnam zusammensetzt.
Australasien bezeichnet das Gebiet, das sich aus Australien, Neukaledonien, Neuseeland, den neuen Hebriden, Fidschi, Samoa, Cook-Inseln, Papua, Neuguinea, Tahiti und den angrenzenden Inseln zusammensetzt.
Gepäck umfasst solche angemessenen Artikel und andere persönliche Gegenstände eines Passagiers mit Ticket, die für Kleidung, Nutzung, Komfort oder Bequemlichkeit des Passagiers in Verbindung mit seiner Flugreise notwendig oder angemessen sind. Sofern nicht anders angegeben, umfasst es sowohl aufgegebenes als auch nicht aufgegebenes Gepäck und Eigentum des Passagiers.
Unter Gepäckschein oder Gepäckabschnitt werden die Teile des Tickets verstanden, die sich auf die Beförderung des aufgegebenen Gepäcks eines Passagiers beziehen und von der Fluggesellschaft als Beleg für das aufgegebene Gepäck des Passagiers ausgestellt werden.
Unter Gepäckbestimmungen sind die Bedingungen zu verstehen, die mit der Annahme des Gepäcks verbunden sind, einschließlich aller anfallenden Servicegebühren und der mit dem Transport des Gepäcks verbundenen Dienstleistungen. Weitere Informationen siehe Regel 23.
Gepäckanhänger bezeichnet ein Dokument, das von der Fluggesellschaft ausschließlich zur Identifizierung des aufgegebenen Gepäcks ausgestellt wird und dessen Teil von der Fluggesellschaft an einem bestimmten Gegenstand des aufgegebenen Gepäcks angebracht wird.
Bankkaufkurs (Banker's Buying Rate, BBR) bezeichnet den Kurs, zu dem eine Bank für Zwecke des Geldtransfers über Bankkanäle (d. h. ohne Transaktionen mit Banknoten, Reiseschecks und vergleichbaren Bankinstrumenten) einen bestimmten Betrag in Fremdwährung im Umtausch für eine Einheit (oder Einheiten) der Landeswährung eines Landes ankauft, in dem die Umtauschtransaktion stattfindet.
Bankverkaufskurs (Banker's Selling Rate, BSR) bezeichnet den Kurs, zu dem eine Bank für Zwecke des Geldtransfers über Bankkanäle (d. h. ohne Transaktionen mit Banknoten, Reiseschecks und vergleichbaren Bankinstrumenten) einen bestimmten Betrag in Fremdwährung im Umtausch für eine Einheit (oder Einheiten) der Landeswährung des Landes kauft, in dem die Umtauschtransaktion stattfindet.
Referenztarif: Siehe „Ermessenstarif“
Kabinengepäck bedeutet Handgepäck, das aufgrund seiner Größe und Natur den Erwerb eines Sitzplatzes an Bord des Flugzeugs erfordert, um das Gepäckstück befördern zu können.
Kalendermonat bezeichnet den Zeitraum, der mit dem Beginn eines beliebigen Tages eines Monats beginnt, der durch die Nummer gekennzeichnet ist, und mit dem Beginn desselben Tages des folgenden Monats endet. Wenn derselbe Tag im folgenden Monat nicht existiert, endet dieser Zeitraum am letzten Tag des Monats.
Unter Kalenderwoche versteht man einen Zeitraum von sieben Tagen, der am Sonntag um 00:01 Uhr beginnt und am darauffolgenden Samstag um Mitternacht endet, sofern er in Bezug auf den Dienst, der nur einmal pro Woche zwischen den Reisestellen angeboten wird, verwendet wird, einen Zeitraum von acht Tagen beginnend mit 00:01 Uhr am Tag des Flugbetriebs.
Karibik bezeichnet das Gebiet, das sich aus Anguilla, Antigua, Aruba, Bahamas, Barbados, Barbuda, Bermuda, Bonaire, den Britischen Jungferninseln, Kaimaninseln, Kuba, Curacao, Dominica, Dominikanischer Republik, Grenada, Guadeloupe, Haiti, Jamaika, Leeward-Inseln, Martinique, Montserrat, Niederländische Antillen, Nevis, Saba, St. Barth, St. Eustatius, St. Kitts, St. Lucia, St. Maarten, St. Vincent, Trinidad und Tobago, Turks- und Caicosinseln, Westindischen Inseln und Windwardinseln zusammensetzt.
Beförderung ist der Transport von Passagieren und ihrem Gepäck auf dem Luft- oder Landweg, ob kostenlos oder gegen Bezahlung.
Fluggesellschaft ist die Fluggesellschaft (auf dem Luft- oder Landweg), die das Ticket ausstellt und alle Fluggesellschaften, die den Passagier und/oder sein Gepäck aufgrund dieses Tickets befördern oder sich verpflichten, diesen zu befördern.
Handgepäck ist Gepäck, das nicht aufgegebenes Gepäck ist, sondern von einem Fluggast an Bord eines Flugzeugs befördert wird und als nicht aufgegebenes Gepäck bezeichnet wird.
Zentralafrika bezeichnet das Gebiet, das sich aus Malawi, Sambia und Simbabwe zusammensetzt.
Mittelamerika bezeichnet das Gebiet, das sich aus Belize, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama zusammensetzt.
Aufgegebenes Gepäck ist Gepäck, das ein Passagier mit Ticket von der Fluggesellschaft befördern lässt und für das die Fluggesellschaft dem Passagier einen Gepäckabschnitt ausgestellt hat.
Kind ist eine Person, die zum Zeitpunkt des Reiseantritts ihren zweiten Geburtstag, jedoch nicht ihren 12. Geburtstag erreicht hat.
Circle Trip bezeichnet die Hinreise von einem Punkt und die Rückreise zum selben Punkt auf einer durchgängigen, mit Umwegen verbundenen Flugroute (darunter auch Reisen, die aus zwei (2) Tarifbestandteilen bestehen, jedoch nicht den Anforderungen der Definition einer Rundreise entsprechen), wobei es sich nach wie vor um einen Circle Trip handelt, wenn eine Unterbrechung der Route mit einem anderen Transportmittel überbrückt wird, falls zwischen zwei Punkten keine geeignete Direktfluglinie besteht.
Zivile Luftfahrtbehörde (Civic Aeronautics Board, „C.A.B.“) bezeichnet das US-Transportministerium (Department of Transportation, DOT).
Codeshare ist eine Vereinbarung, mit der UA einem Passagier, der den zweibuchstabigen Airline-Designator-Code „UA“ hat, ein Ticket für einen Flug anbietet, der von einer anderen Fluggesellschaft als UA durchgeführt wird.
Vergleichbarer Lufttransport ist die Beförderung, die von in- oder ausländischen Fluggesellschaften durchgeführt werden, die Inhaber eines „Certificate of Public Convenience and Necessity“ oder ausländischer Zulassungen sind.
Bestätigter reservierter Platz bezeichnet einen Sitzplatz an einem bestimmten Datum auf einem bestimmten Flug und in einer bestimmten Serviceklasse, der von einem Passagier angefordert wurde und von UA bzw. seinen Vertretern per entsprechendem Vermerk auf dem Ticket als für die Unterbringung des Passagiers reserviert bestätigt worden ist.
Anschlussticket bedeutet zwei oder mehrere Tickets, die für einen Passagier gleichzeitig ausgestellt werden und zusammen einen einzigen Beförderungsvertrag darstellen.
Zwischenlandung bezeichnet eine Unterbrechung an einem Zwischenpunkt auf der Reiseroute, an dem ein Flugzeugwechsel vorgenommen wird und der nicht unter die Definition für Zwischenaufenthalt fällt.
Folgeschäden sind Schäden, die auf einer Handlung beruhen, aber nicht direkter bzw. unmittelbarer Natur sind.
Zusammenhängende oder kontinentale Vereinigte Staaten sind der District of Columbia und alle Staaten der USA mit Ausnahme von Alaska oder Hawaii.
Beförderungsvertrag umfasst die in diesem Dokument enthaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils von der Fluggesellschaft geänderten Fassung.
Land des Beförderungsbeginns ist das Land, von dem aus der erste internationale Abschnitt der Reise begonnen wird.
Zahlungsland ist das Land, in dem der Käufer die Zahlung an die Fluggesellschaft oder deren Vertreter leistet. Zahlungen per Scheck, Kreditkarte oder andere Bankinstrumente gelten als an dem Ort geleistet, an dem das betreffende Zahlungsmittel von der Fluggesellschaft oder ihrem Vertreter akzeptiert worden ist.
Tage sind vollständige Kalendertage, einschließlich Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, sofern der Rest des Tages, an dem die Benachrichtigung versandt worden ist, für die Zwecke der Benachrichtigung nicht mitgerechnet wird und dass für die Feststellung der Dauer eines Gültigkeitszeitraums der Rest des Tages, an dem das Ticket ausgestellt oder der Flug angetreten wurde, nicht mitgerechnet wird.
Transportministerium („DOT“) ist das US-Transportministerium.
Reiseziel ist der Endpunkt der Reise des Passagiers, wie auf dem Ticket angegeben.
Inlandsbeförderung („Inland“) bezeichnet (soweit nicht anders definiert) eine Beförderung, bei der sich Abflugort, Reiseziel oder Ort des Zwischenaufenthalts gemäß dem Beförderungsvertrag innerhalb der Vereinigten Staaten oder innerhalb eines anderen souveränen Staates befinden und der gesamte Transport zwischen dort befindlichen Orten abgewickelt wird.
DOT-Vorschriften zu Gefahrgut sind die Vorschriften, die vom Büro für Materialtransporte des Transportministeriums (Materials Transportation Bureau of the Department of Transportation) in Titel 49 der Bundesgesetzsammlung (Code of Federal Regulations), Abschnitt 171 bis 180 (49 CFR 171-180) veröffentlicht worden sind.
Down-Line-Fluggesellschaft ist jede außer der auswählenden Fluggesellschaft, die den Passagier aufgrund des Flugscheins einen Interline-Transport anbietet.
Ostafrika bezeichnet das Gebiet, das sich aus Burundi, Dschibuti, Äthiopien, Kenia, Ruanda, Somalia, Tansania und Uganda zusammensetzt.
Europa bezeichnet das Gebiet, das sich aus Albanien, Algerien, Andorra, Armenien, Österreich, Aserbaidschan, Azoren, Weißrussland, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kanaren, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Gibraltar, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madeira, Malta, Monaco, Marokko, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russischer Föderation (westlich des Urals), San Marino, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tunesien, Türkei in Europa und Asien, Ukraine sowie Großbritannien zusammensetzt.
Tarifbestandteil bezeichnet jeden Tarif in lokaler Währung (außer Add-On-Tarifen), bei dem mehr als ein solcher Tarif für die Erstellung des Gesamttarifs einer Reise verwendet wird.
Flugschein bezeichnet den Teil des Tickets, der die Reiseorte angibt, zwischen denen die Beförderung aufgrund des Flugscheins stattfindet.
Ereignis höherer Gewalt – eine der folgenden Situationen: (a) Jegliche Bedingungen, die außerhalb der Kontrolle von UA liegen, einschließlich aber nicht beschränkt auf meteorologische oder geologische Bedingungen, Naturkatastrophen, Unruhen, terroristische Aktivitäten, zivile Unruhen, Embargos, Kriege, Feindseligkeiten, Störungen oder ungelöste internationale Bedingungen, entweder tatsächlich, erwartet, angedroht oder gemeldet oder jede Verzögerung, Forderung, Umstände oder Anforderung, die direkt oder indirekt auf diese Bedingungen zurückzuführen sind; (b) Streiks, Arbeitsunterbrechungen, Verlangsamungen, Aussperrungen oder andere arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die die Dienstleistungen von UA betreffen oder beeinflussen; (c) staatliche Vorschriften, Auflagen oder Anforderungen; (d) Mangel an Arbeitskräften, Treibstoff oder Anlagen von UA oder anderen; (e) Schäden an Flugzeugen oder Geräten von UA, die von einem Dritten verursacht wurden; (f) Notsituationen, die sofortige Pflege oder Schutz einer Person oder eines Eigentums erfordern oder (g) Ereignisse, die von UA nach vernünftigen Ermessen nicht vorhergesehen, angenommen oder vorausgesagt wurden.
Lufttransport mit Auslandsbezug ist die Beförderung zwischen einem Ort innerhalb und einem Ort außerhalb der Vereinigten Staaten.
Halber Rundreisetarif bedeutet 50 Prozent eines festgelegten oder zusammengesetzten Normal- oder Spezialtarifs einer Rundreise. Fehlt ein spezifizierter oder zusammengesetzter Normaltarif einer Rundreise, gilt der normale Hinflugtarif als halber Normaltarif der Rundreise. Wenn ein spezifizierter oder zusammengesetzter Spezialtarif eines Hinflugs verdoppelt werden kann, um den Spezialtarif einer Rundreise festzulegen, gilt der Spezialtarif des Hinflugs als halber Spezialtarif der Rundreise.
Hawaii bedeutet Hilo, Honolulu, Kona, Lihue und Maui.
IATA-Wechselkurs bezeichnet den von der IATA von Zeit zu Zeit veröffentlichten Wechselkurs.
Iberische Halbinsel bezeichnet das Gebiet, das sich aus Gibraltar, Portugal (einschließlich Azoren und Madeira) sowie Spanien (einschließlich Balearen und Kanaren) zusammensetzt.
Direkte Familienmitglieder sind Ehepartner, Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, rechtmäßig adoptierte Schutzbefohlene, Schwiegersöhne/-töchter, Enkel, Eltern, Stiefeltern, gesetzliche Vormünder, Schwiegermütter/-väter, Großeltern, Brüder/Schwestern, Stiefbrüder/-schwestern, Halbbrüder/-schwestern, Schwager/Schwägerinnen, Tanten/Onkel und Nichten/Neffen.
Inseln des Indischen Ozeans bezeichnen die Komoren, Madagaskar, Mauritius, Mayotte, Réunion und Seychellen.
Indischer Subkontinent bezeichnet das Gebiet, das sich aus Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Indien, Nepal, Pakistan, Republik Malediven und Sri Lanka zusammensetzt.
Ein Säugling ist eine Person, die zum Zeitpunkt des Reiseantritts ihren zweiten Geburtstag noch nicht erreicht hat.
Interchange-Flug ist ein Flug, der über die Strecken von zwei oder mehr Fluggesellschaften ohne Wechsel des Flugzeugs durchgeführt wird.
Interline-Transferort bezeichnet jeden Ort, an dem der Passagier von den Serviceleistungen einer Fluggesellschaft auf die Serviceleistungen einer anderen Fluggesellschaft wechselt.
Interline-Beförderung/Interline-Vereinbarung bezeichnet die Beförderung mit mehr als einer Fluggesellschaft, bei der sich die Fluggesellschaften damit einverstanden erklären, Tickets und Gepäck untereinander zu akzeptieren.
Interline-Reiseroute bezeichnet Flüge, die auf einem einzelnen Ticket mit mehr als einer Fluggesellschaft ausgewiesen sind.
Internationale Beförderung („international“) bezeichnet jede Beförderung, die keine Inlandsbeförderung ist. Wenn jedoch das Warschauer Abkommen und/oder das Montrealer Übereinkommen anwendbar sind, gelten vorrangig die darin enthaltenen Definitionen von „international“.
Internationaler Abschnitt bezeichnet den Abschnitt einer ununterbrochenen Flugreise, bei der der Ankunfts- und der Abflugort in zwei verschiedenen Ländern liegen.
HINWEIS: Für Zwecke der Tarifbestimmung im Rahmen dieses Beförderungsvertrags gilt Folgendes:
- Reisen auf einem Abschnitt zwischen den USA und Kanada werden nicht als international betrachtet und
- falls transozeanische Reisen einen Tarifbestandteil ausmachen, gilt der transozeanische Abschnitt für Zwecke der Zusammenstellung des Tarifs als internationaler Abschnitt.
Zwischenstaatliche Beförderung bezeichnet die Beförderung zwischen einem Ort in einem beliebigen Bundesstaat der USA und dem District of Columbia und einem beliebigen anderen Bundesstaat der USA oder dem District of Columbia.
Intraline- oder „Online“-Beförderung ist eine Beförderung ausschließlich aufgrund der Leistungen einer einzigen Fluggesellschaft.
Reise bezeichnet alle Reisen, die in einem Ticket oder einer Gruppe von Anschlusstickets enthalten sind.
Gesetzlicher Vormund ist die Person, der die Versorgung und Betreuung von Kleinkindern/Minderjährigen obliegt.
Tarife in lokaler Währung sind Tarife und damit verbundene Gebühren in der Währung des Landes, in dem der Transport beginnt.
Wichtige Lebensfunktionen sind Funktionen wie z. B. sich um sich selbst zu kümmern, das Ausführen manueller Aufgaben, Gehen, Sehen, Hören, Sprechen, Atmen, Lernen und Arbeiten.
Vertragsunternehmen bezeichnet die Fluggesellschaft, die Flüge unter ihrem Airline Designator Code verkauft, der im Segment des ersten Flugs im Passagier-Ticket angegeben ist (z. B. gewählte/auswählende Fluggesellschaft nur für Zwecke von Interline-Beförderung nach Kanada).
Maximale lineare Außenmaße ist die Summe der maximalen äußeren Länge plus der maximalen äußeren Breite plus der maximalen äußeren Höhe.
Ein ärztliches Attest ist ein Schreiben oder Formular des behandelnden Arztes oder Krankenhauses des Passagiers, das innerhalb einer Woche nach dem ersten betroffenen Abflug vom behandelnden Arzt oder Krankenhaus des Landes, in dem die Krankheit oder Behandlung aufgetreten ist, unterzeichnet und datiert werden muss und das die Art der Krankheit und Behandlung des Passagiers bescheinigt.
Mikronesien bezeichnet das Gebiet, das sich aus Guam, Johnston-Insel, den Marshallinseln, Karolineninseln, Palau-Inseln und Marianen-Inseln zusammensetzt.
Mittelatlantisches Gebiet bezeichnet das Gebiet, das sich aus Anguilla, Antigua, Bahamas, Barbuda, Barbados, Bermuda, Bolivien, Bonaire, Belize, den Caymaninseln, Kolumbien, Costa Rica, Cuca, Curacao, der Dominikanischen Republik, Ecuador, El Salvador, Französisch Guyana, Guadeloupe, Guyana, Haiti, Honduras, Jamaika, Martinique, Montserrat, Navis, Nicaragua, Panama, Peru, Puerto Rico, St. Kitts, St. Croix, St. Maarten, St. Thomas, Surinam, Trinidad, Tobago und Venezuela zusammensetzt.
Naher Osten bezeichnet das Gebiet, das sich aus Aden, Bahrain, Zypern, Ägypten, Iran, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Muskat und Oman, Katar, Saudi Arabien, Sudan, Syrien, Trucial, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Jemen zusammensetzt.
Militärbehörden sind Dienststellen der USA Armee, -Marine und -Luftwaffe, der US-Marineinfanterie, der Küstenwache sowie die jeweiligen Akademien der Armee, der Marine, der Luftwaffe, der Küstenwache und der Nationalgarde. Die Schulungstruppe der Reserveoffiziere ist hierin nicht enthalten.
Militärpassagiere sind Militärpersonal der Militärbehörden, das sich im aktiven Dienst befindet oder innerhalb von sieben Tagen nach Reiseantritt aus dem aktiven Militärdienst entlassen wurde.
Minderjähriger ist eine Person, die zum Zeitpunkt des Reiseantritts ihren zweiten Geburtstag, jedoch nicht ihren 18. Geburtstag erreicht hat.
Montrealer Übereinkommen ist das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften für die Beförderung im internationalen Luftverkehr, das am 28. Mai 1999 in Montreal unterzeichnet wurde.
Niederländische Antillen sind die Inseln Bonaire, Curacao und St. Maarten.
Normaltarif ist der volle Tarif, der für den Linien- oder Normalverkehr festgelegt wurde und dessen Anwendung nicht von einer begrenzten Gültigkeitsdauer des Tickets oder anderen besonderen Umständen abhängt. Sofern hier nicht anders angegeben, umfassen Normaltarife das ganze Jahr über Hinflüge, Rundreisen, Circle Trips und Gabelflüge, Tickets der First Class, Business Class, Executive Class, Economy Class, Basic Economy Class und der Einheits-Standardklasse, Standard-Serviceleistungen, Tourist-/Coach Class, Sparklassentarife sowie Tarife in und außerhalb der Hochsaison.
Nordamerika bezeichnet das Gebiet, das sich aus Alaska, Kanada, Kontinental-USA und Mexiko zusammensetzt.
Nordmittelpazifik bezeichnet alle Flugstrecken zwischen Orten in Kanada/USA und Orten in Gebiet Nr. 3 – außer Orten im Südwestpazifik – über den Pazifischen Ozean.
On-line bezeichnet den Lufttransport, der komplett von derselben Fluggesellschaft abgewickelt wird.
Unter Online-Tarifdatenbank versteht man die vom Antragsteller fernverfügbare Online-Version von (1) elektronisch eingereichten Tarifdaten, die an die „offizielle DOT-Tarifdatenbank“ übermittelt wurden, und (2) den Genehmigungen, Ablehnungen und anderen von DOT geforderten Aktionen.
Online-Transferort ist jeder Ort, an dem der Passagier von den Serviceleistungen einer Fluggesellschaft auf andere Serviceleistungen derselben Fluggesellschaft (mit anderer Flugnummer) wechselt.
Gabelflug ist eine Flugreise, bei der es sich im Wesentlichen um eine Rundreise handelt, wobei allerdings der Zielort des Hinflugs mit dem Startort des Rückfluges und/oder der Zielort des Rückflugs mit dem Startort des Hinflugs nicht identisch ist.
Ausführende Fluggesellschaft ist die Fluggesellschaft, die den jeweiligen Flug abwickelt.
Ursprungsort ist der erste Ausgangspunkt der Reise.
Sonstige Kosten sind Kosten wie etwa Steuern, Gebühren usw., die im Ticketfeld der Tarifzusammenstellung nicht gezeigt werden, außer Gebühren für Übergepäck.
Zielort ist der Zwischenstopp auf der Reiseroute des Passagiers, der am weitesten vom Ausgangspunkt des Passagiers entfernt ist.
Überbuchter Flug ist ein Flug, bei dem mehr Passagiere mit gültigen bestätigten Tickets besitzen, die innerhalb der für den Flug vorgeschriebenen Check-in-Zeit einchecken, als verfügbare Sitze vorhanden sind.
Teilnehmende Fluggesellschaften umfasst sowohl die auswählende als auch die Down-Line-Fluggesellschaft, bei denen festgestellt wurde, dass sie dem Passagier aufgrund des Flugscheins des Passagiers einen Interline-Transport anbieten.
Passagier ist jede Person, außer Besatzungsmitgliedern, die eine bestätigte Reservierung mitgeführt hat oder hält, um mit Zustimmung der Fluggesellschaft in einem Flugzeug befördert zu werden.
Passagiercoupon bezeichnet den Teil des Tickets, der den schriftlichen Beleg des Passagiers für den Beförderungsvertrag darstellt.
Proportionaler Tarif: Siehe „Ermessenstarif“ weiter oben.
Anspruchsberechtigte Person mit einer Behinderung ist eine Person mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung, die eine oder mehrere wichtige Lebensfunktionen dauerhaft oder vorübergehend erheblich einschränkt, über eine solche Beeinträchtigung verfügt oder als solche Beeinträchtigt gilt. Die in dieser Definition verwendeten Begriffe werden in 14 CFR, Abschnitt 382.3 eingehender definiert.
Zugehörige Kosten sind die Kosten, die im Ticketfeld der Tarifzusammenstellung gezeigt werden, sowie Gebühren für Übergepäck.
Umleitung ist eine Änderung von Route, Fluggesellschaft, Tarifen, Serviceklasse, Flügen oder ursprünglich im Ticket genannten Daten, gilt jedoch nicht für offene Tickets.
Einwohner („ein Einwohner“) ist eine Person, deren gewöhnlicher Aufenthaltsort in einem bestimmten Land liegt, wobei nach örtlich geltendem Recht eine restriktivere Definition maßgeblich sein kann.
Rundreise ist die Reise von einem Ort an einen anderen und zurück über eine beliebige Flugroute, für die das ganze Jahr über derselbe Normalflugpreis der gleichen Klasse ab dem Ausgangspunkt gilt, wobei diese Definition nicht für Flugreisen in aller Welt gilt, bei denen derselbe ganzjährige Hinflugtarif zwischen zwei Punkten in beiden Richtungen festgelegt worden ist.
Routenplanung bezieht sich auf die Städte und/oder die Serviceklasse und/oder den Typ des Flugzeugs, mit dem die Beförderung zwischen zwei Orten von der/den Fluggesellschaft(en) abgewickelt wird.
Skandinavien bezeichnet das Gebiet, das sich aus Dänemark, Norwegen und Schweden zusammensetzt.
Such- und Rettungstier bezeichnen ein ausgebildetes Tier, welches Strafverfolgungsbeamten bei der Suche von Schmuggelware und/oder anderen Artikeln unterstützt, oder bei Rettungsaktionen Unterstützung bietet.
Abschnitt oder Segment ist der Teil einer Reise, für die der jeweilige einzelne Flugschein gilt.
Ausgewählte Fluggesellschaft bezeichnet die Fluggesellschaft, deren Gepäckbestimmungen für die gesamte Interline-Reiseroute gelten.
Auswählende Fluggesellschaft ist die Fluggesellschaft, deren Designator Code auf dem ersten Flugabschnitt des Passagiertickets zu Beginn einer Interline-Reiseroute angegeben ist.
Begleittier bezeichnet einen Hund beliebiger Rasse, der individuell dafür ausgebildet wurde, eine bedürftige Person mit körperlicher, sensorischer, geistiger, mentaler oder anderer Behinderung oder Beeinträchtigung bzw. psychiatrischer Erkrankung zu unterstützen oder bestimmte Aufgaben für diese Person durchzuführen, oder ein Such- und Rettungstier.
Service Animal Relief Attestation Form (Begleittier-Befreiungsbescheinigungsformular) bezeichnet ein Formular, das von United zur Verfügung gestellt wird und mit den Anforderungen von 14 CFR §382.75(b) bezüglich des Service Animal Air Relief Attestation Form (Begleittier-Luft-Befreiungsbescheinigungsformular) des US-Verkehrsministeriums konform ist.
Service Animal Transportation Form (Begleittier-Beförderungsformular) bezeichnet ein Formular, das von United zur Verfügung gestellt wird und mit den Anforderungen von 14 CFR §382.75(a) bezüglich des Service Animal Air Transportation Form (Begleittier-Luft-Beförderungsformulars) des US-Verkehrsministeriums konform ist.
Einzelticket bezeichnet den Beleg einer Vereinbarung, die die Flugreise vom Ursprungsort zum Reiseziel ermöglicht, und kann Interline-, Codeshare- und Intraline-Segmente aufweisen.
Südamerika bezeichnet das Gebiet, das sich aus Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Paraguay, Peru, Surinam, Uruguay und Venezuela zusammensetzt.
Südasiatischer Subkontinent ist das Gebiet, das sich aus Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Indien, Nepal, Pakistan, Malediven und Sri Lanka zusammensetzt.
Südostasien bezeichnet das Gebiet, das sich aus Brunei Darussalam, China, Guam, Hongkong, Indonesien, Kambodscha, Kasachstan, Kirgisistan, Laos, der Volksdemokratischen Republik Malaysia, der Mongolei, Myanmar, den Philippinen, Singapur, Provinz Taiwan, Tadschikistan, Thailand, Turkmenistan, der Russischen Föderation (östlich des Uralgebirges), Usbekistan und Vietnam zusammensetzt.
Südpazifik ist das Gebiet, das sich aus allen Flugrouten zwischen Orten in den USA/Kanada und Orten im Südwestpazifik über den Pazifischen Ozean zusammensetzt.
Südwestafrika sind Orte in dem Teil Afrikas, der sich aus Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und Swasiland zusammensetzt.
Südwestpazifik bezeichnet das Gebiet, das sich aus Amerikanisch-Samoa, Australien, den Cook-Inseln, Fidschi, Französisch-Polynesien, den Gilbert- und Ellice-Inseln, den Loyalty-Inseln, Neukaledonien, den Neuen Hebriden, Neuseeland, Papua, Neuguinea, Samoa, den Gesellschaftsinseln, Tonga und dazwischenliegenden Inseln zusammensetzt.
Sonderziehungsrecht (Special Drawing Right, SDR) ist eine spezielle Währungseinheit, deren Wert schwankt und an jedem Banktag neu berechnet wird. Diese Werte sind den meisten Geschäftsbanken bekannt und werden in einigen Zeitungen sowie im IWF-Überblick aufgeführt, der wöchentlich vom Internationalen Währungsfond, Washington, D.C. 20431, veröffentlicht wird.
Spezialtarif bezeichnet einen anderen Tarif als den Normaltarif.
Zwischenaufenthalt ist eine bewusste Unterbrechung der Reise durch den Passagier an einem Ort zwischen Abflugort und Reiseziel, der von der Fluggesellschaft im Vorhinein festgelegt worden ist. Bei internationalen Flügen gilt es auch als Zwischenaufenthalt, wenn der Passagier von einem Zwischenlandungsort gemäß Reiseplan nicht am Ankunftstag abfliegt; wenn jedoch am Tag der Ankunft gemäß Reiseplan kein Verbindungsabflug vorgesehen ist, führt der Abflug am nächsten Tag innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft nicht zu einem Zwischenaufenthalt. Wenn ein Teil der Route mit Bodenbeförderungs-Transportmitteln zurückgelegt wird, wird dieser Teil der Reise als ein Zwischenaufenthalt betrachtet. Bei Inlandsflügen wird auch dann von Zwischenaufenthalten gesprochen, wenn ein Passagier an einem Ort ankommt und von diesem Ort nicht abfliegt mit:
- dem ersten Flug, auf dem Sitzplätze zur Verfügung stehen, oder
- dem Flug, der dem Passagier die früheste Ankunft am Zwischen- bzw. Anschlusstransfer- oder Reiseziel mit der Fluggesellschaft und in der Serviceklasse ermöglicht, die in seinem Ticket genannt sind; allerdings stellt es in keinem Fall einen Zwischenaufenthalt dar, wenn der Passagier vom Zwischen-/Anschlussort in einem Flug startet, der ausweislich des offiziellen allgemeingültigen Flugplans der Fluggesellschaft innerhalb von vier Stunden nach Ankunft an diesem Ort abfliegt.
Zusammenfassungsseite am Ende eines Online-Kaufs (nur für Regel 23 I) bezeichnet eine Seite auf der Website der Fluggesellschaft, auf der die Details eines Ticketkaufvorgangs zusammengefasst werden, sobald der Passagier dem Kauf des Tickets bei der Fluggesellschaft zugestimmt hat und eine Zahlungsart angegeben hat.
Bodenbeförderungsabschnitt ist eine Beförderung auf einem anderen als dem Luftweg zwischen zwei Zwischenzielen.
Durchgangstarif bezeichnet einen Tarif, der für eine Flugreise zwischen zwei aufeinanderfolgenden Orten in der Tarifzusammenstellung über (ein) Zwischenziel(e) maßgeblich ist.
Tickets, einschließlich elektronischer Tickets wie etwa „elektronische United-Tickets“ oder „eTickets“, sind der Beleg einer Vereinbarung für die Beförderung des Passagiers, der von UA nach bestimmten allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den geltenden Tarifen und Vorschriften für den auf dem Ticket genannten Passagier abgewickelt wird. Ein „E-Ticket“ ist der schriftliche Beleg der Vereinbarung über das Ticket, der im elektronischen Reservierungssystem der Fluggesellschaft verwahrt und bearbeitet wird. Dem Käufer des Tickets wird eine Quittung ausgehändigt, die eine Referenz zum Abrufen des Datensatzes im Reservierungssystem der Fluggesellschaft und eine Zusammenfassung der Ticketinformationen enthält. Die Fluggesellschaft kann die Ausstellung von eTickets unabhängig von Markt, Fluggesellschaft, Zahlungsmethode und Kundentyp vorschreiben.
Ticketort bezeichnet Orte, die im Abschnitt „Zur Beförderung berechtigt“ (good for passage) des Tickets angegeben sind, sowie alle weiteren Orte, die für die Tarifzusammenstellung benutzt und im Ticketfeld der Tarifzusammenstellung gezeigt werden, wobei zwei Flugnummern von zwei Fluggesellschaften – etwa für einen Interchange-Flug – auf einem Flugschein nicht zulässig sind.
Transatlantischer Abschnitt bezeichnet den Teil der Reise, für den ein einziger Flugschein vom Abflugort in Gebiet Nr. 1 bis zum Ankunftsort in Gebiet Nr. 2 und umgekehrt gilt.
Transfer ist der Wechsel vom Flug mit einer Fluggesellschaft zum Flug einer anderen Fluggesellschaft oder einen Wechsel vom Flug einer Fluggesellschaft zu einem anderen Flug derselben Fluggesellschaft mit derselben Flugnummer oder einen Wechsel vom Flug einer Fluggesellschaft zu einem anderen Flug, bei dem es sich um eine Dienstleistung mit einer anderen Flugnummer derselben Fluggesellschaft handelt, und zwar unabhängig davon, ob ein Wechsel des Flugzeugs stattfindet oder nicht.
Transferort ist jeder Ort, an dem der Passagier transferiert wird.
Transitort ist jeder Zwischenstopp auf der Reisestrecke (unabhängig davon, ob ein Wechsel der Flugzeuge stattfindet oder nicht), der nicht unter die Definition für Zwischenaufenthalt fällt.
Transozeanisch bezeichnet den Teil der Reise, der das Gebiet über einem Ozean abdeckt, und kann sich auf Reisen beziehen, die entweder transatlantisch oder transpazifisch sind.
Transpazifischer Abschnitt bezeichnet den Teil der Reise, der mit einem einzigen Flugschein vom Abflugort in Gebiet Nr. 1 bis zum Ankunftsort in Gebiet Nr. 3 und umgekehrt zurückgelegt wird.
UA steht für United Airlines, Inc.
UA-Ticketbestand bezeichnet gedruckte, aufgedruckte oder elektronisch ausgestellte Tickets mit dem UA Carrier Code (016) als Teil der Ticket-Seriennummer.
Das endgültige Ticketreiseziel betrifft nur Situationen, in denen der Ursprungsort eines Passagiers nicht in Kanada liegt und die Reiseroute zumindest einen Stopp in Kanada sowie zumindest einen Stopp außerhalb Kanadas enthält. Falls der Stopp in Kanada der entfernteste Reiseort ist und mehr als 24 Stunden dauert, ist das endgültige Reiseziel auf dem Ticket Kanada. (betrifft nur Regel 23 I).
United steht für United Airlines, Inc.
United Express-Fluggesellschaften sind Fluggesellschaften, die nicht zu 100 % im Eigentum von United Airlines, Inc. stehen oder von United Airlines, Inc. betrieben werden, sondern mit dem UA Designator Code unter dem Handelsnamen „United Express“.
Ein unbegleiteter Minderjähriger ist ein Kind/Minderjähriger zwischen 5 und 14 Jahren, das/der allein reist oder nicht mit demselben Flug und im selben Kabinenabschnitt von einem Begleitpassagier im Alter von mindestens 18 Jahren oder einem Erziehungsberechtigten oder gesetzlichem Vormund begleitet wird.
Großbritannien (oder GB) bezeichnet das Gebiet, das sich aus England, Schottland, Wales, Nordirland, den Kanalinseln und der Isle of Man zusammensetzt.
Vereinigte Staaten von Amerika (oder Vereinigte Staaten oder USA) bezeichnet – sofern nicht anders definiert – das Gebiet, das sich aus den 48 zusammenhängenden Staaten, dem District of Columbia, Alaska, Hawaii, Puerto Rico, den US-Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa sowie dem Commonwealth der nördlichen Marianeninseln, Guam, Midway und den Wake-Inseln zusammensetzt.
Das Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten (United States Department of Defense) ist die Abteilung der US-Armee, Marine und Luftwaffe der USA sowie das Marine Corps der USA.
Validieren ist eine Bestätigung, wonach das Ticket offiziell von der Fluggesellschaft ausgestellt worden ist.
Das Warschauer Abkommen bezeichnet das am 12. Oktober 1929 in Warschau unterzeichnete Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr oder gegebenenfalls die durch das am 28. September 1955 in Den Haag unterzeichnete Protokoll geänderte Fassung.
Westafrika bezeichnet das Gebiet, das sich aus Angola, Benin, Burkina Faso, Kamerun, Kapverden, der Zentralafrikanischen Republik, Tschad, Kongo (Brazzaville), der Elfenbeinküste, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Togo und Kongo (Kinshasa) zusammensetzt.
Die westliche Hemisphäre bezeichnet das Gebiet, das sich aus den kontinentalen Vereinigten Staaten, Alaska, Hawaii, Puerto Rico, den US-Jungferninseln, Kanada, Grönland, Mexiko, Mittel- und Südamerika sowie der Karibik zusammensetzt.
Regel 2 Standardformat von Regeln für Zwecke der elektronischen Einreichung von Tarifen
Die Regelnummer ist für die Einreichung von ATPCO-Anträgen (Airline Tariff Publishing Company) reserviert.
Regel 3 Anwendung des Vertrags
- Diese Regeln stellen die Beförderungsbedingungen dar, unter denen UA sich bereit erklärt, inländische und internationale Beförderungen durchzuführen, und denen der Passagier ausdrücklich zustimmt. Diese Regeln gelten auch für die von UA im Einklang mit bestimmten behördlichen Vorschriften eingereichten Tarife.
- Dieser Beförderungsvertrag unterliegt den geltenden Gesetzen, Vorschriften, Regeln und Sicherheitsrichtlinien der Regierungsbehörden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die während oder infolge eines nationalen Notstands, eines Krieges, von Unruhen oder terroristischer Aktivitäten verhängt werden. Für den Fall eines Widerspruchs zwischen den im Vertrag enthaltenen Regeln und diesen Gesetzen, Vorschriften, Regeln, Sicherheitsrichtlinien der Regierung und deren Auswirkungen auf den Betrieb von UA, haben letztere Vorrang.
- Die hier aufgeführten Regeln gelten für die Beförderung von Passagieren und Gepäck, die von UA bereitgestellt werden. Siehe Regel 18 im Hinblick auf die Anwendung dieser Regeln auf von UA ausgeführte Codeshare-Leistungen bei Flügen, die von anderen Fluggesellschaften als UA abgewickelt werden.
- Bestimmte internationale Beförderungen unterliegen den Haftungsbestimmungen und allen anderen Bestimmungen des Warschauer Abkommens und/oder Montrealer Übereinkommens. Alle Bestimmungen dieser Regeln, die nicht mit den Bestimmungen des anwendbaren Übereinkommens vereinbar sind, gelten insoweit, aber nur insoweit, nicht für die internationale Beförderung.
- Soweit in spezifischen Tarifregelungen nicht anderweitig vorgesehen, erfolgt die Beförderung nach dem Beförderungsvertrag und zu den Gebühren, die am Ausstellungsdatum des Tickets in Kraft sind. Bezugnahmen auf Seiten, Regeln, Themen und Hinweise werden übereinstimmend verwendet und schließen deren Überarbeitungen, Ergänzungen und Neuformulierungen ein.
- Wenn das Ticket vor dem Datum des Inkrafttretens einer Erhöhung des jeweiligen Tarifs erworben und ausgestellt worden ist, wird die Erhöhung nicht geltend gemacht, sofern keine Änderung der im Originalticket angegebenen Ursprungs-, Reiseziel- und Zwischenaufenthaltsorte, Flüge oder Daten vorgenommen werden. Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob eine Erhöhung auf eine Änderung des Tarifniveaus, auf eine Änderung der Tarifbedingungen oder auf eine Stornierung des Tarifs selbst zurückzuführen ist.
- UA ist nur für die Beförderung von Passagieren und Gepäck verantwortlich, die von UA bereitgestellt werden. Dies umfasst Codeshare-Dienste, die von UA auf Flügen angeboten werden, die von einer anderen Fluggesellschaft als UA durchgeführt werden. Siehe Regel 18 im Hinblick auf die Anwendung dieser Regeln auf Codeshare-Leistungen. Wenn sich UA verpflichtet, ein Ticket auszustellen, Gepäck aufzugeben oder anderweitige Vorkehrungen für den Transport über die Linien eines anderen Luftfahrtunternehmens zu treffen (unabhängig davon, ob ein solcher Transport Teil eines Durchgangsdienstes ist oder nicht), handelt UA nur als Vermittler. Die andere Fluggesellschaft handelt in diesem begrenzten Umfang und trägt keine Verantwortung für die Handlungen oder Unterlassungen dieser anderen Fluggesellschaft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung von Flugstatusinformationen, Verspätungen und anderen Handlungen oder Unterlassungen, die sich aus seinem Flugbetrieb ergeben.
- Mitarbeiter oder Vertreter von UA sind nicht berechtigt, Tarifregeln oder Bestimmungen des Beförderungsvertrags abzuändern, zu modifizieren oder außer Kraft zu setzen, sofern sie nicht von einer Führungskraft von UA entsprechend autorisiert wurden. Die von UA benannten Vertreter und Repräsentanten sind nur befugt, Tickets für die Luftbeförderung nach Maßgabe genehmigter Tarife, Regeln und Vorschriften von UA zu verkaufen. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer der Parteien, ein Recht oder eine Befugnis hierin auszuüben, gilt nicht als Verzicht darauf.
- Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder eine Einschränkung ausdrücklich gegen geltendes Recht verstößt, haftet UA nicht für Folgeschäden, Schadensersatzschäden, indirekte Schäden, Nebenschäden oder Strafschäden, die sich aus der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Regeln ergeben.
- Die Verpflichtungen von UA im Rahmen dieser Vereinbarung erstrecken sich nur auf den Passagier mit Flugschein. Es gibt keine Drittbegünstigten dieser Regeln.
- Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, können die Beförderungsbedingungen, Regeln und Tarife von UA ohne vorherige Ankündigung geändert werden, sofern diese Änderung nicht für Tickets gilt, die vor dem Datum des Inkrafttretens dieser Änderung ausgestellt wurden.
- Die Unwirksamkeit einer Bestimmung des Vertrags nach örtlichem Recht berührt nicht die Wirksamkeit anderer Bestimmungen, die in vollem Umfang in Kraft bleiben.
- Wenn UA mit externen Anbietern Abmachungen für Passagiere trifft, um andere Leistungen als die Beförderung auf dem Luftweg anzubieten oder Tickets bzw. Gutscheine für Beförderungen oder andere Leistungen (außer Beförderungen auf dem Luftweg) ausstellt, die von externen Anbietern ausgeführt werden, wie etwa Hotel- oder Mietwagenbuchungen, übernimmt UA keine Haftung für die Beförderung von Passagieren oder deren Gepäck auf dem Landweg. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des externen Anbieters sowie Regel 17 B) unten finden Anwendung.
- Sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, gelten Bestimmungen zu Flugpreisen, lokalen oder gemeinsamen Flugpreisen, einschließlich willkürlicher Flugpreise, die in der Online-Tarifdatenbank enthalten sind, die von der Airline Tariff Publishing Company im Auftrag von UA unterhalten wird, als Teil der Internationalen Regeln und Flugtarife für Passagiere, IPR-2, C.A.B. Nr. 376, NTA(A) Nr. 210.I AUSNAHME: Tarife, die nach Regel C.A.B. Nr. 737, NTA(A) Nr. 476 veröffentlicht werden.
- Durch den Kauf eines Tickets oder die Annahme der Beförderung im Rahmen dieses Beförderungsvertrags erklärt sich der Passagier mit den Bestimmungen des Federal Aviation Act (49 U.S.C. 40101, ff.), einschließlich des Airline Deregulation Act (49 U.S.C. 41713), einverstanden.
- Durch den Kauf eines Tickets oder die Annahme der Beförderung im Rahmen dieses Beförderungsvertrags erklärt sich der Passagier damit einverstanden, dass Klagen gegen UA und Fluggesellschaften, die als United Express Geschäfte tätigen, vom Passagier als Einzelperson eingereicht werden und nicht im Rahmen einer Sammelklage eingereicht oder geltend gemacht werden können.
- Sie stimmen zu, dass Sie United von jedem Streitfall, der sich aus oder in Zusammenhang mit der Beförderung im Rahmen dieses Beförderungsvertrags ergibt, in Kenntnis setzen werden, indem Sie Ihre Bedenken über das Formular unter https://www.united.com/en/us/customercare einsenden, einschließlich einer Beschreibung des Streitfalls. Infolge der Einreichung eines solchen Formulars gewähren Sie United sechzig (60) Tage, um eine aussagekräftige Antwort zu geben und zu versuchen, den Streitfall zu lösen, bevor Sie angesichts des Streitfalls eine Klage, ein Schiedsgerichtsverfahren, ein Verwaltungsverfahren oder ein anderes Verfahren gegen United einleiten dürfen. Die Einhaltung der in diesem Dokument erläuterten Meldeverfahren ist eine Vorbedingung für Ihr Recht, ein Schiedsgerichtsverfahren, ein Verwaltungsverfahren oder ein anderes Verfahren gegen United einzuleiten. Sie stimmen zu, dass bei einer Nicht-Einhaltung der in diesem Dokument erläuterten Meldeverfahren vor der Einleitung einer Klage, eines Schiedsgerichtsverfahrens, eines Verwaltungsverfahrens oder anderer Verfahren gegen United United berechtigt ist, für angemessene Anwaltskosten, die durch die Verteidigung im Zuge einer Klage, des Schiedsverfahrens, Verwaltungsverfahrens oder eines anderen Verfahrens entstehen, eine Erstattung zu verlangen.
Regel 4 Reservierungen – Bestätigung/Tarifangebote/Offenlegungen
- Eine Reservierung für einen Platz auf einem bestimmten Flug von UA ist gültig, wenn die Verfügbarkeit und Zuteilung eines solchen Platzes von UA oder einem autorisierten Vertreter von UA bestätigt und in das Reservierungssystem der Fluggesellschaft eingegeben wurde. UA verlangt, dass zum Zeitpunkt der Reservierung der vollständige, aus allen Vor- und Nachnamen bestehende Name jedes Passagiers sowie weitere behördlich vorgeschriebene Informationen, insbesondere Geburtsdatum und Geschlecht, in das Namensfeld der Reservierung eingegeben werden.
AUSNAHME: Bei Passagieren, deren Reisepass nur einen Namen enthält, wird nur ein Name für Reservierungen benötigt. Reservierungen, die nicht den vollständigen Namen jedes Passagiers, andere vorgeschriebene Informationen oder falsche Angaben aufweisen, werden innerhalb von 72 Stunden nach der Reservierungsbestätigung automatisch storniert. UA schreibt vor, dass die Buchung zum Zeitpunkt der Reservierung vorgenommen wird. UA erlaubt eine 100 %ige Erstattung auf die ursprüngliche Zahlungsmethode, wenn die Anfrage innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung gemacht wird und wenn die Reservierung eine Woche oder mehr vor dem geplanten Abflug gemacht und das Ticket direkt über UA gekauft wird. - Vorbehaltlich der Zahlung oder anderer zufriedenstellender Kreditvereinbarungen stellt UA bzw. der bevollmächtigte Vertreter ein validiertes Ticket aus, das den jeweils bestätigten reservierten Sitzplatz angibt, vorausgesetzt, der Passagier bittet UA oder den autorisierten Vertreter von UA um ein solches Ticket innerhalb der Check-In-Fristen gemäß Regel 5 D) und E). Eine solche Sitzplatzreservierung kann von UA ohne Benachrichtigung storniert werden, wenn der Passagier diese Regel nicht einhält.
AUSNAHME: Wenn andere Regeln, einschließlich der Tarifbestimmungen, die Ausstellung, Validierung oder den Kauf eines Tickets innerhalb bestimmter Fristen vorsehen, gelten diese spezifischen Fristen. - Sobald ein Passagier ein Ticket von UA oder dessen bevollmächtigtem Vertreter erhält, das den bestätigten reservierten Sitzplatz für einen spezifischen Flug und ein spezifisches Datum angibt, ist die Reservierung bestätigt, selbst wenn eine solche nicht im Reservierungssystem von UA eingegeben worden ist.
AUSNAHME: Tickets sind nicht wirksam, wenn Reservierungen nach Regel 5 oder vom Passagier bzw. seinem Vertreter storniert worden sind. - Sitzplatzzuweisungen, unabhängig von der Serviceklasse, werden nicht garantiert und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. UA behält sich das Recht vor, Passagieren aus beliebigem Grund einen anderen Sitzplatz zuzuweisen. Dies betrifft unter anderem United First- und Business-Sitzplätze, United Polaris®, United® Premium Plus, Economy Plus oder bevorzugte Sitzplätze, für die die geltende Gebühr, Meilen oder ein sonstiges Entgelt bezahlt wurde. Diese Regelung gilt auch, wenn ein Passagier fälschlicherweise oder irrtümlich in eine andere Serviceklasse hochgestuft wurde. Wenn ein Passagier von einem Sitzplatz der United First- oder Business-Klasse, Business Class, United Polaris®, United® Premium Plus, Economy Plus oder von einem bevorzugten Sitzplatz, für den die geltende Gebühr, Meilen oder ein sonstiges Entgelt bezahlt wurde, umgesetzt wird und dabei keinen gleich- oder höherwertigen Sitzplatz erhält, oder wenn ein Passagier in eine niedrigere Serviceklasse herabgestuft und keinen Sitzplatz in einer gleich- oder höherwertigen Serviceklasse erhält, für die er eine Gebühr, Meilen oder ein sonstiges Entgelt bezahlt hat, steht ihm möglicherweise eine Erstattung gemäß Regel 27 zu. Ferner verbietet UA es Passagieren, ihre Sitzplatzzuweisung zu irgendeinem Zeitpunkt zu verkaufen und/oder diese zum Zeitpunkt des Einstiegs in das Flugzeug zu tauschen, ohne zuvor ein Mitglied der Besatzung anzusprechen.
- UA kann die Zahl der beförderten Passagiere in jeder Tarifklasse beschränken; außerdem sind bestimmte Tarife nicht notwendigerweise auf allen Flügen verfügbar. Die Zahl der Sitze, die UA auf Flügen anbietet, wird vom Unternehmen selbst festgelegt. Darüber hinaus kann UA keine Garantie für Tarifstufen, Flugpreise oder Sitzplätze/Auslastung in Verbindung mit Flügen von Codeshare-Partnern oder anderen Fluggesellschaften übernehmen.
- UA hat keinerlei Absicht, Tickets zum Nulltarif oder nahe des Nulltarifs auszustellen. Für den Fall, dass ein irrtümlicher Tarif oder ein Tarif, der nach vernünftigem Ermessen als Irrtum erkennbar ist, unbeabsichtigterweise öffentlich beworben und ein Ticket zu diesem irrtümlichen Tarif ausgestellt wird, bevor er korrigiert wurde, behält sich UA das Recht vor, den Ticketerwerb zu annullieren und sämtliche vom Käufer bezahlten Beträge zu erstatten. Alternativ hat der Käufer die Wahl, das Ticket zum vorgesehenen Tarif erneut ausgestellt zu bekommen. In diesem Fall entschädigt UA ebenfalls sämtliche begründeten, tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Unkosten, die dem Käufer in Abhängigkeit des Ticketerwerbs entstanden sind. Der Käufer ist verpflichtet, im Rahmen einer Entschädigungsforderung Quittungen oder sonstige Beweise für die Entstehung solcher Unkosten vorzulegen.
Regel 5 –Stornierung von Reservierungen
- UA hat das Recht, Reservierungen (ob bestätigt oder nicht) jeglicher Passagiere zu stornieren, wann immer eine solche Vorgehensweise notwendig ist, um behördliche Vorschriften zu befolgen, wenn Behörden eine Beförderung in Notfällen in Verbindung mit der nationalen Verteidigung verlangen oder wann immer eine solche Vorgehensweise aufgrund von Wetterbedingungen oder anderen Ereignissen außerhalb UAs Kontrolle (wie etwa Naturkatastrophen, Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, zivile Unruhen, Embargos, Kriege, Feindseligkeiten oder andere Störungen, gleich ob real, angedroht oder gemeldet) notwendig oder ratsam ist.
- UA hat das Recht, Reservierungen (ob bestätigt oder nicht) zu stornieren, wenn der Passagier die hierin dargelegten Regeln nicht befolgt, also unter anderem nicht das jeweilige Ticket zu den für den Tarif für die jeweilige Reise maßgeblichen Bedingungen bezahlt.
- Nichtbelegung des Sitzplatzes – Wenn ein Passagier einen für ihn reservierten Sitzplatz auf einem UA-Flug nicht belegt und UA vor dem Abflug keine Mitteilung von der Stornierung der Reservierung erhält, oder wenn ein anderer Carrier die Reservierung von Passagieren storniert, ist UA berechtigt, alle Reservierungen (ob bestätigt oder nicht) des betreffenden Passagiers auf den Flügen von UA oder von anderen Carriern für Sitzplätze auf Anschluss- oder Rückflügen zu stornieren.
- Check-In-Zeitvorgaben - UA hat das Recht, Reservierungen (ob bestätigt oder nicht) zu stornieren, den Einstieg ins Flugzeug zu verweigern und/oder die Annahme aufgegebenen Gepäcks eines Passagiers abzulehnen, wenn dieser nicht innerhalb der maßgeblichen Check-In-Zeitvorgabe für Passagiere und/oder Verladezeit für das Gepäck erscheint.
- Inlandsflüge, außer Flügen, die in Guam starten:
- Passagiere haben mindestens 60 Minuten vor dem geplanten Abflug den Erwerb des/der Ticket(s), den eigenen Check-in und den Check-in für Gepäck abzuschließen sowie ihre Bordkarte zu beschaffen.
- Alle Passagiere müssen sich mindestens 15 Minuten vor dem geplanten Abflug am Flugsteig einfinden, um in das Flugzeug einzusteigen.
HINWEIS: Wenn die Reiseroute des Passagiers einen internationalen Zielort aufweist, sind die internationalen Zeitvorgaben in D) 2) unten für alle Flüge auf der Reiseroute verbindlich.
- Alle internationalen Nonstop-Flüge (darunter auch Flüge, die von Guam und St. Thomas, US-Jungferninseln, starten):
- Passagiere müssen den Ticket-Kauf, den Check-in, die Gepäckaufgabe und die Beschaffung ihrer Bordkarte mindestens 75 Minuten vor dem geplanten Abflug abschließen.
AUSNAHMEN:- Auf den Philippinen müssen Passagiere mindestens 60 Minuten vor dem geplanten Abflug den Check-in abschließen, das Gepäck aufgeben und ihre Bordkarte beschaffen.
- In den Föderierten Staaten von Mikronesien, der Republik der Marshallinseln, dem Commonwealth der Nördlichen Marianen, der Republik Palau, Kanada, St. Thomas auf den Amerikanischen Jungferninseln, Accra in Ghana, Lagos in Nigeria und Tel Aviv in Israel müssen die Passagiere mindestens 90 Minuten (1 Stunde und 30 Minuten) vor dem planmäßigen Abflug den Check-in abschließen, ihr Gepäck aufgeben und ihre Bordkarte erhalten.
- Alle Passagiere müssen sich mindestens 30 Minuten vor dem geplanten Abflug am Flugsteig einfinden, um in das Flugzeug einzusteigen.
AUSNAHMEN: In den Föderierten Staaten von Mikronesien, in der Republik der Marshallinseln und in Brüssel müssen sich Passagiere mindestens 60 Minuten (1 Stunde) vor dem planmäßigen Abflug an ihrem Flugsteig einfinden.
- Passagiere müssen den Ticket-Kauf, den Check-in, die Gepäckaufgabe und die Beschaffung ihrer Bordkarte mindestens 75 Minuten vor dem geplanten Abflug abschließen.
- Inlandsflüge, außer Flügen, die in Guam starten:
- Die von UA in dieser Regel aufgeführten Zeitvorgaben sind Mindestzeitanforderungen. Die Bearbeitungszeiten für Passagiere und Gepäck können von Flughafen zu Flughafen variieren. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, am Flughafen mit ausreichend Zeit einzutreffen, um jegliche Buchungs-, Check-in- sowie Gepäck- und Sicherheitskontrollverfahren und die Anforderungen im Rahmen des Einsteigens in das Flugzeug innerhalb dieser Mindestzeitvorgaben abzuschließen bzw. zu erfüllen. HINWEIS: Weitere Informationen finden Sie auf www.united.com.
- UA haftet nicht für Folge-, kompensatorische oder andere Schäden, wenn das Unternehmen Reservierungen (ob bestätigt oder nicht) von Passagieren im Einklang mit dieser Regel storniert; wenn die Reservierung nach Absatz A) dieser Regel storniert wurde, ist jedoch Regel 24 zu beachten.
- Bei allen UA-Flügen kann es zu Überbuchungen kommen, die dazu führen können, dass UA zuvor reservierte und bestätigte Sitzplätze für einen bestimmten Flug oder für die reservierte Serviceklasse nicht bereitstellen kann. Für solche Fälle sind UAs Verpflichtungen gegenüber Passagieren in Regel 25 festgelegt.
- UA behält sich das Recht vor, zusätzlich zu den in Regel 6 K) genannten Rechtsmitteln Buchungen und/oder Reservierungen zu stornieren, die das Unternehmen als falsch, missbräuchlich, unlogisch oder fingiert einschätzt, die ohne die Absicht zu fliegen gebucht und/oder reserviert werden oder bei denen der Passagier falsche Angaben macht, und zwar ohne den Passagier oder die Person, die die Buchung vornimmt, davon zu benachrichtigen. Zu den Arten unzulässiger Reservierungen, die UA ohne Benachrichtigung storniert, zählen unter anderem: Reservierungen, die nicht vom benannten Passagier selbst oder in dessen Auftrag erfolgen; Reservierungen, die vorgenommen werden, um Sitzplätze zu belegen oder zu blockieren und so günstigere Tarife zu erzielen, MileagePlus-Prämien, Reisegutscheine oder nicht auf andere Art zu erhaltende Upgrades; Reservierungen, die vorgenommen werden, um Ticketregeln, Richtlinien oder Bestimmungen von UA zu umgehen; Reservierungen, die für denselben Passagier auf Flügen vorgenommen werden, die an bzw. um dasselbe Datum zwischen einem oder mehreren derselben oder in der Nähe liegenden Ausgangs- oder Zielorte stattfinden, Reservierungen für Flüge, die verspätet sind oder wahrscheinlich annulliert werden, mit der Absicht, einen Anspruch gegen United geltend zu machen oder eine Leistung von United im Zusammenhang mit der Flugverspätung zu erhalten; Reservierungen, bei denen UA einen Kreditkartenbetrug oder einen anderen Betrug im Zusammenhang mit der Zahlung vermutet sowie Reservierungen mit Anschlussflügen, die vor der Ankunft des Ausgangsflugs starten.
Regel 6 Tickets
- Wenn mehr als ein Ticket ausgestellt werden muss, um alle für einen kompletten Flugreiseplan notwendigen Informationen korrekt darzustellen, verweisen die einzelnen Tickets gegenseitig auf ihre Ticketnummern und gelten als ein einziges Ticket bzw. „Anschlussticket“.
- Ein Ticket wird nicht ausgestellt, und UA ist in keinem Fall verpflichtet, einen Passagier zu befördern, bis der Passagier den zutreffenden Tarif bezahlt oder die von UA festgelegten Kreditvereinbarungen eingehalten hat.
- Ein Beförderungsanspruch entsteht ausschließlich bei Vorlage eines gültigen Tickets.
- Verlorene Tickets. Siehe Regel 27 F).
- Ein Ticket, das nicht validiert oder das verändert, beschädigt oder unkorrekt ausgestellt wurde, ist nicht gültig.
- Flugscheine werden nur in der Reihenfolge anerkannt, in der sie benutzt werden sollten und im Fall schriftlicher Tickets nur dann, wenn alle unbenutzten Flugscheine und Passagiercoupons gemeinsam vorgelegt werden.
- Tickets sind nicht übertragbar, sofern auf dem Ticket zur Zeit der Ausstellung nichts anderes angegeben ist. Der Käufer eines Tickets und/oder der Passagier, der es benutzen möchte, sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass auf dem Ticket der Name des Passagiers korrekt angegeben ist. Die Vorlage des Tickets von jemandem, der auf dem Ticket nicht namentlich bezeichnet ist, führt zur Ungültigkeit des Tickets und UA haftet gegenüber dem Eigentümer eines Tickets nicht dafür, das Ticket anzuerkennen oder dessen Kosten zu erstatten, wenn es von jemand anderem vorgelegt wird. Falls ein Ticket tatsächlich von einer unbefugten Person mit oder ohne Kenntnis bzw. Zustimmung der Person, für die das Ticket ausgestellt wurde, in Anspruch genommen wird, haftet UA nicht für die Vernichtung, Beschädigung oder verzögerte Abfertigung des Gepäcks oder sonstigen persönlichen Eigentums dieser unbefugten Person, auch nicht für deren Tod oder die Verletzung einer solchen unbefugten Person, die aus oder in Verbindung mit einer solchen unbefugten Verwendung entsteht. Im Rahmen dieses Vertrags bezeichnet „unbefugte Person“ jede andere als die Person, für die das Ticket ausgestellt worden ist und die Anspruch darauf hat, nach Maßgabe der Regeln in diesem Beförderungsvertrag befördert zu werden oder eine Erstattungszahlung zu erhalten.
- Tickets sind nur für Flüge gültig, für die Reservierungen vorgenommen wurden, und nur zwischen den im Ticket oder den jeweiligen Flugscheinen genannten Orten. Ein Fluggast, der ein nicht genutztes Open-Date-Ticket oder einen Teil davon oder einen Umtauschauftrag für die Weiterreise besitzt oder eine Ticketreservierung auf einen anderen Termin verschieben möchte, hat kein Vorzugsrecht in Bezug auf den Erhalt von Reservierungen.
- Passagiere, die zwei Sitzplätze belegen – Auf Anfrage oder falls von UA für notwendig befunden, und sofern verfügbar, wird einem Passagier die Möglichkeit der alleinigen Benutzung zweier Sitze gewährt, sofern er die Zahlung der beiden geltenden Tarife für die Strecke zwischen den Orten geleistet hat, auf der die Sitze belegt werden. Für jeden Sitzplatz wird ein Ticket ausgestellt, und für jedes Ticket, das UA vorgelegt wird, gelten die normalen Freigepäckgrenzen. Die Freigrenze für Handgepäck ist auf die Freigrenze für eine Person beschränkt.
- Verbotene Praktiken:
- Tarife gelten nur für Reisen zwischen den Orten, für die sie ausgewiesen sind. Tickets können nicht zu einem Tarif gekauft und verwendet werden, der sich vor dem tatsächlichen Abflugort des Passagiers auf dem Ticket befindet, oder zu einem weiter entfernten Ort als dem tatsächlichen Ziel des Passagiers, selbst wenn dies zu einem niedrigeren Tarif führen würde. Diese Praxis wird als „Hidden Cities Ticketing“ oder „Point Beyond Ticketing“ bezeichnet und ist von UA untersagt.
- Der Kauf und die Verwendung von Hin- und Rückflugtickets zum Zwecke der Einwegreise, auch als „Throwaway Ticketing“ bekannt, sind von UA untersagt.
- Die Verwendung von Flugscheinen von zwei oder mehr verschiedenen Tickets, die zu Hin- und Rückflugtarifen ausgestellt wurden, zum Zweck der Umgehung der geltenden Tarifregeln (z. B. Vorauszahlung/Mindestaufenthalt), die allgemein als „Back-to-Back-Ticketing“ bezeichnet werden, ist von UA untersagt.
- Die Nichteinhaltung der geltenden Zwischenaufenthaltsanforderungen, die Nichteinhaltung des Zwecks oder der Statusauflagen, die mit der Tarifkategorie des Tickets verbunden sind, und der Kauf oder die Verwendung von Tickets, mit denen nach Einschätzung von UA die geltenden Tarifregeln umgangen werden.
- Der Erhalt eines Tickets, eines Services, eines Produkts oder einer Erstattung auf betrügerische oder irreführende Weise, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Kreditkarten- oder anderweitigen Zahlungsbetrug, ob tatsächlich oder mutmaßlich, durch Einreichung eines Chargebacks für Services, die bereits erbracht wurden oder Einreichung gefälschter Dokumente.
- Jede Praxis, von der United nach eigenem Ermessen glaubt, dass sie ausbeuterisch oder missbräuchlich ist oder die die Tarif- und Ticketregeln von United manipuliert/umgeht/außer Kraft setzt.
- Rechtsbehelfe von UA bei Regelverstößen – Wenn ein Ticket unter Verstoß gegen geltendes Recht, diese Regeln oder Ticketregeln (wie etwa „Hidden Cities Ticketing“, „Point Beyond Ticketing“, „Throwaway Ticketing“ oder „Back-to-Back Ticketing“) gebucht, als rechtmäßig erkannt und erworben wurde, hat UA das Recht, nach alleinigem Ermessen und ohne Benachrichtigung des Passagiers alle nach geltendem Recht zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Entwertung der Tickets;
- Annullierung der restlichen Reiseroute, des Tickets oder des Flugscheins des Passagiers und/oder Entwertung zugehöriger elektronischer Reisegutscheine oder zugehörigen Guthabens;
- Beschlagnahme unbenutzter Flugscheine, bis der in 5) genannte Betrag erreicht ist;
- Dauerhafte Sperrung oder Nichtbeförderung von Passagier und Gepäck, sofern die Differenz zwischen dem gezahlten Tarif und dem Tarif für die in Anspruch genommene Beförderung nicht vor dem Einstieg ins Flugzeug gezahlt wird;
- Bestimmung der vom Passagier an UA abzutretenden Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Sitzplatzblockierung, den tatsächlichen Wert des Services oder Zusatzprodukts und den vollständigen Wert des Tickets, als Ausgleich zwischen dem niedrigsten Tarif für die Reiseroute des Passagiers und dem tatsächlich bezahlten Tarif, einschließlich der nach dem geleisteten Transport oder Service angefallenen Kosten;
- Löschung von Meilen, Punkten, Gutschriften oder anderen Vorteilen im oder in Verbindung mit dem Vielfliegerkonto (MileagePlus-Programm von UA), Aufhebung des etwaigen Elitestatus des Passagiers im MileagePlus-Programm, Beendigung der Teilnahme des Passagiers am MileagePlus-Programm, Kündigung eines anderen Beförderungsvertrags zwischen UA und dem Passagier oder Ergreifung anderer Maßnahmen, die nach den MileagePlus-Programmregeln in den „MileagePlus-Regeln“ von UA zulässig sind;
- Erhebung einer Liefergebühr und einer nach eigenem Ermessen von United festgelegten Strafe, um aufgegebenes Gepäck an den Fluggast zu senden, und
- Einleitung rechtlicher Schritte gegenüber dem Passagier.
- UA kann die Ausstellung eines e-Tickets unabhängig von Markt, Fluggesellschaft, Zahlungsmethode oder Kundentyp (wie etwa Mitglieder von MileagePlus und Vielfliegerprogrammen teilnehmender Fluggesellschaften) beauftragen. Zusätzlich zu allen anderen anfallenden Gebühren verlangt UA eine Gebühr von 50,00 USD für die Ausstellung eines Papiertickets.
- UA erhebt eine Gebühr von 50,00 USD/50,00 CAD, um bei einer freiwilligen Änderung von Tickets, die ursprünglich über eine externe Ticketing-Quelle (Reisebüro, Internetagentur, andere Fluggesellschaft usw.) ausgestellt wurden, behilflich zu sein. Die Gebühr ist nicht erstattungsfähig und wird zusätzlich zu allen geltenden Kosten erhoben.
- Innerhalb der 50 US-Staaten und Kanadas erhebt UA eine Gebühr von 50,00 USD/50,00 CAD für Tickets, die an Flughäfen erworben werden, eine Gebühr von 25,00 USD/25,00 CAD für Tickets, die durch ein Kontaktzentrum erworben werden, und eine Gebühr von 30,00 USD/30,00 CAD für Tickets, die durch ein Stadtticketbüro erworben oder umgetauscht werden. Außerhalb der 50 US-Staaten und Kanadas können andere Gebühren gelten. Diese Buchungsservicegebühren sind nicht erstattungsfähig und werden zusätzlich zu allen anderen Kosten erhoben.
- Soweit dies nicht nach lokalem Recht untersagt ist, kann UA die akzeptierten Zahlungsmethoden für ihre Tickets, Produkte oder Leistungen auf Debit- oder Kreditkarten beschränken.
Regel 7 Ticketgültigkeitszeitraum
- Nicht erstattungsfähige Tarife: Nicht erstattungsfähige Tarife verlieren ihren Wert nach der im Ticket vermerkten Abflugzeit. AUSNAHME: Wenn der Passagier die gebuchten Flugreservierungen vor der im Ticket genannten Abflugzeit storniert, gilt der Gültigkeitszeitraum für dieses Ticket.
- Gültigkeitszeitraum – Sofern in dieser Regel nichts anderes vorgesehen ist oder das geltende örtliche Recht einer ausländischen Gerichtsbarkeit dies vorschreibt, beträgt der Gültigkeitszeitraum jedes von UA oder seinen bevollmächtigten Vertretern, unter Nutzung des UA-Ticketbestands korrekt ausgestellten Tickets, für das der Reiseantritt innerhalb eines Jahres nach dem Ausstellungsdatum erfolgen muss, ein Jahr ab dem Datum, an dem die Beförderung an dem im Originalticket bezeichneten Ursprungsort beginnt oder, falls kein Abschnitt des Tickets in Anspruch genommen wurde, ein Jahr ab dem Datum der Ausstellung des Original- oder neu ausgestellten Tickets, wobei der jeweils spätere Zeitpunkt maßgeblich ist. Wenn ein nicht benutztes Ticket zu einem Tarif komplett umgetauscht wird, gilt der ursprüngliche Gültigkeitszeitraum des Tickets. Wenn Tarife kombiniert werden, um Rund- /Gabelflüge zu erstellen, gelten die restriktivsten Bestimmungen für den gesamten Transport.
- Verlängerung des Gültigkeitszeitraums:
- Falls der Passagier daran gehindert ist, das Ticket bzw. einen Teil davon während des in dieser Regel angegebenen Gültigkeitszeitraums zu benutzen, weil UA einen Flug storniert hat oder auf dem Flug keinen Sitzplatz anbieten kann, verlängert das Unternehmen den Gültigkeitszeitraum des Tickets des betreffenden Passagiers bis zum ersten UA-Flug, auf dem in der Serviceklasse, für die der Tarif bezahlt wurde, ein Sitzplatz verfügbar ist, ohne Aufgeld zu verlangen.
- Falls ein Passagier wegen Tod oder ernsthafter Erkrankung, die ihn selbst, enge Familienmitglieder oder seine(n) Reisebegleiter betrifft, nicht in der Lage ist, eine Reise anzutreten oder fortzusetzen, kann UA nach eigenem Ermessen auf die jeweiligen mit der Änderung von Tickets verbundenen Gebühren verzichten oder diese erstatten. Weitere Informationen zu den Rückerstattungsrichtlinien von UA finden Sie in Regel 27 oder auf der Website united.com von UA.
- Verzicht auf Mindestaufenthaltsbedingungen – Sondertarif – Bei Todesfällen von Passagieren während der Reise werden die Mindestaufenthalts- und Gruppenreisebedingungen in Bezug auf mögliche Sondertarife für Passagiere, die enge Familienmitglieder des verstorbenen Passagiers sind oder diesen in anderer Eigenschaft tatsächlich begleitet haben, zu folgenden Bedingungen verzichtet:
- Das Ticket muss mit dem Zusatz „vorzeitige Rückkehr wegen Todes von (Name des Passagiers)“ versehen werden und
- zum Zeitpunkt der Ticketänderung muss UA eine von den zuständigen Behörden nach den maßgeblichen Gesetzen des Landes, in dem der Todesfall eingetreten ist, ausgestellte Sterbeurkunde vorgelegt werden. Passagiere werden im Rahmen dieser Bestimmung nur in der ursprünglich im Ticket genannten Serviceklasse untergebracht.
HINWEIS: Falls die Sterbeurkunde zu dem Zeitpunkt, an dem Passagiere die Ticketänderung nach dieser Bestimmung verlangen, nicht vorliegt oder UA keine zufriedenstellenden Unterlagen vorgelegt wurden, werden diese Passagiere nur gegen Zahlung des für die tatsächlich in Anspruch genommene Beförderung maßgeblichen Tarifs an Bord untergebracht, allerdings kann ein Erstattungsantrag später zusammen mit den von UA vorgeschriebenen Dokumenten eingereicht werden. Nach Eingang des Erstattungsantrags und aller erläuternden Unterlagen entscheidet UA darüber, ob eine Erstattung an den Passagier sachgerecht ist. Falls ja, besteht der Höchsterstattungsbetrag in der Differenz zwischen dem vom Passagier gezahlten Gesamttarif und dem Betrag, den der Passagier gezahlt hätte, wenn es nach den Bestimmungen dieser Regel bereits früher zu einer Außerkraftsetzung gekommen wäre.
- Ticketausstellungsdatum – Das Datum, an dem die Zahlung per Kreditkarte geleistet wird, oder das Ticketrechnungsdatum, das dem Datum entspricht, an dem die Zahlung mithilfe einer anderen akzeptierten Zahlungsmethode erfolgt, bildet bei der Festlegung des Gültigkeitszeitraums nach dieser Regel das Datum, an dem ein Ticket „ausgestellt“ wird.
Regel 8 Gebühren für zurückgegebene Schecks
UA zieht für jeden zurückgegebenen Scheck 25 USD/25 CAD ein. Bei diesen Gebühren können keine Erstattungen oder Nachlässe vorgenommen werden.
Regel 9 Gestrichen
Regel 10 Aufschläge für Transatlantikflüge
Weitere Informationen zu Aufschlägen für Transatlantikflüge finden Sie in den den bei ATPCO eingereichten internationalen Tarifzuschlägen von UA, in denen auf diese Regel verwiesen wird.
Regel 11 Aufschläge für Transpazifikflüge
Weitere Informationen zu Aufschlägen für Transpazifikflüge finden Sie in den den bei ATPCO eingereichten internationalen Tarifzuschlägen von UA, in denen auf diese Regel verwiesen wird.
Regel 12 Aufschläge für Flüge in der westlichen Hemisphäre
Weitere Informationen zu Aufschlägen für Flüge in der westlichen Hemisphäre finden Sie in den bei ATPCO eingereichten internationalen Tarifzuschlägen von UA, in denen auf diese Regel verwiesen wird.
Regel 13 Mitnahme von Kindern/Minderjährigen und Kleinkindern
- Kinder/Minderjährige/Kleinkinder, die auf der Reise begleitet werden
- Kinder unter zwölf (12) Jahren müssen von einem erwachsenen Passagier oder einem Elternteil/Erziehungsberechtigten des Kindes auf demselben Flug und in demselben Kabinenabschnitt begleitet werden. UA behält sich das Recht vor, eine Servicegebühr für unbegleitete Minderjährige zu verlangen und zu berechnen, wenn ein Kind von fünf (5) bis vierzehn (14) Jahren mit einem Passagier reist, der nicht mindestens 18 Jahre alt oder ein Elternteil/Erziehungsberechtigter des Kindes ist.
- United akzeptiert keine Säuglinge in Inkubatoren (außer gemäß Regel 15C) oder Säuglinge unter sieben Tagen.
- „Schoß-Kinder“ (Kleinkinder unter zwei Jahren):
- Zusätzliche Kleinkinder unter zwei Jahren müssen einen Sitzplatz einnehmen und benötigen ein Ticket zum geltenden Erwachsenentarif.
- Kleinkinder unter zwei Jahren, für die kein Sitzplatz zum geltenden Erwachsenentarif erworben wurde, dürfen keinen Sitzplatz belegen.
HINWEIS: Kleinkinder, die auf dem Schoß eines Erwachsenen befördert werden, benötigen kein Ticket für Reisen innerhalb der USA. Für Kleinkinder, die international und von und nach Kanada reisen, ist ein Ticket erforderlich, das vom geltenden Tarif abgezogen werden kann. In vielen Fällen ist ein Ticket erforderlich, damit ein Kleinkind auf internationalen Flügen reisen kann, auch wenn kein Tarif bezahlt wird. Darüber hinaus können für einige internationale Ziele Servicegebühren anfallen. Für ein Kleinkind kann ein Ticket im Wert von 0,00 USD oder eine Gebühr ausgestellt werden.
- Kinder, die ihren zweiten Geburtstag erreicht haben, müssen einen Sitz erwerben und einen Sitz mit einem eigenen Sicherheitsgurt belegen. Kleinkinder, die auf oder nach dem Hinflug ihren zweiten Geburtstag erreichen, benötigen ein Ticket und einen Sitzplatz für die gesamte Reiseroute.
- Kleinkind-/Kindersitze: Kinder, die nicht mit geschlossenem Sicherheitsgurt aufrecht sitzen können, müssen in einem zugelassenen Kleinkind-/Kindersitz befördert werden, sofern sie nicht als Säugling auf dem Schoß eines erwachsenen Passagiers reisen. Kleinkind-/Kindersitze:
- Müssen von der FAA genehmigt und mit dem Original-NHTSA-Label deutlich gekennzeichnet sein, müssen von einer ausländischen Behörde mit einem Label genehmigt worden sein, aus dem hervorgeht, dass der Sitz nach den Normen der Vereinten Nationen hergestellt wurde, oder müssen dem kanadischen Sicherheitsstandard für Kraftfahrzeuge (Canadian Motor Vehicle Safety Standard, CMVSS) 213 oder 213.1 entsprechen, wobei am Sitz ein Label angebracht sein muss, aus dem die Einhaltung dieser Normen hervorgeht.
- Müssen auf nicht belegten Flugzeugsitzen verwendet und dürfen nicht auf dem Schoß eines Erwachsenen festgehalten werden.
- Dürfen nicht in Notausgangsreihen benutzt werden.
- Müssen zu allen Zeiten ordnungsgemäß mit einem Flugzeugsitz verbunden sein, sofern sie nicht als Handgepäck verstaut wurden.
- UA kann den Altersnachweis von allen Kindern, Minderjährigen oder Kleinkindern, die in Begleitung reisen, verlangen.
- Kinder/Minderjährige, die ohne Begleitung reisen
- UA erfordert den Service für unbegleitete Minderjährige bei Kindern/Minderjährigen im Alter von fünf (5) bis vierzehn (14) Jahren, die nicht von einem Passagier begleitet werden, der mindestens 18 Jahre alt oder ein Elternteil/Erziehungsberechtigter ist. Die Service-Richtlinien von UA für unbegleitete Minderjährige gelten nur für Nonstop-Flüge, die von UA und den regionalen Fluggesellschaften der Marke United Express durchgeführt werden. UA bietet den Service für unbegleitete Minderjährige weder für noch von anderen Fluggesellschaften an.
- Unbegleitete Kinder unter fünf (5) Jahren werden nicht auf Flügen angenommen, die von UA oder Fluggesellschaften durchgeführt werden, die als United Express firmieren.
- UAs Service für unbegleitete Minderjährige ist für unbegleitete Kinder im Alter von fünf (5) bis vierzehn (14) Jahren obligatorisch. Für Minderjährige im Alter von fünfzehn (15) bis siebzehn (17) Jahren, für die kein UA-Service für unbegleitete Minderjährige erworben wurde, übernimmt UA keine finanziellen oder vormundschaftlichen Verpflichtungen, die über die für einen erwachsenen Passagiers hinausgehen.
- Unbegleitete Kinder/Minderjährige müssen von einem Elternteil, Erziehungsberechtigten oder verantwortlichen Erwachsenen 30 Minuten früher zum Abflughafen gebracht werden (zusätzlich zu den für den jeweiligen Flughafen geltenden regulären Abfertigungszeiten). Dieser Elternteil, Erziehungsberechtigte oder verantwortliche Erwachsene verbleibt mit dem unbegleiteten Kind/Minderjährigen, bis dieses an Bord des Flugzeugs gegangen ist und das Flugzeug sich in der Luft befindet, und bestätigt, dass das unbegleitete Kind/der unbegleitete Minderjährige beim Verlassen des Flugzeugs am endgültigen Reiseziel von einem anderen Elternteil, Erziehungsberechtigten oder verantwortlichen Erwachsenen abgeholt wird, wobei er UA Namen, Adresse und Telefonnummer(n) der betreffenden Person mitteilt.
- Der Elternteil, Erziehungsberechtigte oder verantwortliche Erwachsene, der das unbegleitete Kind/den unbegleiteten Minderjährigen am endgültigen Reiseziel in Empfang nimmt, kann aufgefordert werden, einen behördlich ausgestellten Ausweis mit Bild vorzulegen, der mit Namen und Adresse übereinstimmt, die von dem Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten angegeben wurden, der das Kind zum Abflughafen gebracht hat. Es kann auch erforderlich sein, bestimmte Unterlagen in Zusammenhang mit dem betreffenden unbegleiteten Kind/Minderjährigen auszufüllen und zu unterzeichnen. UA behält sich das Recht vor, die Überlassung eines unbegleiteten Minderjährigen an jede andere, als die zuvor festgelegte Person, abzulehnen.
- Wenn zwei oder mehr unbegleitete Minderjährige gemeinsam reisen, gilt die restriktivste Altersanforderung.
- UA kann den Nachweis des Alters verlangen.
- Gebühr für den Service für unbegleitete Minderjährige
- Die Servicegebühren für unbegleitete Minderjährige können nach Ermessen von UA geändert werden. Der Tarif für den Service für unbegleitete Minderjährige im Alter von fünf (5) bis vierzehn (14) Jahren umfasst den geltenden Erwachsenentarif zuzüglich einer Servicegebühr von 150 USD/150 CAD, die für jeden Hinflug ab der Beförderung des Kindes bis zu dessen endgültigem Reiseziels berechnet wird. Für zwei oder mehr Kinder, die gemeinsam unter derselben Reservierung reisen, wird eine Servicegebühr für jeden Hinflug berechnet.
- Für die Zwecke dieser Regel gehört zum Service für unbegleitete Minderjährige eine angemessene Beaufsichtigung für unbegleitete Minderjährige vom Betreten bis zum Verlassen des Flugzeugs am endgültigen Reiseziel.
Regel 14 Besondere Serviceleistungen
- Definition von nicht gehfähig im Sinne dieser Regel:
- Personen, die sich nicht selbst bewegen können oder die Hilfe einer anderen Person benötigen, um zu gehen bzw. sich zu bewegen, aber ansonsten in der Lage sind, während des Flugs ohne Unterstützung für sich selbst zu sorgen, gelten als nicht gehfähig.
- Wenn ein Passagier aus Bequemlichkeit einen Rollstuhl benutzt, gilt er nicht als nicht gehfähig.
- Ein Kind oder Kleinkind gilt aufgrund seines Alters nicht als nicht gehfähig, es sei denn, es benötigt ein Transportsystem für Kleinkinder.
- Wenn sich der Passagier ohne Hilfe einer anderen Person von seinem Sitzplatz zum nächsten Notausgang bewegen kann, gilt er, unabhängig vom Grad seiner Beeinträchtigung, nicht als nicht gehfähig.
- Voraussetzungen für die Annahme nicht gehfähiger Passagiere - Nicht gehfähige Passagiere werden angenommen, wenn sie von einem Helfer begleitet werden, der in der Lage ist, den nicht gehfähigen Passagier bei der Evakuierung des Flugzeugs im Einklang mit 14 CFR, Abschnitt 382.29 zu unterstützen. Siehe Regel 21.
- Anspruchsberechtigte Person mit Behinderung – UA verlangt von einem Passagier, einschließlich einer anspruchsberechtigten Personen mit Behinderung, sich bis zu 48 Stunden im Voraus anzumelden und eine Stunde vor der nach in Regel 5 D) und 5 E) festgelegten Check-in-Zeit für die Allgemeinheit bei US-Inlands- und bei internationalen Flügen einzuchecken, falls diese eine der folgenden Zusatzleistungen erhalten möchte:
- Beförderung eines elektrischen Rollstuhls in Flugzeugen mit weniger als 60 Sitzen.
- Bereitstellung einer Gefahrstoffverpackung für die Batterie eines Rollstuhls oder anderer technischer Hilfsmittel durch UA.
- Unterbringung einer Gruppe von zehn oder mehr anspruchsberechtigten Personen mit Behinderungen, die als Gruppe Reservierungen vornehmen und reisen.
- Bereitstellung eines an Bord befindlichen Rollstuhls in Flugzeugen mit mehr als 60 Sitzen, die nicht über behindertengerechte Toiletten verfügen.
- Bereitstellung von medizinischem Sauerstoff während des Fluges durch UA (falls zutreffend).
- Verwendung von Ventilatoren, Beatmungsgeräten, Geräten für kontinuierlich generierten Druck in Atemwegen oder persönlichen Sauerstoffkonzentratoren.
Qualifizierte Personen mit einer Behinderung, die mit Begleittieren reisen, müssen die Anforderungen der Regel 16 erfüllen.
- Wenn ein Reisebetreuer erforderlich ist:
- Wenn UA feststellt, dass ein Betreuer für die Sicherheit von wesentlicher Bedeutung ist, kann UA verlangen, dass ein Passagier, einschließlich einer anspruchsberechtigten Personen mit Behinderung, eines der folgenden Kriterien erfüllt, um mit einem Betreuer auf dem Luftweg zu reisen:
- Eine Person, die aufgrund geistiger Behinderung nicht in der Lage ist, die Sicherheitsanweisungen des UA-Personals, einschließlich der gemäß 14 CFR, Abschnitt 121.571(a)(3), (a)(4) und 135.117(b) vorgeschriebenen Sicherheitseinweisung zu verstehen oder angemessen darauf zu reagieren,
- Eine Person mit einer so schweren Mobilitätseinschränkung, dass die Person nicht in der Lage ist, bei ihrer Evakuierung aus dem Flugzeug zu helfen, oder
- Eine Person mit sowohl schwerer Hör- als auch schwerer Sehbehinderung, wenn sie keine geeignete Form der Kommunikation mit UA-Personal einrichten kann, die die Übermittlung der obligatorischen Sicherheitseinweisung ermöglicht.
HINWEIS: Wenn UA feststellt, dass eine Person, entgegen ihrer Selbsteinschätzung, dass sie in der Lage ist, unabhängig zu reisen, die Anforderungen der Unterabsätze (a), (b) oder (c) erfüllt, mit einem Betreuer reisen muss, berechnet UA die Beförderung des Betreuers nicht.
AUSNAHME: Für Passagiere, die von/nach Kanada reisen, akzeptiert UA die Einschätzung der Selbständigkeit einer behinderten Person.
- Falls eine anspruchsberechtigte Person mit Behinderung mit nur einer bestätigten Reservierung aufgrund eines fehlenden Sitzes auf einem Flug für einen von UA für notwendig befundenen Betreuer nicht auf diesem Flug reisen kann, hat sie Anspruch auf Entschädigung wegen verweigerter Beförderung gemäß Regel 25. Bei der Feststellung, ob ein Sitzplatz für einen Betreuer zur Verfügung steht, wird davon ausgegangen, dass dieser zur gleichen Zeit wie die anspruchsberechtigte Person mit Behinderung eingecheckt hat.
- Wenn UA feststellt, dass ein Betreuer für die Sicherheit von wesentlicher Bedeutung ist, kann UA verlangen, dass ein Passagier, einschließlich einer anspruchsberechtigten Personen mit Behinderung, eines der folgenden Kriterien erfüllt, um mit einem Betreuer auf dem Luftweg zu reisen:
- Regelungen zu Rollstühlen können in der Regel 23 und 28 eingesehen werden.
Regel 15 Medizinische Leistungen
- Medizinischer Sauerstoff-Service an Bord – UA kann, falls dies zuvor angefordert wurde, einen medizinischen Sauerstoff-Service an Bord leisten – jedoch nur auf bestimmten Märkten in der Region Mikronesien. Passagiere, die einen medizinischen Sauerstoff-Service an Bord benötigen, müssen UA mindestens 48 Stunden zuvor benachrichtigen und bei US-Inlands- wie bei internationalen Flügen eine Stunde vor der Check-in-Zeit für die Allgemeinheit einchecken, wie in Regel 5 D) und E) vorgesehen. Die Verfügbarkeit und weitere Bedingungen dieser Serviceleistung können bei UA in Erfahrung gebracht werden. UA kann nicht für die Nichtleistung dieses Services in Notfall- oder anderen Situationen, die sich der Kontrolle des Unternehmens entziehen, haftbar gemacht werden.
- Von Passagieren mitgeführte tragbare Sauerstoffkonzentratoren – Von der US-Bundesbehörde für Luftfahrt (Federal Aviation Administration, FAA) zugelassene tragbare Sauerstoffkonzentratoren (Portable Oxygen Concentrator, POC) können weltweit kostenlos auf von UA durchgeführten Flügen mitgeführt und im Einklang mit spezifischen FAA-Auflagen benutzt werden. Passagiere, die POCs benutzen, müssen UA mindestens 48 Stunden im Voraus verständigen und im Einklang mit Regel 5 D) und E) eine Stunde vor der Check-in-Zeit für die Allgemeinheit bei US-Inlands- und internationalen Flügen einchecken sowie folgende Bedingungen erfüllen:
- Durchsicht von united.com im Hinblick auf eine Liste derzeit von der FAA zugelassener POCs.
- Nicht zugelassene POC-Marken und -Modelle, die keinen komprimierten oder flüssigen Sauerstoff enthalten, können in der Kabine mitgeführt werden, wenn sie Uniteds Vorschriften für Größe und Gewicht von Handgepäck entsprechen. Alternativ können sie als aufgegebenes Gepäck transportiert werden. UA kann in Zukunft andere Marken und Modelle für die Benutzung an Bord genehmigen, soweit sie von der FAA und UA zugelassen werden.
- Passagiere müssen bestimmten Anforderungen genügen, bevor sie das Flugzeug betreten. Der Passagier muss
- in den Reservierungsunterlagen vorab darauf hinweisen, dass er vorhat, während des Flugs einen POC zu benutzen;
- über eine schriftliche ärztliche Bescheinigung verfügen,
- wonach der Benutzer des POC die körperliche und kognitive Fähigkeit besitzt, die hör- und sichtbaren Vorsichts- und Warnhinweise des Geräts zu sehen, zu hören und zu verstehen, und in der Lage ist, ohne Hilfestellung angemessene Maßnahmen in Reaktion auf derartige Vorsichts- und Warnhinweise zu treffen,
- wonach die Benutzung von Sauerstoff bei allen oder Teilen der auf der Flugroute des Passagiers aufgeführten Flügen medizinisch notwendig ist oder nicht,
- die die maximale Sauerstoffversorgung in Litern pro Minute im Verhältnis zum Luftdruck in der Flugzeugkabine bei normalen Betriebsbedingungen angibt,
- die vor dem Betreten des Flugzeugs im Flughafen überprüft werden kann und vom Passagier aufzubewahren und jederzeit auf Verlangen des UA-Personals während der Flugreise vorzulegen ist. Passagiere können die auf der UA-Website united.com zugängliche medizinische Prüfbescheinigung verwenden und ausdrucken.
- versichern, über ausreichende Batterien zu verfügen, um den POC für die Dauer seines/ihres Flugs sowie weiterer 3,0 Stunden betreiben zu können, womit unvorhergesehene Verzögerungen und Anschlusszeiten am Boden ermöglicht werden, bei denen der POC benutzt werden soll. (HINWEIS: Die Netzabgänge von Flugzeugsitzplätzen dürfen nicht für die Nutzung von POCs durch Passagiere verwendet werden);
- versichern, dass alle Zusatzbatterien ordnungsgemäß vor Kurzschluss geschützt sind, indem entweder
- die Batteriepole versenkt wurden oder
- mit ihrer Verpackung sichergestellt wird, dass die Batterien nicht mit Metallobjekten wie etwa den Polen anderer Batterien in Kontakt kommen.
- Die Nichtbefolgung dieser Vorschriften führt zum Verbot der Benutzung des POC während des Flugs. Passagiere, die vorhaben, mit POCs zu reisen, sind für die Verständigung von UA unmittelbar nach Bestätigung der Reservierungen allein verantwortlich, wobei es keine Rolle spielt, ob die Reservierungen durch ein Reisebüro, im Internet oder direkt bei UA vorgenommen wurden, um damit spezifische Auflagen zu bestätigen und der Fluggesellschaft notwendige Informationen zu überlassen.
- Wenn er nicht mit einem UA- bzw. United Express-Flug oder einem Anschlussflug hin zu oder von einem UA- bzw. United Express-Flug reist, ist der Passagier dafür verantwortlich, die andere Fluggesellschaft zu informieren und eigenständige Abmachungen direkt mit dieser zu treffen.
- POCs sind technische Hilfsmittel für Passagiere mit Behinderungen. Als solche werden sie nicht bei den Obergrenzen für Hand- oder aufgegebenes Gepäck berücksichtigt, gleich ob sie an Bord benutzt werden oder nicht. Sie müssen unterhalb des Sitzes oder in der Gepäckablage verstaut werden können. Passagiere, die einen POC benutzen, dürfen nicht in einer Notausgang-Reihe oder einem Sitz direkt hinter einer Trennwand untergebracht sein. Außerdem dürfen Passagiere, die einen POC während des Starts und der Landung benutzen, nicht auf einem Gangplatz sitzen.
- UA haftet nicht für Fehlfunktionen von POC-Geräten, Ausfälle von Batterien, die den POC mit Strom versorgen, oder andere von Passagieren oder anderen Personen geltend gemachte Verluste bzw. Schäden, die aus der Benutzung oder dem Besitz des POC entstehen, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder willentliches Fehlverhalten des Unternehmens zurückzuführen sind.
- Medizinische Transportdienste – Diese Dienste werden in begrenztem Umfang und nur in der Region Mikronesien angeboten. Passagiere müssen die Inanspruchnahme dieser Dienste 48 Stunden im Voraus mitteilen (UA unternimmt zumutbare Anstrengungen, Passagiere unterzubringen, die die Auflage der 48 Stunden im Voraus zu tätigenden Reservierung/Mitteilung nicht erfüllen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein). Medizinische Transportdienste werden vorbehaltlich der Genehmigung von UA auf der Basis der Verfügbarkeit von Sitzplätzen, sachgerechter Ausstattung, des Flugzeugtyps und zu folgenden Bedingungen geleistet:
- Passagiere auf Stretchern
- Der Passagier muss UAs medizinische Verfahrensweisen befolgen,
- der Passagier hat alle Sitze zu bezahlen, die nach Feststellung von UA für die Stretcher-Beförderung erforderlich sind,
- der Passagier muss auf eigene Kosten von zwei Betreuern begleitet werden, von denen der eine über eine medizinische Ausbildung verfügt und der andere ein Familienmitglied oder Vormund ist,
- die Kosten des Krankentransports, der Aufnahme ins Krankenhaus und anderer Dienste am Boden werden vom Passagier übernommen,
- für jeden bezahlten Tarif gilt die übliche Freigepäckmenge und
- die Verbringung des Stretcher-Passagiers in das und aus dem Flugzeug ist Sache der Betreuer dieses Passagiers und muss von diesem auf eigene Kosten arrangiert werden.
- Sämtliche notwendigen medizinischen Unterlagen müssen vor dem Flug vervollständigt und UA vorgelegt werden.
- Passagiere auf Stretchern
Regel 16 Ausgebildete Begleittiere
- Ausgebildete Begleittiere: UA befördert ausgebildete Begleittiere kostenlos, gemeinsam mit einer anspruchsberechtigten Passagier, der eine Behinderung hat und die Unterstützung des Tieres bei der Durchführung erforderlicher Tätigkeiten benötigt. Das Tier kann den Passagier in der Kabine begleiten, wenn es die unten angegebenen Annahmebedingungen erfüllt.
- Annahmebedingungen
- Mit Ausnahme von Such- und Rettungstieren müssen Passagiere ein Service Animal Transportation Form (Begleittier-Beförderungsformular) an United senden, das am oder nach dem Tag, an dem der Passagier das Ticket gekauft hat, und höchstens 48 Stunden vor geplantem Abflug ausgefüllt wurde. Wenn das Ticket weniger als 48 Stunden vor Abreise erworben wurde, muss das Begleittier-Beförderungsformular vor der Abreise an United gesendet werden. Dieses Formular muss entsprechend Uniteds Richtlinien an United gesendet werden. Bei Nichtabgabe eines vollständigen und richtig ausgefüllten Begleittier-Beförderungsformulars gemäß den Vorgaben dieses Paragrafen wird dem Passagier möglicherweise die Beförderung im geplanten Flug verweigert.
- Der Nachweis, dass es sich bei einem Tier um ein ausgebildetes Begleittier handelt, umfasst Ausweise, andere schriftliche Unterlagen, die Art des Gurtzeugs oder darauf befindliche Kennzeichnungen, Erkennungsmarken oder andere glaubwürdige Zusicherungen der anspruchsberechtigten Person mit einer Behinderung, die das Tier einsetzt. UA wird nach eigenem Ermessen entscheiden, ob die Nachweise ausreichend sind.
- Ausgebildete Begleittiere müssen ordnungsgemäß angegurtet oder angeleint sein und unter der direkten Kontrolle des Passagiers verbleiben. Einem ausgebildeten Begleittier und seinem Besitzer-Passagier wird nach eigenem Ermessen von UA die Beförderung verweigert, wenn das Tier zu groß oder schwer ist, um in der Kabine unmittelbar vor dem Passagier untergebracht zu werden, wenn es vom Passagier nicht zurückgehalten oder kontrolliert werden kann oder wenn es auf andere Weise eine Bedrohung für die Gesundheit oder Sicherheit anderer Passagiere oder eine erhebliche Gefahr einer Störung darstellt.
- Bei Flugsegmenten, die mit mindestens 8 Stunden angesetzt sind, muss ein Passagier mit einem ausgebildeten Begleittier (mit Ausnahme von Such- und Rettungstieren) ein Service Animal Relief Attestation Form (Notdurft-Bescheinigung für Flug-Begleittiere) an United senden, das am oder nach dem Tag, an dem der Passagier das Ticket gekauft hat, und höchstens 48 Stunden vor geplantem Abflug ausgefüllt wurde. Wenn das Ticket weniger als 48 Stunden vor Abreise erworben wurde, muss das Begleittier-Beförderungsformular vor der Abreise an United gesendet werden. Dieses Formular muss entsprechend Uniteds Richtlinien an United gesendet werden. Bei Nichtabgabe einer vollständigen und richtig ausgefüllten Notdurft-Bescheinigung für Flug-Begleittiere gemäß den Vorgaben dieses Paragrafen wird dem Passagier möglicherweise die Beförderung im geplanten Flug verweigert.
- UA akzeptiert für den kostenlosen Transport ordnungsgemäß geschirrte Hunde, die für Sprengstofferkennung, Drogensuche, Rettungsdienste oder andere spezifische Funktionen ausgebildet sind, sofern sie gemäß Zulassung einer zuständigen Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde von ihrem Hundeführer bei anerkannten Notdiensten begleitet werden. Ein solcher offizieller Dienststatus muss zur Zufriedenheit von UA schriftlich dokumentiert werden. Der Hund kann seinen Hundeführer in die Kabine begleiten, jedoch keinen Sitz belegen.
- Örtliche Vorschriften am End- oder Zwischenziel des Passagiers können weitere Anforderungen oder Beschränkungen vorsehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beförderung in der Passagierkabine, Eingrenzung der Definition von Begleittieren auf Hunde allein oder Nichtanerkennung von Tieren als abgerichtete und qualifizierte ausgebildete Begleittiere.
- Ausbilder dürfen ein Begleittier kostenlos mit an Bord nehmen, um behinderten Passagieren zu helfen. Dieses ausgebildete Begleittier darf keinen Sitzplatz einnehmen und muss alle anderen in dieser Regel festgelegten Bedingungen erfüllen.
- Annahmebedingungen
- Ausgebildete Begleittiere dürfen keine Sitzplätze belegen. Ausgebildete Begleittiere müssen im Schoß des Passagiers oder dem Fußraum des Passagiers transportiert werden, wenn dies nicht den von der US Federal Aviation Administration vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen widerspricht, und dürfen nicht in den Fußraum anderer Passagiere. Wenn keine anderen Sitzvorkehrungen getroffen werden können und das Tier zu groß für die Kabine ist, wird dem Tier die Beförderung verweigert und der Passagier muss seinen Flug eventuell umbuchen.
- Passagiere mit ausgebildeten Begleittieren werden nicht in Notausgangs-Reihen untergebracht. Sie dürfen einen Gang oder einen anderen Bereich nicht versperren, der frei bleiben muss, um eine Notevakuierung zu ermöglichen.
- Der Passagier versichert, dass er keinen Grund zu der Annahme hat, dass sich das ausgebildete Begleittier nicht aggressiv gegenüber einer anderen Person oder einem anderen Hund verhalten hat oder diese/diesen schwer verletzt hat und dass es eine Bedrohung für die Gesundheit und Sicherheit anderer darstellt. Er übernimmt die alleinige Verantwortung für die Sicherheit, das Wohlbefinden und das Verhalten seines Tieres, einschließlich der Interaktion des Tieres mit der Besatzung und anderen Passagieren oder dem Eigentum von Passagieren, das während des Aufenthalts an Bord mit dem Tier in Kontakt kommen kann. Außerdem versichert er, dass alle behördlichen und UA-Anforderungen, Vorschriften oder Beschränkungen, einschließlich der Einreisegenehmigungen und erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen des Landes, Bundesstaates oder Territoriums, von und/oder zu dem das Tier transportiert wird, eingehalten werden. Jeder Passagier, der oder dessen ausgebildetes Begleittier aufgrund der Nichtbefolgung der Regelungen dieses Abschnitts UA oder seinen Passagiere Verluste, Schäden oder Kosten irgendwelcher Art verursacht, bestätigt und erkennt an, UA derartige Verluste, Schäden oder Kosten zu erstatten.
Regel 17 Bodentransferdienst
- UA kann einen Bodentransferdienst zwischen Flughäfen und Stadtzentren, zwischen Flughäfen und anderen Orten auf der Reiseroute eines Passagiers oder zu Unterkünften anbieten oder organisieren.
- Sofern der Bodentransferdienst nicht direkt von UA ausgeführt wird, gilt als vereinbart, dass derartige Dienste stets von unabhängigen Betreibern durchgeführt werden. Diese unabhängigen Betreiber sind keine Vertreter oder Angestellten von UA, weshalb UA keine Verantwortung für den Bodentransfer eines Passagiers und/oder seines Gepäcks übernimmt. Wenn ein Mitarbeiter, Vertreter oder Repräsentant von UA dem Passagier bei der Organisation eines solchen unabhängigen Bodentransferdienstes hilft, führt dies nicht zur Haftung von UA für Handlungen oder Unterlassungen des betreffenden unabhängigen Betreibers.
- In Fällen, in denen UA lokale Transferdienste für seine Passagiere anbietet und selbst ausführt, gelten die Bedingungen, Regeln und Vorschriften von UA, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die, die in den Tickets, Gepäckscheinen und Gepäckbewertungsvereinbarungen von UA genannt sind bzw. auf die dort verwiesen wird, für diese lokalen Bodentransferdienste als anwendbar. Wenn lokale Bodentransferdienste vom Passagier nicht in Anspruch genommen werden, führt dies nicht zur Rückerstattung eines Teils des Luftbeförderungstarifs.
Regel 18 Serviceleistungen, die von United Express und anderen Codeshare-Partnern ausgeführt werden
- UA hat mit bestimmten anderen Fluggesellschaften Vereinbarungen getroffen, um es UA zu ermöglichen, Passagieren auf von diesen Fluggesellschaften durchgeführten Flügen Codeshare-Leistungen anzubieten. Beförderungen, die von UA im Rahmen einer Codeshare-Vereinbarung mit diesen Fluggesellschaften vorgenommen werden, sind mit einer Flugnummer gekennzeichnet, die den aus zwei Buchstaben bestehenden Airline-Designator-Code „UA“ enthält. HINWEIS: Für Reisen in die oder aus der Europäischen Union und für Reservierungen in der Europäischen Union gibt UA die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zum Zeitpunkt der Reservierung oder so bald wie möglich an.
- Für Codeshare-Leistungen auf Flügen, die von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden, ist UA für die gesamte Codeshare-Reise für alle Verpflichtungen gegenüber Passagieren verantwortlich, die in diesen Regeln festgelegt sind. Die hierin enthaltenen Bestimmungen für Buchungen gelten für UA Codeshare-Leistungen auf Flügen, die von Partnerfluggesellschaften durchgeführt werden. Ungeachtet des Vorstehenden regeln die Bestimmungen zur Gepäckhaftung in Regel 28 die Verantwortung von UA in Bezug auf Transporte, die unter diesen Vertrag fallen.
- Wenn ein anderer ausländischer oder US-amerikanischer Codeshare-Partner einen Flug durchführt, bei dem der UA Designator-Code „UA“ erscheint, wird bei lang andauernden Verzögerungen auf dem Rollfeld die Störfallplanung der ausführenden Fluggesellschaft für den betreffenden Flug angewendet.
Regel 19 Reisedokumente
- Jeder Passagier, der über internationale Grenzen hinweg befördert werden möchte, ist dafür verantwortlich, vor der Reise alle erforderlichen Reisedokumente, die in gutem Zustand sein müssen, zu beschaffen und auf Verlangen jederzeit vorzulegen, und die Gesetze jedes Landes zu befolgen, von dem abgeflogen oder das überflogen wird oder in das er befördert werden möchte. Jeder Passagier, der die Gesetze jedes Landes, von dem abgeflogen oder das überflogen wird oder in das er befördert werden möchte, nicht einhält, der UA Verluste, Schäden oder Kosten jeglicher Art verursacht, stimmt zu und erkennt an, UA derartige Verluste, Schäden oder Kosten zu erstatten. UA haftet nicht für die Hilfestellung oder Informationen, die ein Mitarbeiter oder Vertreter von UA einem Passagier in Bezug auf diese Dokumente oder die Einhaltung solcher Gesetze zur Verfügung stellt, oder für die Konsequenzen, die einem Passagier daraus entstehen, dass er solche Dokumente, die in gutem Zustand sein müssen, nicht erhalten und nicht vorgelegt hat oder diese Gesetze nicht einhält. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, behält sich UA das Recht vor, von Passagieren vorgelegte Reisedokumente einzubehalten, zu fotokopieren oder in anderer Form zu vervielfältigen. UA behält sich ferner das Recht vor, Passagieren das Einsteigen zu verweigern, deren erforderliche Reisedokumente nach vernünftiger Überzeugung von UA nicht in gutem Zustand sind oder die anderweitig nicht den Gesetzen des jeweiligen Landes entsprechen, aus dem der Fluggast abreist, durch das er reist oder in das er reist.
- Vorbehaltlich geltender Gesetze und Vorschriften hat der Passagier den geltenden Tarif zu bezahlen, wenn UA aufgrund einer behördlichen Anordnung verpflichtet ist, ihn zu seinem Herkunftsort oder an einen Ort zu bringen, weil er nicht in ein Land einreisen kann oder von dort ausgewiesen wird. Der Tarif ist der geltende Tarif zur Zeit der Umbuchung für den Rückflug. Eine etwaige Differenz zwischen dem geltenden und dem bezahlten Tarif wird vom Passagier eingezogen. UA rechnet jegliche Gelder oder Meilen, die vom Passagier für unbenutzte Beförderung gezahlt wurden oder Gelder oder Meilen, die sich im Besitz von UA befinden oder für UA zugänglich/verfügbar sind, auf die Zahlung dieser Tarife an. Der für die Beförderung zum Ort der Einreiseverweigerung oder Ausweisung, sowie für den Rückflug erhaltener Tarif wird von UA nicht rückerstattet, sofern das geltende Recht des betreffenden Landes nichts Gegenteiliges verlangt.
- Diese Regel und ihre Einschränkungen gelten insbesondere für Reisedokumente im Zusammenhang mit Reisen von Minderjährigen. Eltern/Vormünder von Minderjährigen sind für die Befolgung aller Vorschriften und Verfahren für Minderjährige auf internationalen Reisen verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumentnachweise, wie etwa notariell beglaubigte Verwandtschaftsdokumente und die Erlaubnis für die Reise des Minderjährigen durch den abwesenden Elternteil oder gesetzlichen Vormund.
Regel 20 Sicherheitskontrollen von Passagieren und Gepäck
Passagiere und/oder ihr Gepäck werden einer Sicherheitskontrolle unterzogen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sicherheitsprofile, körperliche Durchsuchungen und Inspektionen, Röntgenkontrollen, manuelle Durchsuchungen des Gepäcks, Befragungen von Passagieren und Verwendung elektronischer oder anderer Detektoren oder Screening- bzw. Sicherheitseinrichtungen nach alleinigem Ermessen von Behörden, des Flughafens oder UA und zwar mit oder ohne Anwesenheit, Zustimmung oder Kenntnis des Passagiers. Weder UA noch seine Mitarbeiter oder Vertreter haften für Schäden, Verluste oder Verzögerungen (einschließlich Verweigerung der Beförderung), Konfiszierung von Eigentum, Verletzungen oder andere Schäden im Zusammenhang mit oder aufgrund von Sicherheitsüberprüfungen, die von einem Vertreter des Flughafens oder einer örtlichen, staatlichen oder Bundesbehörde vorgenommen werden oder die mit der Weigerung eines Passagiers, sich diesen Sicherheitskontrollen zu unterziehen oder diese zu befolgen, zusammenhängen oder aus diesen entstehen.
Regel 21 Verweigerung der Beförderung
UA hat das Recht, die Beförderung dauerhaft oder vorübergehend zu verweigern, oder ist berechtigt, Passagiere aus folgenden Gründen jederzeit aus dem Luftfahrzeug zu entfernen:
- Verstoß gegen den Beförderungsvertrag – Nichtbefolgung der Regeln des Beförderungsvertrags durch den Passagier.
- Behördliche Anordnungen, Vorschriften oder Sicherheitsrichtlinien – Wann immer eine solche Vorgehensweise notwendig ist, um behördliche Vorschriften oder Sicherheitsweisungen jeglicher Art von Zoll und Grenzschutz sowie von Behörden oder Flughäfen zu befolgen bzw. um behördliche Anordnungen in Bezug auf Notfallbeförderung in Verbindung mit der nationalen Verteidigung zu erfüllen.
- Höhere Gewalt und andere nicht vorhersehbare Ereignisse – Wann immer eine solche Vorgehensweise aufgrund des Wetters oder anderer Umstände, auf die UA keinen Einfluss hat, erforderlich oder ratsam sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, zivile Unruhen, Embargos, Kriege, Feindseligkeiten, terroristische Aktivitäten oder Störungen – gleich ob tatsächlich, angedroht oder gemeldet.
- Durchsuchung von Passagieren oder Vermögensgegenständen – Wann immer sich ein Fluggast weigert, sich einer elektronischen Überwachung zu unterziehen oder die Durchsuchung seiner Person oder seiner Vermögensgegenstände zu gestatten.
- Identitätsnachweis – Wann immer sich ein Passagier weigert, auf Verlangen einen für UA zufriedenstellenden Ausweis vorzulegen, oder ein Ticket vorlegt und dessen Identifikation nicht mit dem Namen auf dem Ticket übereinstimmt. UA hat das Recht, nicht aber die Pflicht, die Identifikation von Personen zu verlangen, die Tickets erwerben und/oder ein Ticket für Zwecke des Betretens des Flugzeugs vorlegen.
- Nicht erfolgte Zahlung – Wann immer ein Passagier nicht den maßgeblichen Tarif für ein Ticket, Gepäck oder die jeweiligen Servicegebühren, der für die Reise erforderlichen Serviceleistungen bezahlt oder unbeglichene Schulden bzw. Gerichtsurteile nicht gezahlt oder UA nicht in ausreichender Form nachgewiesen hat, dass es sich bei ihm um einen autorisierten nicht zahlenden Passagier handelt, oder verbotene Praktiken der in Regel 6 bezeichneten Art angewendet hat.
- Grenzüberschreitende Flugreisen – Wann immer ein Passagier über internationale Grenzen reist, sofern:
- die behördlich vorgeschriebenen Reisedokumente nach UAs nachvollziehbarer Einschätzung nicht in Ordnung zu sein scheinen oder
- sein Abflug von einem Land, sein Überflug über ein Land oder seine Einreise in ein Land, von dem, über das oder in das er befördert werden möchte, gesetzwidrig wäre oder aus irgendwelchen Gründen abgelehnt würde.
- Sicherheit – Wann immer die Ablehnung oder Entfernung eines Passagiers im Hinblick auf die Sicherheit dieses Passagiers oder anderer Passagiere oder Mitglieder der Besatzung notwendig ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Passagiere oder die Begleittiere von Passagieren, deren Verhalten rechtswidrig, unanständig, anzüglich oder sexueller Natur ist und die belästigend, störend, ungebührlich, beleidigend, missbräuchlich, unhygienisch oder gewalttätig sind;
- Passagiere, die den Anweisungen der Mitglieder der Flugbesatzung nicht nachkommen oder deren Pflichten stören oder bundesstaatliche Vorschriften oder Sicherheitsanweisungen nicht befolgen;
- Fluggäste, die einen Mitarbeiter von UA angreifen, einschließlich der Mitarbeiter am Flugsteig und der Flugbesatzung, aller Mitarbeiter der Fluggesellschaften, die bei ihrer Tätigkeit als United Express firmieren, aller Mitarbeiter von UA oder United Express oder eines UA-Passagiers;
- Passagiere, die aufgrund und als Ergebnis ihres Verhaltens so schwerwiegende Störungen verursachen, dass der Kapitän oder ein Mitglied der Cockpitbesatzung das Cockpit verlassen muss, um die Störung zu beseitigen;
- Passagiere, die barfuß oder nicht anständig bekleidet sind oder deren Kleidung anzüglich, obszön oder beleidigend ist;
- Passagiere, die dem Anschein nach betrunken sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen (außer qualifizierten Passagieren, deren Erscheinungsbild oder unfreiwilliges Verhalten den Eindruck erwecken mag, dass sie betrunken sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen);
- Passagiere, die offen oder verdeckt tödliche bzw. gefährliche Waffen an ihrem Körper oder in der Nähe tragen bzw. besitzen, wobei UA allerdings Strafverfolgungspersonal befördert, das die in 49 C.F.R. §1544.219 festgelegten Qualifikationen und Bedingungen erfüllt;
- Passagiere, die nicht bereit oder in der Lage sind, die Richtlinie zum Thema Rauchen oder Gebrauch anderer rauchfreier Utensilien von UA zu befolgen;
- Passagiere, die – soweit sie nicht die Bestimmungen von Regel 6 I) befolgen – nicht mit ordnungsgemäß geschlossenem Sicherheitsgurt auf einem einzigen Sitzplatz sitzen und/oder die Armlehnen des Sitzes beim Sitzen nicht herunterklappen können und während des gesamten Flugs mit heruntergeklappten Armlehnen sitzen bleiben und/oder Passagiere, die den Sitzplatz des benachbarten Passagiers übermäßig in Anspruch nehmen;
- Passagiere, die gefesselt oder in der Obhut von Strafverfolgungspersonal sind;
- Passagiere, die sich gegen Überwachungsmaßnahmen mit Freiheitsentzug gewehrt haben oder von denen man annimmt, dass sie dazu in der Lage sind, sich gegen diese Maßnahmen zu wehren;
- schwangere Passagiere im neunten Monat, sofern der betreffende Passagier keine ärztliche Bescheinigung vorlegt, die nicht früher als 72 Stunden vor dem Abflug datiert sein darf, aus der hervorgeht, dass der Arzt den Passagier untersucht und für die Flugreise zum und vom gewünschten Zielort am Datum des Flugs als körperlich tauglich befunden hat, und dass das voraussichtliche Datum der Geburt erst nach Ende des letzten Fluges zu erwarten ist;
- Passagiere, die einen Flug ohne außergewöhnliche medizinische Unterstützung während des Flugs zu benötigen nicht sicher absolvieren können, sowie Passagiere, die offenbar Symptome einer ansteckenden Krankheit zeigen (oder ein Grund zur Annahme besteht, dass ein Aussetzen einer ansteckenden Krankheit erfolgt ist) oder an einer anderen Krankheit leiden, die ihre eigene Gesundheit oder Sicherheit oder die Gesundheit oder Sicherheit anderer auf dem Flug befindlichen Personen unmittelbar gefährden könnte, oder falls sie eine medizinische Untersuchung dieser verdächtigten oder tatsächlichen Krankheit bzw. dieses medizinischen Zustands ablehnen. (HINWEIS: UA verlangt eine ärztliche Bescheinigung für Passagiere, die unter den beschriebenen Umständen reisen möchten. Besuchen Sie die Website von UA, www.united.com, um weitere Informationen zu den Auflagen für ärztliche Bescheinigungen zu erhalten);
- Passagiere, die nicht mit den erforderlichen Sicherheitsbetreuern reisen, ohne vorausgehende Benachrichtigung und/oder ohne Erfüllung anderer Sicherheitsvorschriften gemäß den Regeln 14 und 15;
- Passagiere, die nicht als zulässige nicht gehfähige Passagiere gelten (siehe Regel 14);
- Passagiere, die an üblem Geruch leiden oder einen solchen verursachen (außer Personen, die als behindert gelten);
- Passagiere, deren körperlicher oder geistiger Zustand nach Ansicht von United dazu führen kann, dass sie ohne Unterstützung einer Begleitperson die Sicherheitshinweise nicht verstehen oder nicht einhalten können. Die Begleitperson muss sich zu allen Zeiten um den begleiteten Passagier kümmern;
- Unbegleitete Passagiere, die sowohl blind als auch taub sind, sofern der Passagier nicht in der Lage ist, sich mit Vertretern von UA entweder auf physischem, mechanischem, elektronischem oder anderem Weg zu verständigen. Dieser Passagier muss UA über die zu verwendende Kommunikationsmethode informieren;
- Passagiere, die nicht gewillt sind, die UA-Richtlinie zu befolgen, die telefonische Sprachanrufe verbietet, nachdem die Flugzeugtüren geschlossen sind, während des Rollens in Vorbereitung auf den Start oder in der Luft;
- Passagiere, die das Tragen einer Gesichtsmaske oder einer Gesichtsbedeckung während ihres Aufenthalts im Flughafen und/oder an Bord von Flügen von UA und United Express ablehnen, oder UA bzw. United Express nach ihrem Ermessen der Auffassung sind, dass ein Nicht-Tragen einer solchen Maske oder Gesichtsbedeckung eine Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko für andere darstellen könnte; sowie
- Passagiere, die aus einem fremden Land in die USA fliegen und: i) sich weigern, einen Beweis der vollständigen Impfung darzulegen, ii) sich weigern, einen Beweis eines negativen Testergebnisses für COVID-19 vor dem Abflug darzulegen und iii) innerhalb 72 Stunden nach Abflug ihres Fluges keine Informationen zu ihren Kontaktpersonen liefern (wobei es dem Ermessen von UA anheimgestellt ist, in welchem Umfang jeder dieser drei Artikel als ausreichend gilt).
- Jeder Passagier, der wegen seines Verhaltens im Sinne der zuvor in dieser Regel 21 beschriebenen Aktivitäten UA Verluste, Schäden oder Kosten irgendwelcher Art verursacht, stimmt zu und erkennt an, UA derartige Verluste, Schäden oder Kosten zu erstatten. UA hat das Recht, die Beförderung eines Passagiers, der eine der in dieser Regel genannten Tätigkeiten ausübt, dauerhaft zu verweigern. Darüber hinaus stellen die in dieser Regel aufgezählten Verhaltensweisen einen wesentlichen Vertragsverstoß dar, woraufhin UA von der weiteren Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag entbunden ist.
- UA haftet nicht für die Verweigerung der Beförderung eines Passagiers oder für die Entfernung eines Passagiers gemäß dieser Regel. Ein Passagier, dem die Beförderung gemäß dieser Regel verweigert wird oder der abgewiesen wurde, kann auf Anfrage eine Rückerstattung erhalten. Siehe Regel 27 A). Als ausdrückliche Voraussetzung für die Ausstellung einer Rückerstattung haftet UA nicht für Schäden jeglicher Art. Der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Passagiers ist in Regel 27 A) festgehalten.
Regel 22 Richtlinie zum Thema Rauchen
Das Rauchen (einschließlich der Verwendung von elektronisch simulierten Rauchutensilien und rauchfreien Zigaretten) ist auf Flügen, die von UA durchgeführt werden, nicht gestattet. Der Genuss von Betelnüssen (d. h. Betelkauen) oder anderen Arten von Kautabak ist auf allen von United durchgeführten Flügen ebenfalls verboten. Das Bundesgesetz verbietet auch das Rauchen in Flugzeugtoiletten und das Manipulieren, Deaktivieren oder Zerstören von Rauchmeldern, die in Flugzeugtoiletten installiert sind. Das Bundesgesetz sieht Geldstrafen von bis zu 2.000 USD für Manipulationen von Rauchmeldern in diesen Toiletten vor. Betroffene unterliegen Strafverfolgungsmaßnahmen der FAA und erheblichen Geldstrafen für Verstöße gegen dieses Gesetz und die damit verbundenen Vorschriften. Mit dem Kauf eines Tickets oder der Annahme eines Transports, verpflichtet sich der Passagier, die Richtlinien von UA zum Rauchen und zur Verwendung anderer rauchfreier Utensilien sowie das geltende Bundesgesetz zu befolgen. UA behält sich das Recht vor, von Passagieren, deren Nichterfüllung dieser Verpflichtung zu Verlusten, Schäden oder Kosten für UA führt, entsprechende Entschädigungszahlungen zu verlangen.
Regel 23 Gepäck
- Allgemeine Bedingungen der Gepäckannahme – Passagiere können Gepäck für den Transport im Frachtbereich des Flugzeugs aufgeben und/oder Handgepäck an Bord des Flugzeugs mitführen, sofern die Bestimmungen in dieser Regel eingehalten werden. UA nimmt Gepäck unter den folgenden Bedingungen an:
- Passagiere müssen ein gültiges Ticket für die Beförderung auf den Flugstrecken von UA oder auf den Flugstrecken von UA und einer oder mehreren anderen Fluggesellschaften vorlegen, mit denen UA eine Interline-Beförderungsvereinbarung geschlossen hat.
- UA ist berechtigt, die Beförderung von Gepäck auf anderen Flügen als dem, mit dem der Passagier befördert wird, abzulehnen.
- UA lehnt die Annahme von Vermögensgegenständen für Transportzwecke ab, wenn sie aufgrund von Größe, Gewicht, Charakter oder Verpackungsart für den Transport in dem bestimmten Flugzeug, das sie transportieren soll, ungeeignet sind, wenn sie nicht untergebracht werden können, ohne andere Passagiere zu verletzen oder zu belästigen, wenn sie ein Risiko für anderes Gepäck oder anderes Frachtgut darstellen oder wenn sie nicht geeignet oder angemessen verpackt sind, um einem normalen Umgang standzuhalten, es sei denn, der Passagier unterzeichnet ein Freistellungsformular.
- Alle Gepäckstücke und anderen Vermögensgegenstände, die UA in Verwahrung nimmt und für die das Unternehmen Gepäckscheine ausstellt, gelten als für den Lufttransport geeignet.
- Gepäck kann nicht aufgegeben werden:
- für Orte, die nicht auf der Reiseroute des Passagiers genannt sind;
- über den nächsten Zwischenaufenthaltsort oder – falls kein Zwischenaufenthalt vorgesehen ist – über das auf dem Ticket angegebenen endgültigen Reiseziel des Passagiers hinaus;
- über einen Ort hinaus, für den alle maßgeblichen Gebühren gezahlt worden sind;
- über einen Ort hinaus, an dem der Passagier auf einen Anschlussflug umsteigen soll, sofern dieser Flug planmäßig von einem anderen als dem Flughafen startet, an dem der Passagier nach Plan ankommen soll, oder
- für einen auf der Strecke befindlichen Ort, es sei denn, der für die Gepäckaufgabe gewünschte Ort ist ein unter Berücksichtigung des gezahlten Flugpreises zulässiger oder geplanter Zwischenaufenthalt (Ausnahme: Wenn der Passagier einen Anschlussflug zum ersten verfügbaren UA-Flug antritt, der von diesem auf der Strecke befindlichen Ort startet, und der Anschlussflug sich um mehr als vier Stunden verspätet, kann der Passagier die Herausgabe seines Gepäcks an diesem auf der Strecke befindlichen Anschlussort verlangen). Abschnitt e) gilt nicht, wenn die Route eines Fluggastes von einer Flugplanänderung oder einer Störung des Flugbetriebs betroffen ist.
- UA hat das Recht, die Annahme von Gepäck des Passagiers zu verweigern, wenn dieser das Gepäck nicht innerhalb der in den Regeln 5 D) und E) angegebenen Check-in-Fristen aufgibt oder wenn er von seinem Gepäck auf freiwilliger Basis getrennt wird (außer Passagiere, deren Flug überbucht wurde und die freiwillig einen späteren Flug nehmen). UA kann in diesen Fällen eine unterzeichnete Haftungsfreistellung als Bedingung für die Annahme des Gepäcks verlangen.
- Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, dem Gepäck einen ordnungsgemäßen Ausweis beizufügen, und UA haftet nicht für das Versäumnis eines Passagiers, dies zu tun. Es liegt auch in der Verantwortung des Passagiers, das aufgegebene Gepäck im Bereich der Gepäckausgabe abzuholen. UA ist nicht verpflichtet, die Identität des Inhabers am Zielflughafen zu überprüfen.
- Aufgegebenes Gepäck wird in der Regel im selben Flugzeug wie der Passagier befördert, sofern dies von UA nicht für unpraktisch gehalten wird, in welchem Fall die Fluggesellschaft Vorkehrungen trifft, das Gepäck auf dem nächsten Flug zu transportieren, auf dem Platz verfügbar ist. UA stellt einem Passagier, der sein Gepäck nicht innerhalb der vorgegebenen Check-in-Zeit aufgegeben hat und dessen Gepäck dadurch bei einem anderen Flug aufgegeben wird, diese Lieferung in Rechnung.
- Das gesamte Gepäck unterliegt der Kontrolle von UA und/oder TSA. Es besteht jedoch keine Verpflichtung für UA, Inspektionen vorzunehmen. UA lehnt den Transport von Gepäck ab oder entfernt es an jedem beliebigen Ort, wenn sich der Passagier weigert, es inspizieren zu lassen.
- UA akzeptiert kein Gepäck oder anderes persönliches Eigentum zur Aufbewahrung.
- Freigepäck – Wenn ein Passagier ein gültiges Ticket für die Beförderung zwischen Orten mit UA vorlegt, unterliegt die Beförderung seines Gepäcks zwischen diesen Orten den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Regel sowie den zusätzlichen Haftungsbeschränkungen in Regel 28. Für Zwecke dieser Regel bezeichnet „Freigepäck“ die Anzahl der Gepäckstücke, die vorbehaltlich der Zahlung der geltenden Servicegebühren entweder als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck befördert werden, sofern dieses Gepäck den vorgegebenen maximalen linearen Außenmaßen und dem maximalen Gewicht für jedes Gepäckstück entspricht.
- Zulässiges Freigepäck – UA akzeptiert bis zu zwei aufgegebene Gepäckstücke mit einem Gewicht von weniger als 50 Pfund (23,0 kg) und einer maximalen linearen Außenabmessung von 62 Zoll (158 cm) (Summe aus Breite + Länge + Höhe) gegen Zahlung der geltenden Servicegebühren(en). Die Servicegebühren für das erste und zweite aufgegebene Gepäckstück, die über den Gepäckrechner von UA ermittelt werden können, hängen von dem erworbenen Tarif, dem Kaufdatum, Reisedatum, dem aktivem Militärdienststatus, der Reiseroute des Passagiers (z. B. innerhalb der USA oder international) und/oder davon ab, wann und wo das Gepäck aufgegeben und die geltende Servicegebühr gezahlt wird (z. B. auf united.com oder am Flughafen aufgegeben und vorausbezahlt). Darüber hinaus sind für aufgegebenes Gepäck folgende Bestimmungen verbindlich:
- UA kann nach alleinigem Ermessen bei bestimmten MileagePlus-Mitgliedern, Kunden der First und Business Class, bestimmten Kreditkarteninhabern, aktivem Militärdienstpersonal und/oder anderen Passagieren in Abhängigkeit der erworbenen Tarifklasse seine Richtlinie zu Freigepäck ändern, sowie diesbezügliche Ausnahmen erwägen und vornehmen (z. B. hinsichtlich Stückzahl, Größe, Gewicht, Art und/oder geltenden Servicegebühren).
- Maßgebliche bezahlte Servicegebühren für Gepäck sind nicht erstattungsfähig. Passagiere, die aufgrund von Stornierungen, Flugplanänderungen oder Störungen des Flugbetriebs nicht reisen, sind für eine Erstattung berechtigt. Siehe Regel 27 C). Darüber hinaus erstattet United Passagieren Gebühren für verlorengegangene Gepäckstücke.
- UA kann gestatten, dass bestimmte Sportgeräte und andere Gegenstände anstelle eines Gepäckstücks aufgegeben werden. Weitere Informationen siehe Regel 23 E).
- Kartons mit weniger als 50 Pfund (23,0 kg) und 42 Zoll (107 cm) können auf Flügen mit United Express in die Karibik sowie nach Mittelamerika und Mexiko als Gepäck aufgegeben werden.
- Bei Reisen nach, von oder innerhalb von Mikronesien ist das Gepäckaufgabe auf zwei Gepäckstücke, ein Gepäckstück und einen Karton oder ein Gepäckstück und eine Kühlbox beschränkt, wobei die maximalen Außenabmessungen von 62 Zoll (158 cm) und das Gewicht von 50 Pfund (23,0 kg) nicht überschritten werden dürfen.
- Falls Gepäckstücke die maximalen linearen Außenabmessungen, das Maximalgewicht oder die Freigepäckmenge überschreiten, können Übergepäckgebühren erhoben werden. Gepäck, das 100 Pfund (45 kg) oder mehr wiegt, wird nicht als aufgegebenes Gepäck angenommen.
- Die nachstehenden Artikel sind nicht in der Richtlinie für aufgegebenes Gepäck enthalten und können kostenlos aufgegeben werden:
- Technische Hilfsmittel (z. B. ein Gehstock, ein Paar Krücken, orthopädische Vorrichtungen, Prothesen oder ein Rollstuhl). Weitere Informationen zu Rollstühlen finden Sie unter G) 4) unten.
- Für Flüge ab Hawaii eine Kiste abgepackter Früchte bis zu einem Höchstgewicht von 30 Pfund.
- Für jedes in Begleitung reisende Kind ein Autosicherheitssitz und eines der folgenden Gegenstände: ein (kompakter) zusammenklappbarer Kinderwagen oder ein zusammenklappbarer Wagen.
- Hand-Freigepäck – UA akzeptiert kostenlos ein Handgepäckstück, das im Sinne dieser Regel als „Hand-Freigepäck“ bezeichnet wird sowie einen persönlichen Gegenstand wie z. B. eine Umhängetasche, einen Rucksack, einen Aktenkoffer, eine Laptoptasche oder ähnliches. Jedoch akzeptiert UA kein Handgepäck für Passagiere, die mit einem Basic Economy-Tarif reisen und Basic Economy Passagiere, deren Gepäck am Flugsteig eingecheckt wird. Diesen wird eine anfallende Gebühr für aufgegebenes Gepäck, plus eine Flugsteig-Abfertigungsgebühr in Höhe von 25 USD/25 CAD berechnet. Handgepäck darf einschließlich der Räder und Griffe die maximalen linearen Außenabmessungen von 9 Zoll (22 cm) x 14 Zoll (35 cm) x 22 Zoll (56 cm) nicht überschreiten. Persönliche Gegenstände dürfen einschließlich etwaiger Räder und Griffe nicht größer als 9 Zoll (22 cm) x 10 Zoll (25 cm) x 17 Zoll (43 cm) sein. Ein persönlicher Gegenstand, der diese linearen Abmessungen überschreitet, aber nicht größer als 9 Zoll (22 cm) x 14 Zoll (35 cm) x 22 Zoll (56 cm) ist, wird als Handgepäck betrachtet. Handgepäck oder persönliche Gegenstände, die dem Anschein nach überdimensioniert sind, müssen möglicherweise in eine für Vermessungszwecke geeignete Vorrichtung verbracht werden, um die Zulässigkeit zu bestimmen. Handgepäck, das die maximal zulässigen Längenmaße oder die zulässige Freigepäckmenge überschreitet, gilt als aufgegebenes Gepäck und unterliegt den Gebühren für die Gepäckaufgabe. Für Flüge ab Yap, den Föderierten Staaten von Mikronesien (YAP), beträgt das maximale Gewicht des Handgepäcks 25 Pfund (11,3 kg). Jedes Gepäckstück, das schwerer ist, wird als aufgegebenes Gepäck eingestuft und unterliegt den Gebühren für das Aufgeben von Gepäck, z. B. Übergepäck, zu großes/zu schweres Gepäck. Handgepäck kann in den Handgepäckfächern des Flugzeugs verstaut werden, sofern das Flugzeug entsprechend ausgerüstet ist, oder muss in der Obhut des Passagiers bleiben und unter einem Sitz oder in einem für die Beförderung dieses Gepäcks zugelassenen Gepäckraum aufbewahrt werden. Siehe Regel 23 F) 5) unten bezüglich der Handgepäckrichtlinie von UA in Bezug auf Musikinstrumente. Für Handgepäck gelten die folgenden weiteren Bedingungen:
- Flugbetriebliche Abläufe, räumliche Beschränkungen, Sicherheitsanweisungen und/oder Sicherheitsüberlegungen können dem zulässigen Handgepäck auf einem spezifischen Flug Grenzen auferlegen.
- UA behält sich das Recht vor, bei jeglichen Gegenständen, die in der Kabine transportiert werden sollen, die Eignung für die Verstauung und deren Ort nach seinem alleinigen und ausschließlichen Ermessen festzulegen.
- UA behält sich das Recht vor, das Handgepäck von Passagieren aus beliebigen Gründen zu kontrollieren, etwa wenn es nicht sicher verstaut werden kann oder nicht mit den in Abschnitt 2) oben angegebenen maximalen linearen Außenabmessungen übereinstimmt.
- Zusätzlich zu der oben aufgeführten Freigepäckmenge für Handgepäck zählen die folgenden Gegenstände nicht zum Handgepäck plus einem persönlichen Gegenstand:
- ein Mantel oder Umhang
- ein Regenschirm
- eine angemessene Menge an Lesematerial
- ein Haustierkäfig (gegen Gebühr) (der Käfig muss klein genug sein, um unter den Sitz zu passen, ohne anderen Personen den Zugang zum Flugzeuggang zu versperren, und ordnungsgemäß verstaut werden, bevor die vordere Eingangstür zum Flugzeug für Passagiere geschlossen wird)
- ein zusammenklappbarer Rollstuhl
- ein behördlich zugelassenes Rückhaltesystem für Kinder/Kleinkinder, das den bundesstaatlichen Kraftfahrzeug- und FAA-Zulassungsstandards entspricht
- eine Kamera
- eine Wickeltasche
- eine Milchpumpe
- eine begrenzte Menge an Duty-Free-Artikeln und Waren oder Lebensmitteln, die am Flughafen erworben wurden Diese Gegenstände müssen auf dieselbe Art und Weise wie Handgepäck verstaut werden.
- Technische Hilfsmittel (ein Gehstock, ein Paar Krücken, verschreibungspflichtige Medikamente sowie jegliche medizinischen Geräte, die zur Verabreichung der Medikamente benötigt werden, ein tragbarer Sauerstoffkonzentrator (POC) usw.). Diese Gegenstände müssen auf dieselbe Art und Weise wie Handgepäck verstaut werden.
- Ein kompakter faltbarer Kinderwagen, der die oben genannten Einschränkungen für Handgepäck erfüllt.
- Freigepäck für Kinder:
- Kinder, deren Sitzplatz bezahlt wird, erhalten zusätzlich zu einem Kinderwagen oder Faltwagen und einem Autositz die entsprechende Freigepäckmenge für diesen Sitzplatz.
- Säuglinge erhalten eine Freigepäckmenge in Form eines Kinderwagens oder Klappwagens und eines Autokindersitzes. Kleinkinder, die mit 10 % des Erwachsenentarifs international reisen, dürfen zusätzlich zu ihrer normalen Freigepäckmenge einen Kinderwagen oder Faltwagen und einen Autositz mitnehmen.
- Umleitung von Passagieren – Ein im Einklang mit Regel 24 umgeleiteter Passagier hat Anspruch auf die maximale Freigepäckmenge, die für den ursprünglich erworbenen Flug maßgeblich war, unabhängig davon, ob er in einer anderen Serviceklasse untergebracht wird oder Anspruch auf eine Tariferstattung hat.
- Zulässiges Freigepäck – UA akzeptiert bis zu zwei aufgegebene Gepäckstücke mit einem Gewicht von weniger als 50 Pfund (23,0 kg) und einer maximalen linearen Außenabmessung von 62 Zoll (158 cm) (Summe aus Breite + Länge + Höhe) gegen Zahlung der geltenden Servicegebühren(en). Die Servicegebühren für das erste und zweite aufgegebene Gepäckstück, die über den Gepäckrechner von UA ermittelt werden können, hängen von dem erworbenen Tarif, dem Kaufdatum, Reisedatum, dem aktivem Militärdienststatus, der Reiseroute des Passagiers (z. B. innerhalb der USA oder international) und/oder davon ab, wann und wo das Gepäck aufgegeben und die geltende Servicegebühr gezahlt wird (z. B. auf united.com oder am Flughafen aufgegeben und vorausbezahlt). Darüber hinaus sind für aufgegebenes Gepäck folgende Bestimmungen verbindlich:
- Grenzen und Gebühren für Übergepäck und übergroßes/übergewichtiges Gepäck
- Sofern in diesem Beförderungsvertrag oder im Gesetz nichts anderes bestimmt ist, dürfen Gegenstände, die als aufgegebenes Gepäck befördert werden, die maximalen Außenmaße von 115 Zoll (292 cm) oder ein Maximalgewicht von 99,9 Pfund (45,3 kg) nicht überschreiten.
- UA kann seine Richtlinie zu Übergepäck oder übergroßem/übergewichtigem Gepäck nach alleinigem Ermessen ändern oder Ausnahmen hiervon erwägen bzw. vornehmen (z. B. hinsichtlich Stückzahl, Größe, Gewicht, Art und/oder maßgeblichen Servicegebühren).
- Für Übergepäck und übergroßes/übergewichtiges Gepäck fallen Gebühren an, zusätzlich zu den geltenden Gepäckservicegebühren, die gemäß der allgemeinen Freigepäckrichtlinie von UA zu entrichten sind. Diese Gebühren werden pro Strecke erhoben (d. h. auf der Basis eines Hinflugs) und werden kumuliert (d. h. Übergepäck und auch übergroßes und/oder übergewichtiges Gepäck unterliegen sowohl Übergepäck als auch übergroßem/übergewichtigem Gepäck).
- Die Grenzen und Gebühren für übergroßes/übergewichtiges Gepäck, die über den Gepäckrechner von UA ermittelt werden können, hängen von dem erworbenen Tarif, dem Kaufdatum, dem Reisedatum, dem aktivem Militärdienststatus, der Reiseroute des Passagiers (z. B. innerhalb der USA oder international) und/oder davon ab, wann und wo das Gepäck aufgegeben und die geltende Servicegebühr gezahlt wird (z. B. auf united.com oder am Flughafen aufgegeben und vorausbezahlt).
- Die Annahme von Übergepäck und übergroßem/übergewichtigem Gepäck durch UA erfolgt nur auf der Grundlage von Platzangeboten und unterliegt den Ladekapazitäten des verwendeten Flugzeugs. United kann die Aufgabe von Gepäck verbieten, das entweder 70 Pfund oder 115 Zoll überschreitet.
- Gebühren für Übergepäck und/oder übergroßes/übergewichtiges Gepäck werden ab dem Ort, an dem das Gepäck für den Transport angenommen wird, bis zu dem Ort erhoben, an dem das Gepäck aufgegeben oder in die Passagierkabine mitgenommen wird. Gepäck auf Anschlussflügen zu anderen Fluggesellschaften kann ferner Gebühren der Anschlussfluggesellschaft für Übergepäck und/oder übergroßes/übergewichtiges Gepäck verursachen, und zwar zusätzlich zu den Gebühren von UA.
- Embargos für Übergepäck – Übergepäck und übergroßes/übergewichtiges Gepäck darf nicht auf Flügen von/zu bestimmten Reisezielen oder zu bestimmten festgelegten Terminen (in der Regel Urlaubszeiten) angenommen werden. Wenden Sie sich an das Customer Contact Center von United, um eine Liste der Städte und des Gültigkeitsdatums zu erhalten.
- Angabe eines höheren Werts für aufgegebenes Gepäck
- Passagiere dürfen keinen höheren Wert für aufgegebenes Gepäck gegenüber UA oder Fluggesellschaften, die als United Express tätig sind, angeben. Wenn persönliches Eigentum, einschließlich Gepäck, für die Beförderung mit zwei oder mehr Beförderern außer UA mit verschiedenen Höchstgrenzen für deklarierte Werte vorgelegt wird, gilt die niedrigste Grenze einer dieser Fluggesellschaften für alle am Transport mitwirkenden Fluggesellschaften.
- Kabinengepäck, das einen Sitzplatz erfordert – Wenn ein Passagier wünscht, dass ein Gegenstand in der Passagierkabine des Flugzeugs als Kabinengepäck transportiert wird und UA nach eigenem Ermessen bestimmt, dass der Gegenstand in der Kabine mitgeführt werden kann, jedoch so zerbrechlich und/oder sperrig ist, dass die Inanspruchnahme eines Sitzplatzes erforderlich ist, wird der Gegenstand angenommen und als Kabinengepäck eingestuft. Beispiele umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, große oder wertvolle Musikinstrumente, Spezialkameras, Kunstgegenstände, Kleidersäcke und ähnliche Gegenstände von empfindlicher Natur oder ungewöhnlicher Größe. Abgesehen von den in Abschnitt B 2) a) und b) oben genannten Bedingungen für Handgepäck sind auch die nachstehenden Bestimmungen für Kabinengepäck verbindlich, das einen Sitzplatz erfordert:
- Im Ticket enthaltene Gegenstände können gründlich inspiziert werden.
- Solche Gegenstände müssen den harten Flugbedingungen standhalten und sollten, falls erforderlich, verpackt oder abgedeckt sein, um Inhalte am Herausfallen zu hindern und mögliche Verletzungen anderer Passagiere zu vermeiden. Es ist verboten, entweder im Instrument oder in dessen Koffer Objekte mitzuführen, die aufgrund der Bestimmungen dieses Vertrags oder geltender Gesetze, Vorschriften, Regeln und/oder Sicherheitsrichtlinien nicht in einer Flugzeugkabine befördert werden dürfen.
- Im Ticket aufgeführte Gegenstände müssen an Bord des Flugzeugs auf einem Nachbarsitz des Besitzers unter Nutzung des Sicherheitsgurts fixiert werden (um so ein Verrutschen zu verhindern).
- Das Gewicht des Gegenstands (einschließlich aller Gehäuse oder Abdeckungen) darf nicht zu einer Belastung der Sitze oder der Bodenstruktur führen, die die Belastungsobergrenzen für diese Komponenten übersteigt, und in keinem Fall 165 Pfund oder die für das Flugzeug maßgeblichen Gewichtsbeschränkungen überschreiten.
- Gegenstände, die an einem Sitz befestigt sind, dürfen nicht den Zugang zu Not- oder normalen Ausgängen bzw. deren Nutzung behindern, Gänge oder Wege zu Ausgängen versperren bzw. dort hineinragen oder die Sicht von Passagieren auf die über dem Kopf befindlichen Anschnall- und Nichtraucherzeichen oder vorgeschriebene Ausgangshinweise oder Videomonitore/-bildschirme behindern.
HINWEIS: Aufbewahrungsorte für Kabinengepäck können je nach Kabinenkonfiguration und FAA-Vorschriften variieren. - Gegenstände dürfen nicht auf Sitzen an Notausgängen befestigt werden.
- Sitze für im Ticket aufgeführtes Kabinengepäck müssen im Voraus reserviert und die anfallenden Gebühren bezahlt werden.
- Für den Teil der Reise, auf dem der Extrasitz benutzt wird, berechnet UA 100 Prozent des geltenden Erwachsenentarifs. Das Kabinengepäck wird nicht bei der Festlegung der Freigepäckmenge oder der Gebühren für Übergepäck berücksichtigt.
HINWEIS: Gepäck auf Kabinensitzen kann in manchen Flugzeugen wegen Gewichts-/Größenbeschränkungen nicht angenommen werden.
HINWEIS: UA-Personal, einschließlich Flugbegleitern und anderer Besatzungsmitglieder, ist es nicht erlaubt, bei der Bewegung oder Platzierung von Kabinengepäck, das einen Sitzplatz erfordert, Hilfestellung zu leisten. - Sportgeräte/Spezialartikel – Soweit die unten aufgeführten Sportgeräte das Höchstgewicht von 50 Pfund (23,0 kg) und die maximale lineare Außenabmessung von 62 Zoll (158 cm) nicht überschreiten, werden sie von UA gemäß den im Folgenden angegebenen Bestimmungen angenommen. Es fallen hierfür entweder die Servicegebühren für das erste und zweite aufgegebenen Gepäckstück und/oder die nachstehend angegebenen Bearbeitungsgebühren für Spezialartikel an. Gebühren basieren auf Hinflügen und fallen ab dem Ort, an dem das Gerät angenommen wird, bis zu dem Ort an, zu dem der Gegenstand transportiert wird. Wenn ein Gegenstand nicht Teil der Freigepäckmenge ist und nicht unter einen der nachstehend aufgeführten Spezialartikel fällt, wird er als Übergepäck betrachtet (es können Servicegebühren für das erste bzw. zweite Gepäckstück oder für Übergepäck sowie für Übergröße und Übergewicht anfallen). Gebühren für Spezialartikel werden im Einzelfall festgelegt. Mit Ausnahme von bestimmten, den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens unterliegenden internationalen Beförderungen, haftet UA nicht für Schäden an den nachstehend aufgeführten Sportgeräten/Spezialartikeln als Folge ihres Transports als aufgegebenes Gepäck.
HINWEIS: Flüge, die unter United Express firmieren, akzeptieren manche der unten aufgeführten Artikel nicht.- Bogensportartikel – Ein Bogensportartikel (eine Bogentasche mit Bögen, ein Köcher mit Pfeilen oder ein Pflegeset, solide genug, um die Gegenstände vor Beschädigung zu bewahren) gilt als Sportausrüstung und darf anstelle eines aufgegebenen Gepäckstücks verwendet werden. United haftet nicht für beschädigte Bogensportartikel, die nicht in Hartschalenkoffern mitgeführt werden.
- Baseballausrüstung – Eine Tasche mit Baseballausrüstung gilt als Sportausrüstung und darf anstelle eines aufgegebenen Gepäckstücks verwendet werden. Baseballschläger im Handgepäck sind nicht erlaubt.
- Fahrräder – United akzeptiert nicht-motorisierte Fahrräder mit einem oder zwei Sitzen (einschließlich Tandems) oder bis zu zwei nicht-motorisierte Fahrräder, die in einer Kiste als aufgegebenes Gepäck verpackt sind. Wenn die Fahrräder in einem Behälter verpackt sind, der mehr als 50 Pfund (23,0 kg) wiegt, unterliegen sie den Standardgebühren für Übergewicht. Darüber hinaus fallen möglicherweise Gebühren für das erste und zweite Gepäckstück an. Falls das Fahrrad/die Fahrräder in einem Behälter verpackt sind, der weniger als 50 Pfund (23,0 kg) wiegt, werden gegebenenfalls die Servicegebühren für das erste oder zweite Gepäckstück erhoben. Fahrradlenker müssen seitwärts gedreht und herausragende Pedale und Zubehörteile entfernt oder alle losen Teile mit Kunststoffschaum oder vergleichbarem Schutzmaterial umgeben oder die Fahrräder in einer verschlossenen Kiste verstaut werden. United haftet nicht für Beschädigungen an Fahrrädern, deren Lenker nicht seitlich befestigt und Pedale nicht entfernt oder deren Lenker nicht mit Kunststoffschaum oder vergleichbarem Schaum umgeben sind, oder an Fahrrädern, die nicht in einem Karton oder einem Hartschalenkoffer verstaut werden. Wenn Ihre Reiseroute einen United Express-Flug einschließt, wenden Sie sich bitte an United bezüglich Informationen über die Frachtmöglichkeiten des Flugzeugs. Fahrräder werden während Übergepäck-Embargos nicht akzeptiert.
- Boogie-/Skim-/Speed-Boards – Ein Boogie-/Skim-/Speed-Board oder eine Boogie-/Skim-/Speed-Board-Tasche mit bis zu zwei Boards gilt als Sportausrüstung und darf anstelle eines aufgegebenen Gepäckstücks verwendet werden.
- Bowlingsausrüstung – Ein Bowlingausrüstungs-Set, bestehend aus einer Bowlingtasche (bis zu drei in einem Gepäckstück), ein bis drei Bowlingkugeln und einem Paar Schuhe gilt als Sportausrüstung und darf anstelle eines aufgegebenen Gepäckstücks verwendet werden. Bowlingausrüstungen, die mehr als 50 Pfund (23,0 kg) wiegen, unterliegen den Gebühren für Übergewicht.
- Campingausrüstung – Zelte, Rucksäcke und Schlafsäcke werden als aufgegebenes Gepäck angenommen. Bestimmte Artikel, die aus Stoff, Kunststoff, Vinyl oder anderem leicht zerreißbaren Material bestehen, sowie Artikel mit Aluminiumrahmen, Außentaschen, Riemen und Schnallen sowie anderen herausragenden Teilen werden als zerbrechliche Gegenstände angenommen. UA übernimmt keine Haftung für zerbrechliche Gegenstände. Laternen, Kocher und Heizgeräte, die mit flüssigem Brennstoff, Propan- bzw. Butangas oder ähnlichem betrieben werden, dürfen gemäß den DOT-Gefahrstoffbestimmungen nicht angenommen werden.
- Fechtausrüstung – Ein geeignetes Behältnis oder eine Verpackung, die die Fechtausrüstung sicher einschließt, gilt als Sportausrüstung und darf anstelle eines aufgegebenen Gepäckstücks verwendet werden. AUSNAHME: Für Behälter mit Fechtausrüstung, die nicht nur Fechtausrüstung enthalten, fallen Gebühren für Übergepäck an.
- Schusswaffen/Schießausrüstung/Betäubungspistolen – Eine Schießausrüstung pro Passagier gilt nur dann als ein aufgegebenes Gepäckstück, wenn dies nach den behördlichen Vorschriften zulässig ist und den nachstehenden Bedingungen, einschließlich der Feuerwaffenrichtlinie von UA, unterliegt. Eine Schießausrüstung wird wie folgt definiert: Ein Hartschalenkoffer für Schießausrüstungen, der bis zu fünf Schusswaffen mit oder ohne Zielfernrohr und 11 Pfund (5 kg) Munition enthält. Für Schusswaffen, die über diese Erlaubnis hinaus mitgeführt werden, werden die jeweils aktuellen Gebühren für Übergepäck erhoben.
- Internationale Vorschriften und Gesetze für Schusswaffen variieren je nach Reiseziel und Transitland. Wenden Sie sich an die zuständigen Konsulate oder Botschaften, um die für das/die Reiseziel(e) maßgeblichen spezifischen Einreisebestimmungen zu erhalten. UA haftet nicht für die Unterstützung oder die Informationen, die ein Mitarbeiter oder Vertreter von UA einem Passagier im Zusammenhang mit solchen Vorschriften oder der Einhaltung solcher Gesetze zur Verfügung stellt, oder für die Konsequenzen für einen Passagier, die sich aus der Nichteinhaltung solcher Gesetze oder Vorschriften ergeben.
- Schusswaffen werden nur von Kunden angenommen, die 18 Jahre alt oder älter sind.
- Curbside-Check-ins für Schusswaffen sind nicht zulässig.
- Erweiterte Vorkehrungen müssen getroffen werden.
- Die Schusswaffe, einschließlich einer Handfeuerwaffe, muss in einem Hartschalenbehälter mit Schloss verpackt sein. Der Behälter muss zur Zeit seiner Annahme von UA verschlossen sein, und der Schlüssel bzw. die Kombination muss im Besitz des Kunden verbleiben. Ein verschlossener Hartschalenbehälter, der eine Handfeuerwaffe enthält, kann im Inneren eines unverschlossenen weichen Gepäckstücks verstaut werden. Derartige Behälter können von UA erworben werden. United haftet nicht für eine beschädigte Schusswaffe oder Handfeuerwaffe, die nicht in einem Hartschalenkoffer mitgeführt wird. AUSNAHME: Bei Reisen nach/von Großbritannien müssen Handfeuerwaffen, Pistolen, Gewehre und Schrotflinten in einem Hartschalenkoffer für Gewehre verpackt werden.
- Gepäck, das Schusswaffen enthält, wird zu keinem Zeitpunkt wissentlich für den Transport durch UA angenommen, es sei denn, eine vom Kunden, der das Gepäck aufgibt, unterschriebene und mit dem Datum der Gepäckannahme versehene Erklärung, aus der hervorgeht, dass die Schusswaffe nicht geladen ist, ist an der Innenseite des Gehäuses angebracht.
- Ordnungsgemäß verpackte Kleinwaffenmunition bis maximal 11 Pfund (5 kg) kann als Gepäck aufgegeben werden. Die Munition kann im selben Behälter wie die Schusswaffe oder in einem separaten Behälter verpackt sein. Die Munition muss in der Originalverpackung des Herstellers oder sicher in Faser-, Holz- oder Metallbehältern verpackt sein. Im Behälter muss die Munition vor Stößen geschützt und gegen Bewegung gesichert sein. Der Passagier muss eine schriftliche Erklärung abgeben, in der er bestätigt, dass die oben genannten Vorkehrungen getroffen wurden. Munition mit Spreng- oder Brandgeschossen wird nicht akzeptiert.
- Ausgenommen für militärische Einsätze (z. B. CRAF) akzeptiert UA zu keinem Zeitpunkt vollautomatische Waffen als aufgegebenes oder Handgepäck.
- Wird eine Schusswaffe, die für Sportzwecke verwendet wird, im Flugzeug mitgeführt, muss der Passagier über eine Einreisegenehmigung für das Transitland/die Transitländer und das Zielland verfügen. UA haftet nicht für die Unterstützung oder die Informationen, die ein Mitarbeiter oder Vertreter von UA einem Passagier im Zusammenhang mit solchen Vorschriften oder der Einhaltung solcher Gesetze zur Verfügung stellt, auch nicht für die Folgen, die sich für einen Passagier mangels Erhalt einer solchen Einreisegenehmigung ergeben.
- AUSNAHME : Diese Bestimmung gilt möglicherweise nicht für befugte Personen, die an Bord eines Flugzeugs Dienst tun, wie z. B. Strafverfolgungsbeamte oder diplomatische Kuriere. Diesen Personen kann das Verwahren einer Schusswaffe und Munition nach der Identifizierung beim Einchecken gestattet werden. Die Schusswaffe wird in einem Teil des Flugzeugs transportiert, der für den Passagier nicht zugänglich ist.
- Betäubungspistolen – Betäubungspistolen, deren Trockenbatterien entfernt wurden, werden nur im aufgegebenen Gepäck und ausschließlich auf Reisen innerhalb der USA akzeptiert. Sie unterliegen den örtlichen, staatlichen und/oder behördlichen Gesetzen und Vorschriften, die je nach Bestimmungsort unterschiedlich sind. UA haftet nicht für Unterstützung oder Informationen, die ein Mitarbeiter oder Vertreter von UA einem Passagier im Zusammenhang mit solchen Vorschriften oder der Einhaltung solcher Gesetze zur Verfügung stellt, oder für die Konsequenzen für einen Passagier, die sich aus der Nichteinhaltung solcher Gesetze oder Vorschriften ergeben. Taser sind sowohl als aufgegebenes als auch als Handgepäck verboten.
- Angelausrüstung – Zwei Angelruten, eine Angelrolle, ein Kescher, ein Paar Angelstiefel und ein Spinnerkasten (alles ordnungsgemäß verpackt) gelten als Sportausrüstung und dürfen anstelle eines aufgegebenen Gepäckstücks verwendet werden. Wenn die gesamte Angelausrüstung das Höchstgewicht von 50 Pfund (23,0 kg) überschreitet, fallen möglicherweise Gebühren für Übergewicht an. Transportbehältnisse von Angelausrüstungen dürfen die maximale Größe von 115 Zoll nicht überschreiten, andernfalls können Gebühren für Übergröße anfallen. Für Flüge von United Express werden Angelausrüstungen, deren Größe 80 Zoll überschreitet, nicht als aufgegebenes Gepäck akzeptiert.
- Golfausrüstung – Eine Standard-Golftasche mit golfspezifischer Ausrüstung und/oder persönlichen Gegenständen ist zulässig und wird, vorbehaltlich der Einschränkungen in Regel 23(B)(1), als aufgegebenes Gepäck akzeptiert. Gebühren für Übergewicht werden basierend auf der Freigepäckgrenze des Kunden erhoben. Alle Gegenstände müssen in einem geeigneten Behälter ordnungsgemäß verpackt sein. Die Golftasche muss abgedeckt oder in einem schweren, hartwandigen Transportbehälter verstaut sein. UA haftet nicht für Schäden an Golfausrüstungen, die nicht in Hartschalenbehältern verstaut sind.
- Turn- und Gymnastikausrüstung – Jeweils eine Turn- oder Gymnastikausrüstung oder ein geeigneter Behälter oder eine entsprechende Verpackung, in der Turn- oder Gymnastikausrüstung sicher verstaut sind, gilt als Sportausrüstung und darf anstelle eines aufgegebenen Gepäckstücks verwendet werden. AUSNAHME: Für Behälter mit Turn- oder Gymnastikausrüstung, die mehr als 50 Pfund (23,0 kg) wiegen und neben der Ausrüstung noch andere Gegenstände enthalten, wird die entsprechende Servicegebühr für Gepäck mit Übergewicht oder Übergröße erhoben.
- Ausrüstung zum Drachenfliegen – Vorbehaltlich der nachfolgend genannten Bedingungen und Gebühren können einzelne Teile einer Ausrüstung zum Drachenfliegen im Allgemeinen jeweils in getrennte Gepäckstücke eingepackt werden. UA akzeptiert höchstens zwei Gegenstände pro Gepäckstück für einen Satz von vier Gepäckstücken. Das Gesamtgewicht aller Teile einer Ausrüstung zum Drachenfliegen darf höchstens 99,9 Pfund (45,4 kg) betragen. Die zulässige Höchstlänge variiert je nach Flugzeugtyp.
- United akzeptiert Drachenfliegerausrüstungen als aufgegebenes Gepäck bis zur maximalen Freigepäckmenge des Kunden. Gebühren für das erste und zweite Gepäckstück sowie Gebühren für Gepäck mit Übergröße und Übergewicht können anfallen.
- Die Ausrüstung zum Drachenfliegen wird auf Flügen von United Express nicht als aufgegebenes Gepäck akzeptiert und wird während eines Übergepäck-Embargos nicht befördert.
- Der Check-in kann bis zu 30 Minuten länger dauern.
- Hockey-/Lacrosse-/Curling-Ausrüstung – Bis zu zwei zusammengeklebte Hockey- oder Lacrosse- oder Curling-Schläger und eine Hockey-/Lacrosse- oder Curlingtasche gelten als Sportausrüstung und dürfen anstelle eines aufgegebenen Gepäckstücks verwendet werden. Eine Sporttasche mit Hockey-, Lacrosse- oder Curling-Ausrüstung wird wie eine normale aufgegebene Tasche behandelt. Für Reisetaschen mit Hockey-Ausrüstung fallen die jeweils für Übergewicht und Übergröße geltenden Übergepäckgebühren an. Für weitere Hockey-, Curling- oder Lacrosse-Schläger, die zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt werden, fallen die jeweils für Übergepäck geltenden Gebühren an.
- Wurfspeere – In einem Hartschalenbehälter verpackte, zusammengeklebte Wurfspeere gelten als Sportausrüstung und dürfen, sofern Größe und Ladekapazitäten des Flugzeugs dies zulassen, anstelle eines aufgegebenen Gepäckstücks verwendet werden. Für Wurfspeere, die zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt werden, fällt die jeweils für Übergepäck geltende Gebühr an.
- Kiteboards – Unter den nachstehend angegebenen Bedingungen und Gebühren akzeptiert United ein Kiteboard oder eine Tasche mit Kiteboard-Ausrüstung als aufgegebenes Gepäck. Das Board muss gut gepolstert oder in einem geeigneten Behälter verstaut sein, der Schutz vor Kratzern gewährt.
- United akzeptiert Kiteboard-Ausrüstungen als aufgegebenes Gepäck bis zur maximalen Freigepäckmenge des Kunden. Gebühren für das erste und zweite Gepäckstück sowie Gebühren für Gepäck mit Übergröße und Übergewicht können anfallen.
- Kiteboards, deren Länge 115 Zoll (292 cm) überschreitet, werden nicht als aufgegebenes Gepäckstück akzeptiert. Bei Flügen von United Express werden Kiteboards, deren Länge 80 Zoll (203 cm) überschreitet, nicht als aufgegebenes Gepäck akzeptiert. Kiteboards werden während eines Übergepäck-Embargos (ausgenommen auf Flügen nach Costa Rica) nicht befördert.
- Der Check-in kann bis zu 30 Minuten länger dauern.
- Ruder – Ein Paar Ruder oder ein Behälter mit bis zu zwei Rudern kann als Sportausrüstung anstelle eines Gepäckstücks aufgegeben werden, sofern Größe und Ladekapazitäten des Flugzeugs dies zulassen. Für Ruder, die zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt werden, fallen die jeweils für Übergepäck geltenden Gebühren an.
- Paintball-Ausrüstung – Pro Passagier kann jeweils eine Tasche mit Paintball-Ausrüstung als Sportausrüstung anstelle eines Gepäckstücks aufgegeben werden, sofern Größe und Ladekapazitäten des Flugzeugs dies zulassen. Paintball-Pistolen sind nicht im Handgepäck erlaubt. Eine Paintball-Pistole kann in einem unverschlossenen weichwandigen oder hartschaligen Behälter aufgegeben werden. Paintball-Munition muss in der Originalverpackung des Herstellers oder sicher in einem Behälter verpackt sein, der die Paintball-Kugeln vor Bruch schützt. Druckgasflaschen müssen leer und der Regler entfernt sein, um eine Sichtprüfung durch einen TSA-Sicherheitsprüfer zu ermöglichen. Ungeöffnete Paintball-Luftflaschen in der Originalplastikverpackung werden leer verkauft und der Passagier muss nicht nachweisen, dass die Flaschen leer sind.
- Fallschirme/Gleitschirme – Pro Passagier kann jeweils ein Sportfallschirm oder -gleitschirm als Sportausrüstung anstelle eines Gepäckstücks aufgegeben werden. Ein Fallschirm oder Gleitschirm, der mit an Bord genommen wird, darf die Größenbeschränkungen für Handgepäck, die für die Verstauung unter einem Flugzeugsitz gelten, nicht überschreiten. Wird der Artikel als Gepäck aufgegeben, werden alle betreffenden Gebühren für Übergepäck, Übergröße und Übergewicht erhoben.
- Billard-Queues – Ein Billard-Queue-Koffer mit Billard-Queues wird als aufgegebenes Gepäck akzeptiert.
- Tauchausrüstung – Eine geeignete Tauchtasche, in der Tauchausrüstung sicher aufbewahrt ist, gilt als Sportausrüstung und darf anstelle eines aufgegebenen Gepäckstücks verwendet werden. Für Tauchtaschen, die mehr als 50 Pfund wiegen und/oder linear mehr als 62 Zoll messen, wird die für Sportausrüstung geltende Sondergepäckgebühr erhoben. Das erlaubte Freigepäck umfasst keine leeren Tauchflaschen oder Rebreather-Flaschen (max. 3). Für diese wird eine Servicegebühr von 150 USD/150 CAD (pro Strecke) bei Flügen innerhalb der USA, Kanadas, Puerto Ricos und der Amerikanischen Jungferninseln fällig. Eine Servicegebühr von 200 USD (pro Strecke) wird für alle anderen Reisen erhoben.
HINWEIS: Das Regelventil muss von der leeren Tauchflasche/Rebreather-Flasche vollständig getrennt sein. Die Flasche darf nicht versiegelt sein (d. h., die Flasche ist an einem Ende offen). Die Flasche muss eine Öffnung aufweisen, um die Sichtprüfung durch einen TSA-Sicherheitsbeamten zu ermöglichen. Bei Geräten mit Rebreather wird im aufgegebenen Gepäck Natronkalk mit 4 % Natriumhydroxid oder weniger akzeptiert. Natronkalk mit 4,1 % Natriumhydroxid wird im aufgegebenen Gepäck nicht akzeptiert.
- Skatingausrüstung – Ein Paar Schlittschuhe, Rollschuhe oder Inlineskates gelten als Sportausrüstung und dürfen anstelle eines aufgegebenen Gepäckstücks verwendet werden. Die Mitnahme von Schlittschuhen als Handgepäck ist nur auf Flügen innerhalb der USA erlaubt. Für Skatingausrüstungen, die zusätzlich zum erlaubten Freigepäck mitgeführt werden, fällt die jeweils für Übergepäck geltende Gebühr an. Für Skatingausrüstungen werden die jeweils für Übergewicht und Übergröße geltenden Übergepäckgebühren erhoben.
- Surfbretter, Wakeboards oder Paddleboards – Vorbehaltlich der nachfolgend angegebenen Bedingungen und Gebühren akzeptiert UA pro Kunde ein Surfbrett, Wakeboard, Paddleboard oder eine Surfbretttasche mit bis zu vier Brettern als aufgegebenes Gepäck, soweit das Gesamtgewicht 50 Pfund/23 kg und die linearen Abmessungen 115 Zoll (293 cm) nicht überschreiten. Übergrößengebühren fallen für jedes Surfbrett an, das größer als 62 Zoll (158 cm) ist. Kiel/Finne muss entfernt oder gut gepolstert sein. Das Brett muss in einem geeigneten Behälter verpackt sein, um Kratzer zu vermeiden.
- United akzeptiert Surfbretter als aufgegebenes Gepäck bis zur maximalen Freigepäckmenge des Kunden. Gebühren für das erste und zweite Gepäckstück sowie Gebühren für Gepäck mit Übergröße und Übergewicht können anfallen.
- Surfbretter und Surfbretttaschen, deren Länge 115 Zoll (292 cm) überschreitet, werden nicht als aufgegebenes Gepäck akzeptiert. Auf United Express-Flügen werden Surfbretter und Surfbretttaschen, die die Größe von 80 Zoll (203 cm) überschreiten, nicht als aufgegebenes Gepäck akzeptiert. Surfbretter und Surfbretttaschen werden während eines Übergepäck-Embargos nicht akzeptiert. Eine Ausnahme bilden Flüge nach Costa Rica. Wenn Ihr Reiseplan United Express umfasst, wenden Sie sich bitte an United, um Informationen zum verfügbaren Frachtraumlimit des Flugzeugs zu erhalten.
- Der Check-in kann bis zu 30 Minuten länger dauern.
- Tennisausrüstung – Eine Tennisschlägertasche, die Tennisschläger und Bälle enthält, gilt als Sportausrüstung und darf anstelle eines aufgegebenen Gepäckstücks verwendet werden. Die Tennisausrüstung muss angemessen geschützt sein oder es muss ein Formular über eine Haftungsbeschränkung unterzeichnet werden.
- Wasserski-/Ski-/Snowboard-/Wakeboard-Ausrüstung
- Eine Skiausrüstung (ein Paar Wasserski, ein Snowboard, ein Wakeboard, bis zu zwei Paar Ski und die dazugehörige Ausrüstung in einer Snowboard-Tasche bzw. ein Paar Skischuhe) wird anstelle eines aufgegebenen Gepäckstücks akzeptiert, sofern das Gesamtgewicht weniger als 50 Pfund/23,0 kg beträgt. Wenn mehr als eine Skiausrüstung aufgegeben wird, gilt jede weitere Ausrüstung (wie oben beschrieben) als ein Gepäckstück und es wird die entsprechende Servicegebühr erhoben. Die Annahme unterliegt der Flugzeuggröße und den Ladekapazitäten.
- Für Ski- und Skischuhtaschen, die mehr als 50 Pfund (23,0 kg) wiegen und neben oder anstelle der Skiausrüstung noch andere Gegenstände enthalten, wird die entsprechende Servicegebühr für aufgegebenes Gepäck mit Übergewicht/Übergröße erhoben.
- Wave-Ski – Vorbehaltlich der nachfolgend angegebenen Bedingungen und Gebühren wird ein Wave-Ski oder ein Gepäckstück mit Wave-Ski-Ausrüstung, das nicht mehr als 50 Pfund (23,0 kg) wiegt und dessen lineare Abmessungen 115 Zoll (293 cm) nicht überschreiten, als aufgegebenes Gepäckstück akzeptiert. Für ein Wave-Ski, das größer als 62 Zoll (158 cm) ist, fallen Gebühren für Übergrößengepäck an. Das Brett muss gut gepolstert oder in einem geeigneten Behälter verstaut sein, der Schutz vor Kratzern gewährt.
- United akzeptiert Wave-Skis als aufgegebenes Gepäck bis zur maximalen Freigepäckmenge des Kunden. Gebühren für das erste und zweite Gepäckstück sowie Gebühren für Gepäck mit Übergröße und Übergewicht können anfallen.
- Wave-Skis, deren Länge 115 Zoll (292 cm) überschreitet, können nicht als Gepäckstück aufgegeben werden. Bei Flügen von United Express werden Wave-Skis mit einer maximalen Länge von 80 Zoll (203 cm) nicht als aufgegebenes Gepäck akzeptiert. Wave-Skis werden bei Flugreisen, die einen United Express-Flug beinhalten, vorbehaltlich der Ladekapazität des Flugzeugs befördert. Wave-Skis werden während eines Übergepäck-Embargos nicht akzeptiert.
- Windsurfausrüstung – Vorbehaltlich der nachfolgend angegebenen Bedingungen und Gebühren können Windsurfbretter als Gepäckstücke aufgegeben werden. Im Sinne dieser Bestimmung gilt ein Windsurfbrett mit einer maximalen Größe von 115 Zoll und einem Höchstgewicht von 99,9 Pfund (45,3 kg), einem Baum, einem Mast, einem Segel und erforderlichem Zubehör als ein Teil Windsurfausrüstung.
- Die Windsurfausrüstung muss gepolstert und in einem geeigneten Behälter verstaut sein, der ausreichenden Schutz vor Kratzern, Dellen oder anderen Schäden gewährt.
- United akzeptiert Windsurfausrüstungen als aufgegebenes Gepäck bis zur maximalen Freigepäckmenge des Kunden. Gebühren für das erste und zweite Gepäckstück sowie Gebühren für Gepäck mit Übergröße und Übergewicht können anfallen.
- Windsurfausrüstungen können auf keiner Reiseroute mit einem United Express-Flug untergebracht werden und werden während Übergepäck-Embargos nicht akzeptiert. Je nach Flugzeugtyp und -konfiguration können weitere Größen- und Annahmebeschränkungen gelten.
- Der Check-in kann bis zu 30 Minuten länger dauern.
- Zerbrechliche und verderbliche Güter – Beispiele für zerbrechliche und verderbliche Güter umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Beispiele in der Haftungsbeschränkung, Regel 28 K). Auf Anfrage und entsprechend den Betriebsanforderungen und Platzkapazitäten kann ein zerbrechlicher und verderblicher Gegenstand vorbehaltlich der unter D) oben aufgeführten Bestimmungen und geltenden Gebühren auf einem Sitz befördert werden. Ein zerbrechlicher und verderblicher Gegenstand kann als aufgegebenes Gepäck befördert werden, sofern er entsprechend verpackt ist (z. B. in einem fabrikversiegelten Originalkarton, in einer Versandrolle aus Karton, in einem für den Transport eines solchen Gegenstands vorgesehenen Behälter/Koffer oder mit Schutzmaterial im Inneren verpackt). Mit Ausnahme bestimmter internationaler Beförderungen, die unter das Montrealer Übereinkommen fallen, haftet UA nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Inhalten oder für Lieferverzögerungen, die auf die mangelnde Eignung eines solchen Gegenstands bzw. solcher Gegenstände für die Gepäckaufgabe und/oder eine unzureichende Verpackung und nicht auf das Versäumnis der Fluggesellschaft, den normalen Sorgfaltsstandard einzuhalten, zurückzuführen sind. UA haftet nicht für Schäden am Handgepäck eines Kunden oder anderem in der Kabine mitgeführtem Eigentum, das zerbrechliche und verderbliche Güter enthält, sofern solche Schäden durch die zerbrechlichen und verderblichen Güter verursacht werden. Kunden haften für alle durch ihr Eigentum verursachten Schäden, unabhängig davon, ob ein solcher Schaden an ihrem Eigentum oder am Eigentum einer anderen Person entsteht.
- Geweihe – Vorbehaltlich der nachfolgend angegebenen Bedingungen und Gebühren akzeptiert UA pro Fluggast mit ausgestelltem Ticket ein Geweihsatz, das als Jagdtrophäe erworben wurden, als aufgegebenes Gepäck, sofern die Größe und Ladekapazitäten des Flugzeugs dies zulassen.
- Geweihe werden bei der Bestimmung der Freigepäckmenge nicht berücksichtigt und es wird eine Servicegebühr von 150 USD/150 CAD pro Gegenstand erhoben. Für internationale Reisen fällt eine Servicegebühr von 200 USD/200 CAD pro Gegenstand an.
- Geweihe müssen so weit wie möglich frei von Rückständen sein.
- Schädel müssen eingewickelt und Geweihspitzen geschützt sein.
- Die maximalen lineare Außenabmessungen dürfen 120 Zoll nicht überschreiten. Das Geweih darf jedoch auf Regionaljetflügen von United Express Canadair nicht größer als 33 Zoll x 43 Zoll (83 cm x 109 cm) und das Gesamtmaß nicht größer als 98 Zoll (248 cm) sein.
- Der Passagier muss alle erforderlichen Vorkehrungen treffen und trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Zollbestimmungen und/oder sonstigen staatlichen Vorschriften, Auflagen oder Beschränkungen der Provinz, des Staates oder der Region, in die/den oder aus der/dem die Geweihe befördert werden.
- Trockeneis und andere eingeschränkte und verbotene Gegenstände
- Alle Gegenstände, die gemäß den DOT-Gefahrstoffverordnungen (49 CFR 171-177) und den IATA-Gefahrgutvorschriften sowie deren Überarbeitungen und Neuauflagen (nachfolgend als „Haz-Mat-Vorschriften“ bezeichnet) als Gefahrgut gelten, werden nur nach vorheriger Absprache und Einhaltung der Haz-Mat-Vorschriften akzeptiert. (HINWEIS: Verpflichtungen von UA, die sich aus dieser Regel oder aus der Regel 28 ergeben könnten, finden keine Anwendung, wenn nicht deklarierte Gegenstände, die als gefährliche Güter gelten, in aufgegebenem Gepäck entdeckt und konfisziert und/oder vernichtet werden.)
- Begrenzte Mengen Trockeneis, maximal 5,5 Pfund (2,5 kg) pro Passagier, werden als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck zur Beförderung angenommen, vorausgesetzt das Gepäck ist so beschaffen, dass Kohlendioxid freigesetzt werden kann und der Behälter klar und deutlich mit der Aufschrift „TROCKENEIS“ oder „KOHLENDIOXID, FEST“ gekennzeichnet ist. Auf der Verpackung müssen ebenfalls das Nettogewicht und das verderbliche Gut angegeben sein, das vom Trockeneis aufbewahrt wird. Der Inhalt jedes einzelnen Behälters darf die für einen Kunden zulässige Gesamtmenge nicht überschreiten. Es ist nicht möglich, die zulässige Menge für mehrere Passagiere zu kombinieren, selbst wenn es sich um Mitglieder der gleichen Reisegruppe handelt.
- Für die Beförderung von Trockeneis als aufgegebenes Gepäck fällt eine Servicegebühr von 150 USD/150 CAD für Reisen zwischen den USA, Kanada, Puerto Rico und den Amerikanischen Jungferninseln und eine Servicegebühr von 200 USD für Reisen zu allen anderen Reisezielen an.
- UA kann verlangen, dass solche Gegenstände an anderen Orten als dem Passagierterminal aufgegeben werden müssen.
- E-Zigaretten oder persönliche Vaporizer werden im aufgegebenen Gepäck nicht akzeptiert.
- Hoverboards, Smart Wheels und alle anderen selbstausgleichenden oder selbstfahrenden Gepäckstücke, Fahrzeuge oder Vorrichtungen werden nicht als aufgegebenes oder Handgepäck akzeptiert.
- Lithium-Akkus, Power-Banks und Ersatzbatterien werden nicht als aufgegebenes Gepäck akzeptiert. Diese Art von Akkus/Batterien muss aus jedem aufgegebenen oder Handgepäck entfernt werden, einschließlich des am Flugsteig aufgegebenen Gepäcks. Alle in das Gepäckstück eingebauten Akkus Batterien (auch „Smart Bags“) müssen ebenfalls entfernt werden, wenn sie aufgegeben oder als Handgepäck mitgeführt werden. Gegenstände mit nicht herausnehmbaren Lithium-Akku sind auf Flügen von United oder United Express nicht erlaubt. Mobiltelefone und Computer mit einem Lithium-Akku von weniger als 100 Wattstunden sind im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
- Die folgenden Gegenstände sind im aufgegebenen oder Handgepäck verboten: Lawinenrucksäcke, Treibstoff, Tränengas und andere Selbstverteidigungssprays, Feuerwerkskörper, Schießpulver, Leuchtkugeln, Leuchtpistolen und Klein- und Tischfeuerwerke und Konfettikanonen, benzinbetriebene Ausrüstung, Bleichmittel, Abflussreiniger, Epoxid, Treibstoff, Gelkraftstoff, Klebstoff, Insektizide, Farbe, Fackelfeuerzeuge, Sprühstärke, Streichhölzer und bestimmte Aerosole, Fertiggerichte und Stoßdämpfer.
- Alle Gegenstände, die von der TSA verboten sind.
- Illegale Drogen, Marihuana und alle mit Cannabis angereicherten Produkte wie Cannabidiol (CBD)-Öl sind im aufgegebenen oder Handgepäck verboten.
- Verkaufsprodukte dürfen weder im aufgegebenen noch im Handgepäck mitgeführt werden. Zu diesen unzulässigen Verkaufsprodukten zählen: Automobilteile, Großgeräte (z. B. Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Trockner und Fernseher), große Mengen an Kleidung, große Mengen an Lebensmitteln und sonstige Produkte, die UA nach eigenem Ermessen als Verkaufsprodukte erachtet. Verkaufsprodukte können nur als Luftfracht befördert werden und unterliegen den geltenden Frachtraten und der Verfügbarkeit.
- Spirituosen – Vorbehaltlich nachfolgender Bedingungen dürfen alkoholische Getränke in ihrer Handelsverpackung als aufgegebenes Gepäck mitgeführt werden.
- Für alkoholische Getränke mit weniger als 24 Volumenprozent Alkohol (einschließlich der meisten Weine und Biere), die im aufgegebenen Gepäck akzeptiert oder nach der Sicherheitskontrolle (Duty Free) gekauft werden können, gibt es keine Mengenbeschränkung. Bei internationalen Flügen gelten im Ankunftsland unter Umständen Begrenzungen hinsichtlich der Einfuhr alkoholischer Getränke.
- Für alkoholische Getränke zwischen 24 und 70 Volumenprozent Alkohol, die im aufgegebenen Gepäck akzeptiert oder nach der Sicherheitskontrolle (Duty Free) gekauft werden können, gilt eine Beschränkung von 5 Litern (1,3 Gallonen) pro Kunde. Die Behälter für die Verpackung dürfen nicht mehr als 5 Liter fassen. Alkoholische Getränke von mehr als 70 Volumenprozent Alkohol werden nicht akzeptiert.
- Alle alkoholischen Getränke müssen so verpackt sein, dass sie nicht auslaufen und andere Gepäckstücke beschädigen können. UA übernimmt keine Haftung für den Bruch oder das Auslaufen alkoholischer Getränke. Es gelten die normalen Grenzwerte für aufgegebene Gepäckstücke, Zusatzgebühren und Begrenzungen für Handgepäck.
- Bis zu 3 Unzen (100 ml) eines alkoholischen Getränks können durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden, vorausgesetzt es enthält weniger als 70 Volumenprozent Alkohol und befindet sich in einem Behälter von max. 3 Unzen und wird in einem wiederverschließbaren Kunststoffbeutel transportiert.
- Im Flugzeug transportierter Alkohol kann nicht an Bord konsumiert werden
- Musikinstrumente – Musikinstrumente können als Gepäckstücke aufgegeben oder vorbehaltlich der Bestimmungen unter D) oben als Handgepäck mitgeführt werden. Im Rahmen des erlaubten Handgepäcks (ein Gepäckstück sowie ein persönlicher Gegenstand) und vorbehaltlich der unter Abschnitt B 2) a) und b) oben genannten Handgepäckbestimmungen von UA, kann ein kleines Musikinstrument wie eine Violine oder Gitarre anstelle eines Handgepäcks mit an Bord genommen werden, wenn das Instrument in den Gepäckfächern oder unter dem Passagiersitz sicher verstaut werden kann und zum Zeitpunkt, an dem der Passagier in das Flugzeug einsteigt, genügend Stauraum vorhanden ist. Falls das Musikinstrument zu groß oder zu unregelmäßig geformt erscheint, als dass es unter dem Sitz oder in den Gepäckfächern verstaut werden kann, oder falls zu dem Zeitpunkt, an dem der Passagier in das Flugzeug einsteigt, nicht genügend Stauraum zur Verfügung steht, wird es nicht als Handgepäck zur Mitnahme in die Kabine akzeptiert. Stattdessen wird es für den endgültigen Bestimmungsort des Passagiers eingecheckt und unterliegt den geltenden Gebühren für aufgegebenes Gepäck und Gate-Check. Passagiere mit Basic Economy-Tarif können zusätzlich zu einem persönlichen Gegenstand ein kleines Musikinstrument mitführen, sofern das Instrument in den Gepäckfächern oder unter dem Passagiersitz sicher verstaut werden kann und zum Zeitpunkt, an dem der Passagier in das Flugzeug einsteigt, genügend Stauraum vorhanden ist. Ein größeres Musikinstrument, das von einem Passagier mit Basic Economy-Tarif als Handgepäck zum Flugsteig gebracht wird sowie jedes Instrument, das nicht unter den Sitz des Passagiers oder in ein geöffnetes Gepäckfach, dass zum Zeitpunkt des Einstiegs des Basis Economy-Passagiers zur Verfügung steht, passt, wird bis zum endgültigen Reiseziel des Passagiers aufgegeben und unterliegt den geltenden Gebühren für aufgegebenes Gepäck und Gate-Check. Jedes Instrument, ob als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck, sollte sich in einem Hartschalenbehälter befinden. Darüber hinaus sollte der Passagier die Saiten von Saiteninstrumenten lockern, um deren Hals vor Schäden durch Ausdehnung und Zusammenziehung zu schützen, die sich aus Temperaturschwankungen ergeben. Aufgegebene Musikinstrumente dürfen ein Gewicht von bis 165 Pfund und eine lineare Länge von 150 Zoll (bzw. die für das jeweilige Flugzeug geltenden Gewichts-/Größenbeschränkungen) nicht überschreiten und werden bei der Bestimmung der zulässigen Gepäckmenge berücksichtigt. Bei mehr als 2 aufgegebenen Gepäckstücken, bei Übergewicht oder bei Übergröße (mehr als 115 Zoll gelten als Übergröße und mehr als 50 Pfund (23,0 kg) gelten als Übergewicht) werden die Gebühren für Übergepäck, Übergröße und Übergewicht erhoben. Mit Ausnahme bestimmter internationaler Beförderungen, die unter das Montrealer Übereinkommen fallen, haftet UA nicht für Schäden an Musikinstrumenten oder Behältnissen von Musikinstrumenten.
- Fisch/Meeresfrüchte – Meeresfrüchte werden nur dann akzeptiert und in die Bestimmung der Freigepäckmenge einbezogen, wenn sie in eine Schutzverpackung eingeschweißt und in einem auslaufsicheren Behälter verpackt sind. Für Meeresfrüchte fallen die gültigen Gebühren für Übergepäck, Übergewicht und/oder Übergröße an. UA übernimmt keine Haftung für Meeresfrüchte. Meeresfrüchte werden nicht akzeptiert, wenn sie in Schmelzeis oder in einem Styropor-Behälter verpackt sind.
- UA akzeptiert kein Schmelzeis oder Gegenstände, die Schmelzeis enthalten, als aufgegebenes oder Handgepäck.
- UA akzeptiert keine verderblichen Güter, die in Styropor-Behälter verpackt sind.
- Für Reisen nach und aus Mikronesien werden verderbliche Güter nur akzeptiert, wenn sie die Grenzwerte für aufgegebenes Gepäck nicht überschreiten.
- ZAMZAM-Wasser – Vorbehaltlich nachfolgender Bedingungen wird ein Behälter oder Kanister mit bis zu 10 Litern (2,64 Gallonen) ZAMZAM-Wasser von UA zusätzlich zur Freigepäckmenge ohne Aufpreis als aufgegebenes Gepäck akzeptiert.
- Behälter oder Kanister, die ZAMZAM-Wasser enthalten, müssen ordnungsgemäß von einer Kunststoffverpackung umschlossen sein, die den Austritt von Flüssigkeit und Schäden an anderen Gepäckstücken verhindert. UA übernimmt keine Haftung für den Bruch oder das Auslaufen von ZAMZAM-Wasser und/oder -Behältern.
- Kanister mit ZAMZAM-Wasser sind nicht als Handgepäck oder Gepäck in der Kabine erlaubt.
- Wird mehr als ein Kanister oder Behälter mit ZAMZAM-Wasser aufgegeben, fallen Übergepäckgebühren an.
- Geweihe – Vorbehaltlich der nachfolgend angegebenen Bedingungen und Gebühren akzeptiert UA pro Fluggast mit ausgestelltem Ticket ein Geweihsatz, das als Jagdtrophäe erworben wurden, als aufgegebenes Gepäck, sofern die Größe und Ladekapazitäten des Flugzeugs dies zulassen.
- Andere für die Gepäckaufgabe zugelassene Gegenstände – Die unten aufgeführten Gegenstände werden von UA gemäß den folgenden Bestimmungen als Gepäck akzeptiert.
- Staatlich zugelassener Kindersitz – Ein staatlich zugelassener Kindersitz, der allen gültigen US-bundesstaatlichen Kraftfahrzeugnormen entspricht und gemäß US FAR 121.311 genehmigt wurde, einschließlich für Flugreisen genehmigter Autositze, wird zusätzlich zum Freigepäck eines Passagiers akzeptiert. Wird der Sitz als Gepäck aufgegeben, gelten alle Gebühren für Übergröße und Übergewicht. Für das erste und zweite aufgegebene Gepäckstück fallen keine Gebühren an. Ein staatlich zugelassener Kindersitz darf nur dann an Bord verwendet werden, wenn ein zusätzlicher Sitz für das Kind reserviert wurde, ein Ticket gekauft wurde und der Sitz ordnungsgemäß mit einem Sicherheitsgurt gesichert werden kann. Die erwachsene Begleitperson hat dafür zu sorgen, dass der Sitz richtig funktioniert, dass das Kind nicht die Gewichts- und Größenbegrenzungen des Sitzes überschreitet, dass das Kind ordnungsgemäß im Sitz angegurtet ist und dass der Sitz sicher am Flugzeugsitz befestigt ist. UA haftet nicht für Schäden an Kindersitzen, die nicht als aufgegebenes Gepäck befördert oder an Bord gebracht werden.
- Freigepäckgrenze für Angehörige des US-Militärs – Aktiven Angehörigen des US-Militärs und deren mitreisenden Angehörigen ist es gestattet, auf Privatreisen drei (3) Gepäckstücke von jeweils bis zu 70 Pfund mit einer maximalen Größe von 62 Zoll mitzuführen, ohne dass Gebühren für Zusatzgepäck oder Übergewicht erhoben werden. Aktive Angehörige des US-Militärs, die in einem offiziellen Auftrag reisen, sowie aktive Angehörige des US-Militärs und ihre Angehörigen, (ob begleitend oder nicht), die verlegt werden, dürfen fünf (5) Gepäckstücke von jeweils bis zu 100 Pfund in der Buchungsklasse United Economy, United Business, United Polaris Business Class, United First und United Polaris First Class mit einer maximalen Größe von 115 Zoll mitführen, ohne dass Gebühren für Zusatzgepäck, Übergewicht oder Übergröße erhoben werden. Nicht begleitende Angehörige auf Reisen, die nicht mit einer Verlegung zusammenhängen, haben keinen Anspruch auf diese zusätzliche Freigepäckmenge.
- Kinder- und Klappwagen – United akzeptiert zusätzlich zum Freigepäck eines Passagiers einen zusammenklappbaren Kinderwagen oder einen zusammenfaltbaren Bollerwagen. Ein nicht zusammenklappbarer Kinderwagen kann anstelle eines Gepäckstücks als aufgegebenes Gepäck mitgeführt werden (62 Zoll maximale äußere Länge). Er wird in das Freigepäck eingerechnet und bei Zusatzgepäck, Übergewicht oder Übergröße werden die jeweils geltenden Gepäckzuschläge erhoben. Mit Ausnahme bestimmter internationaler Beförderungen, die unter das Montrealer Übereinkommen fallen, haftet UA nicht für Schäden an Kinder- oder Klappwagen, wenn sie als aufgegebenes Gepäck mitgeführt werden.
- Rollstühle – Maximal zwei Rollstühle pro Passagier werden von UA ohne Aufpreis zusätzlich zur Freigepäckmenge als Gepäck akzeptiert. Gebühren für Übergepäck und Gepäck mit Übergröße bzw. Übergewicht können nach Regel 23 C) berechnet werden, wenn zusätzliche Rollstühle aufgegeben werden, die Sport- und Freizeitzwecken dienen.
- Rollstühle können gemäß Regel 14, Abschnitt 382, Unterabschnitt I der CFR-Gefahrguttransportbestimmungen an Bord verstaut werden.
- Steht nicht ausreichend Platz zur Verfügung, um den Rollstuhl an Bord zu verstauen, wird er im Frachtbereich des Flugzeugs befördert.
- Für die Beförderung zugelassen sind alle Rollstuhltypen (darunter falt- und zusammenklappbare, nicht faltbare sowie manuelle und Elektrorollstühle mit Nass- oder Trockenzellenbatterien oder Lithiumbatterien).
- Für batteriebetriebene Rollstühle:
- Passagiere müssen sich mindestens eine Stunde vor der veröffentlichten Check-in-Zeit für Flüge innerhalb der USA und für internationale Flüge gemäß den Regeln 5 D) und 5 E) zum Check-in einfinden.
- Die Batterie ist abzuklemmen. Außerdem müssen Rollstühle mit Trockenzellenbatterien oder Lithiumbatterien gesichert werden, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern.
- UA akzeptiert Rollstühle mit Lithiumbatterien als aufgegebenes Gepäck, vorausgesetzt die Batterie ist sicher am Rollstuhl befestigt und verfügt über eine Vorrichtung, mit der eine versehentliche Aktivierung oder ein eventueller Kurzschluss wirksam verhindert werden kann.
- Lithiumbatterien für zusammenklappbare Rollstühle müssen entfernt und dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden. Wenn Sie einen Ersatzakku mitnehmen, darf dieser 300 Wattstunden, bzw. wenn Sie zwei Ersatzakkus mitnehmen, dürfen diese jeweils 160 Wattstunden nicht überschreiten und ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden.
- Andere Tiere als ausgebildete Begleittiere (zu Bestimmungen über diese Tiere informieren Sie sich unter Regel 16) – Für die Mitnahme von Haustieren in der Kabine (mit Ausnahme von ausgebildeten Begleittieren) gelten die Bestimmungen dieser Regel. UA akzeptiert Hauskatzen und Hunde für den Transport in der Kabine auf Flügen innerhalb der USA und für Reisen zwischen den USA/Kanada und Mexiko, der Karibik, Mittel- und Südamerika. (Ausnahme: Haustiere in der Kabine werden nicht akzeptiert für Reisen nach/von Australien, Barbados, Brasilien, Kuba, Guam, Französisch-Polynesien, Guyana, Hawaii, Hongkong, Island, Irland, Jamaika, Marshallinseln, Föderierte Staaten von Mikronesien, Neuseeland, Nördliche Marianen, Norwegen, Palau, Philippinen, St. Kitts und Nevis, Südafrika, Schweden, Trinidad und Tobago, Vereinigte Arabische Emirate und Vereinigtes Königreich). Bestimmte außergewöhnliche Tiere/Reptilien stellen ein unvermeidliches Sicherheitsproblem und/oder eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit dar. UA akzeptiert daher keine Hunde bestimmter Rassen, Schlangen, andere Reptilien, Frettchen, Hasentiere (z. B. Kaninchen und Hasen), Nagetiere und Spinnen zur Beförderung in der Kabine. Über die Beförderung anderer Haustiere in der Kabine entscheidet UA in eigenem Ermessen.
- Allgemeine Annahmebedingungen
- Bei Mitnahme von Haustieren in der Kabine ist eine Vorabreservierung erforderlich. Für Tiere ist ein Platz in der Kabine zu reservieren. Tiere, für die kein Platz reserviert wurde, werden akzeptiert, sofern Platz verfügbar ist, nachdem Tiere, für die eine Platzreservierung vorgenommen wurde, untergebracht sind.
- Das Tier muss harmlos, unbedenklich und geruchlos sein und darf während des Transports keiner Aufmerksamkeit bedürfen.
- Das Tier muss in einem Käfig oder einem Behälter transportiert werden, der vor der Annahme von UA inspiziert und genehmigt wurde, und muss vor der Annahme den Anforderungen des Landwirtschaftsministeriums entsprechen.
- Das Transportbehältnis muss vollständig unter den Sitz vor dem Passagier passen und dort bleiben. Das Tier muss den gesamten Flug über in dem Behältnis verweilen. Passagiere, die ein Tier mit in die Kabine nehmen, dürfen nicht an einem Platz in einer Reihe direkt hinter einer Trennwand oder an einem Notausgang sitzen. Falls das Tier während des Transports ausfällig wird oder Störungen verursacht, kann das Tier nach Ermessen des Kapitäns bei der nächsten Landung entfernt und auf Kosten des Passagiers mit einer anderen Fluggesellschaft befördert werden.
- Der Passagier muss alle erforderlichen Vorkehrungen treffen und trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Zollbestimmungen und/oder sonstigen staatlichen Vorschriften, Auflagen oder Beschränkungen der Provinz, des Staates oder der Region, in die/den oder aus der/dem das Tier befördert wird, einschließlich der Vorlage einer gültigen Gesundheits- oder Tollwutimpfbescheinigung, falls erforderlich. UA haftet nicht für Verluste oder Unkosten, die dem Passagier aufgrund einer Nichteinhaltung dieser Bestimmung entstehen, und UA übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn einem Tier die Ein- oder Durchreise in bzw. durch ein Land, einen Staat oder eine Region verweigert wird.
- UA gestattet maximal ein in einer Kabine befindliches Transportbehältnis für Haustiere pro Passagier mit ausgestelltem Ticket. UA kann die Annahme eines Haustieres verweigern, wenn es der Auffassung ist, dass das Tier in einem von UA genehmigten Transportbehältnis nicht ordnungsgemäß oder sicher verwahrt ist.
- Pro Behälter darf nur eine kleine Katze oder ein kleiner Hund mitgeführt werden. Das Tier muss nach alleinigem Ermessen von UA während des gesamten Fluges bequem in dem Behälter unter dem Sitz verweilen können.
- UA befördert kein Tier in der Kabine, wenn es sich in Begleitung eines allein reisenden Minderjährigen zwischen fünf (5) und vierzehn (14) Jahren befindet.
- Die Gesamtanzahl der Passagiere, die ein Haustier mitführen, und die Gesamtanzahl der in der Kabine zugelassenen Haustiere für einen Flug werden entsprechend dem jeweiligen Flugzeugtyp und der Kabinengröße bestimmt.
- UA behält sich das Recht vor, die Beförderung von Tieren in der Kabine jederzeit abzulehnen.
- Tiertransportbehältnisse
- Transportbehältnisse müssen dicht und vor der Annahme durch UA inspiziert und genehmigt worden sein. UA kann die Annahme eines Tieres verweigern, wenn es der Auffassung ist, dass das Tier in einem von UA genehmigten Transportbehältnis nicht ordnungsgemäß verwahrt ist.
- Transportbehältnisse müssen aus Metall, Holz, Polyethylen, Glasfaser oder einem Verbundwerkstoff ähnlicher Materialstärke gefertigt sein.
- Transportbehältnisse müssen mindestens auf zwei Seiten belüftet sein und verhindern, dass Teile des Tieres aus dem Behältnis herausragen.
- Behältnisse, die vollständig aus Draht bestehen, werden nicht akzeptiert.
- Zulässig sind geprüfte, speziell als Tiertransportbehältnisse konzipierte Soft-Transportboxen.
- Die Abmessungen von Tiertransportboxen zur Mitnahme in die Kabine dürfen bei Hartschalenbehältern 17,5 x 12 x 9 Zoll und bei Weichschalenbehältern 18 x 11 x 11 Zoll (Länge x Breite x Höhe) nicht überschreiten, außer in Boeing 737 MAX-Flugzeugen, bei denen Weich- und Hartschalenbehälter mit einer maximalen Höhe von 10 Zoll zugelassen sind.
- Behältnisse, die so beschaffen sind, dass ein Tier unter Umständen daraus entkommen kann, werden nicht für den Transport akzeptiert.
- Der Fluggast trägt dafür Sorge, dass die Transportboxen und die Reise seines Tieres alle behördlichen Anforderungen für einen sicheren und humanen Transport des beförderten Tieres erfüllen. Er muss unter anderem sicherstellen, dass die Box die richtige Größe hat, damit das Tier während des gesamten Fluges in der Box unter dem Sitz des Fluggastes komfortabel transportiert werden kann.
- Behältnisse für den Transport von Hunden und Katzen können bei UA erworben werden.
- Für den Transport von Tieren (einschließlich ihrer Transportbehältnisse) wird eine Servicegebühr von 150 USD/150 CAD pro Strecke (300 USD/300 CAD für Hin- und Rückflüge) erhoben.
- Herrenlose Tiere – Ein Tier, das von seinem Besitzer oder der vom Besitzer beauftragten Person innerhalb eines Zeitraums von mehr als drei (3) Tagen nach dem planmäßigen Transport nicht abgeholt wird, gilt als herrenlos und UA unternimmt angemessene Anstrengungen, um das Tier an seinen Besitzer oder an die Person, die hierzu vom Besitzer beauftragt wurde, zurückzugeben. Wenn der Besitzer oder die vom Besitzer beauftragte Person nach einem Zeitraum von drei Tagen nicht ermittelt werden kann (oder die Kontaktaufnahme verweigert), kann das Tier an das örtliche Tierheim oder Tierasyl gegeben oder an einen anderen Ort verbracht werden, der UA geeignet erscheint, ohne dass UA dafür die Haftung übernimmt. Sämtliche Kosten in Verbindung mit: (1) der Rückgabe des herrenlos geltenden Tieres an den Besitzer oder die hierzu vom Besitzer beauftragte Person oder (2) der Pflege, Fütterung oder Beförderung des herrenlosen Tieres usw. trägt ausschließlich der Besitzer oder die hierzu vom Besitzer beauftragte Person.
- Begrenzung des Haftungsausschlusses
- UA haftet nicht für Krankheit, Verletzung oder Tod eines Tieres.
- UA haftet nicht für Verluste oder Unkosten, die dem Passagier aufgrund einer Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Regel entstehen, insbesondere wenn einem Tier die Ein- oder Durchreise in bzw. durch ein Land, einen Staat oder eine Region verweigert wird.
- Allgemeine Annahmebedingungen
- Gepäckannahme bei Interline-Reisen
- Gültigkeit – Regel 23 I) gilt nur für Interline-Reiserouten auf einem einzigen Ticket, dessen Ursprung oder endgültiges Ticketziel in Kanada liegt. Zur Definition der in dieser Regel verwendeten Begriffe siehe Regel 1.
- Bestimmung der Gepäckregeln
- Aufgegebenes Gepäck: Wenn UA die auswählende Fluggesellschaft ist, wählt es seine eigenen Regeln für aufgegebenes Gepäck (vgl. Regel 23) für die gesamte Interline-Reiseroute des Passagiers und wendet diese an. Wenn ein Passagier seine Reiseroute freiwillig ändert, gelten die Regeln für aufgegebenes Gepäck der neu gewählten Fluggesellschaft. Die Servicegebühren der gewählten Fluggesellschaft gelten an jeder Stelle, an der Gepäck aufgegeben wird, auch an Zwischenaufenthalten. Siehe Regel 23 B) 1) oben bezüglich Gepäckregeln von UA im Falle eines Sonderstatus, Regel 23 C) 7) bezüglich Embargos mit möglichen Auswirkungen auf Interline-Reisen und Regel 23 D), E), F), G) und H) bezüglich Sondergepäckbeförderung.
- Handgepäck: Die Handgepäckmengen und -richtlinien der jeweiligen ausführenden Fluggesellschaft gelten für jedes Flugsegment in einer Interline-Reiseroute. Für Handgepäckgebühren hingegen sind die Gepäckregeln der ausgewählten Fluggesellschaft maßgeblich. In Regel 23 B) oben sind die zulässigen Handgepäckmengen und -richtlinien von UA aufgeführt.
- Wenn UA eine teilnehmende Fluggesellschaft oder nicht die ausgewählte Fluggesellschaft auf einer Interline-Reiseroute ist, aber ein Interlining-Fluggesellschaft ist, die Beförderungsleistungen für den Passagier auf der Grundlage eines ausgestellten Tickets erbringt, wendet UA die Gepäckregeln der gewählten Fluggesellschaft für die gesamte Interline-Reiseroute an.
- Offenlegung von Gepäckbestimmungen – Bezüglich der Gepäckbestimmungen zum ersten und zweiten aufgegebenen Gepäckstück und dem Handgepäck eines Passagiers (d. h. dem „Standard“-Freigepäck des Passagiers) teilt UA, wenn es ein Ticket für eine Interline-Reiseroute verkauft und ausstellt, dem Passagier auf einer Übersichtsseite am Ende des Online-Kaufs und/oder wenn der Passagier das E-Ticket zum Zeitpunkt der Ticketausstellung erhält, die für die Reiseroute des Passagiers relevanten Gepäckinformationen und die geltenden Gepäckregeln der gewählten Fluggesellschaft mit.
Regel 24: Flugverspätungen/Stornierungen/Flugzeugänderungen
- Allgemein
- Flüge aus den USA – Bei UA-Flügen aus den USA gelten die Bestimmungen dieser Regel für Passagiere, die über Tickets und bestätigte Reservierungen für Flüge verfügen, bei denen es zu Flugplanänderungen, Ereignissen höherer Gewalt oder Störungen des Flugbetriebs kommt.
- Flüge von anderen Ländern als den USA – Bei UA-Flügen, die in anderen Ländern als den USA starten, gelten die folgenden Bestimmungen für Passagiere, die über Tickets und bestätigte Reservierungen verfügen:
- Die Verfahren in Regel 24 finden keine Anwendung, sofern lokale oder internationale Gesetze Flugplanänderungen, Ereignisse höherer Gewalt oder Störungen des Flugbetriebs bewirken.
- Die Verfahren in Regel 24 finden Anwendung, sofern Flugplanänderungen, Ereignisse höherer Gewalt oder Störungen des Flugbetriebs nicht anderweitig durch lokale oder internationale Gesetze geregelt sind.
- Flugplanänderungen können ohne Vorankündigung erfolgen – Auf Tickets, Flugplänen, veröffentlichten Flugplandaten oder anderweitig angegebene Flugzeiten sowie Flugzeugtyp und ähnliche auf Tickets oder Plänen von UA wiedergegebene Informationen werden nicht garantiert und sind nicht Bestandteil dieses Vertrags. UA kann jederzeit alternative Fluggesellschaften oder Flugzeuge einsetzen, verspätete Flüge vornehmen oder Flüge stornieren sowie auf dem Ticket angezeigte Zwischenaufenthalte oder Verbindungen ändern oder auslassen. UA stellt den Passagieren unverzüglich die besten verfügbaren Informationen bezüglich bekannter Verspätungen, Stornierungen, verpasster Anschlussflüge und Flugumleitungen zur Verfügung. UA haftet jedoch nicht für falsche Angaben oder andere Fehler oder Auslassungen in Verbindung mit solchen Informationen. Kein Mitarbeiter, Beauftragter oder Vertreter von UA kann UA aufgrund von Erklärungen zum Flugstatus oder anderen Informationen rechtlich binden. Vorbehaltlich der in dieser Regel festgelegten Bestimmungen haftet UA nicht, wenn UA einen Flug nicht planmäßig durchführt oder sich Änderungen im Flugplan ergeben, unabhängig davon, ob der Passagier darüber informiert wurde oder nicht.
- Definitionen – Für die Zwecke dieser Regel haben die nachfolgenden Begriffe diese Bedeutung:
- Flugplanänderung – eine Vorabänderung des Flugplans von UA (darunter eine Änderung der ausführenden Fluggesellschaft oder der Reiseroute), bei der es sich nicht um ein einmaliges Ereignis handelt, wie eine Störung des Flugbetriebs oder ein Ereignis höherer Gewalt, wie nachfolgend definiert.
- Anschlusspunkt – ein Ort, zu dem ein Passagier einen bestätigten Sitzplatz in einem Flug einer Fluggesellschaft hat bzw. hatte, und ab dem der Passagier einen bestätigten Sitzplatz in einem Flug derselben oder einer anderen Fluggesellschaft hat oder hatte. Alle Flughäfen, über die eine Stadt von einer beliebigen Fluggesellschaft angeflogen wird, gelten als ein und derselbe Anschlusspunkt, wenn die empfangende Fluggesellschaft der transportierenden Fluggesellschaft die Reservierungen bestätigt hat.
- Transportierende Fluggesellschaft – eine Fluggesellschaft, auf deren Flug Passagiere bestätigte Plätze zu einem Anschlusspunkt haben oder hatten.
- Ereignis höherer Gewalt – eine der folgenden Situationen:
- Jegliche Situation, die sich der Kontrolle von UA entzieht, dazu gehören unter anderem Wetterbedingungen oder geologische Verhältnisse, höhere Gewalt, Aufruhr, terroristische Handlungen, zivile Unruhen, Embargos, Krieg, Feindseligkeiten, Störungen der inneren Ordnung oder eine unsichere internationale Lage, ob tatsächlich, zu erwartend, drohend oder berichtet, oder Verspätungen, Erfordernisse, Umstände oder Anforderungen, die sich direkt oder indirekt aus solchen Situationen ergeben;
- Streiks, Arbeitsniederlegungen, Bummelstreiks, Aussperrungen oder sonstige Arbeitskämpfe, von denen Leistungen von UA betroffen sind oder beeinträchtigt werden;
- staatliche Vorschriften, Forderungen oder Auflagen;
- Arbeitskräfte- oder Treibstoffmangel oder mangelnde Verfügbarkeit von Infrastruktur- und Flughafeneinrichtungen von UA oder anderen Gesellschaften;
- Schäden an Luftfahrzeugen oder Betriebsmitteln von UA, die von einer anderen Partei verursacht wurden;
- eine Notfallsituation, die sofortige Versorgungs- oder Schutzmaßnahmen für Personen oder Eigentum erfordert, oder
- ein Ereignis, das UA nach vernünftigem Ermessen nicht vorhersehen, einkalkulieren oder vorhersagen kann.
- Verpasster Anschlussflug – dazu kommt es an einem Anschlusspunkt, wenn ein Passagier, der über einen bestätigten Sitzplatz bei einer Fluggesellschaft verfügt, die den Passagier ursprünglich transportieren sollte, seinen bestätigten Sitzplatz nicht nutzen kann, da die transportierende Fluggesellschaft den Passagier nicht rechtzeitig zum Anschlusspunkt befördern konnte und er darum den Anschlussflug der ursprünglichen empfangenden Fluggesellschaft verpasst.
HINWEIS: Bei den nachfolgenden Anschlusspunkten gelten dieselben Regeln im Hinblick auf die Verantwortlichkeiten der transportierenden und ursprünglichen empfangenden Fluggesellschaft, die auch am ursprünglichen Anschlusspunkt des verpassten Fluges gelten würden. - Eine oder mehrere ursprüngliche empfangende Fluggesellschaft(en) – eine oder mehrere Fluggesellschaften, die Anschlussflüge durchführen, für deren Flüge ein Passagier ursprünglich einen bestätigten Sitzplatz ab einem Anschlusspunkt zu einem bestimmten Bestimmungsort, nächsten Zwischenaufenthalt oder Anschlusspunkt hat oder hatte.
- Störungen des Flugbetriebs – eines der folgenden außerplanmäßigen Ereignisse:
- Verspätung des planmäßigen Abflugs oder der planmäßigen Ankunft des Fluges einer Fluggesellschaft, mit der Folge, dass ein Anschlussflug verpasst wird;
- Stornierung von Flügen oder Leistungen, Auslassung einer planmäßigen Zwischenlandung oder sonstige Verspätung oder Unterbrechung bei der planmäßigen Durchführung des Fluges einer Fluggesellschaft;
- Ersatz durch einen anderen Flugzeugtyp, der andere Serviceklassen oder Sitzplatzkonfigurationen bietet;
- Routenänderungen, die eine Umleitung von Passagieren zur Abflugzeit des ursprünglichen Fluges erfordern, oder
- Stornierung einer Reservierung durch UA nach Regel 5.
- Flugplanänderung – Wenn ein Passagier mit einem ausgestellten Ticket für einen Flug von einer Flugplanänderung betroffen ist, arrangiert UA nach eigener Wahl eine der folgenden Maßnahmen:
- Beförderung des Passagiers mit dem nächstmöglichen Flug zum Zielort, nächsten Zwischenaufenthaltsort oder Umsteigeort, der auf seinem Teil des Tickets angegeben ist – ohne Stopover in derselben Serviceklasse (vorbehaltlich der Verfügbarkeit) und ohne zusätzliche Kosten für den Passagier; falls UA feststellt, dass eine solche alternative Beförderung zu einer wesentlichen Änderung führt und der Passagier sich entscheidet, diese alternative Beförderung nicht anzunehmen, gewährt United eine Erstattung;
- Wenn eine Flugplanänderung zur Stornierung aller UA-Flüge zwischen zwei Städten führt, kann UA nach eigenem Ermessen die Passagiere über die Strecken einer oder mehrerer Fluggesellschaften in einer gleichwertigen Serviceklasse umleiten; falls UA feststellt, dass eine solche alternative Beförderung zu einer wesentlichen Änderung führt und der Passagier sich entscheidet, diese alternative Beförderung nicht anzunehmen, gewährt United eine Erstattung;
- Sofern UA feststellt, dass die Flugplanänderung nicht zu einer wesentlichen Änderung führt, teilt UA dem Passagier mit, dass der Wert seines Tickets innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum auf zukünftige Reisen mit UA angerechnet werden kann, ohne dass eine Gebühr für die Änderung oder Neuausstellung fällig wird, oder
- Sofern UA feststellt, dass die Flugplanänderung nicht zu einer wesentlichen Änderung führt, und dem Passagier kein Transport angeboten wird, wie unter C) 1) oder 2) oben vorgesehen, und er sich den Wert seines Tickets nicht für zukünftige Reisen, wie unter C) 3) oben vorgesehen, anrechnen lassen möchte, kann der Passagier eine Erstattung beantragen. Siehe Regel 27 A).
- Ereignis höherer Gewalt – Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt kann UA ohne Vorankündigung einen Flug, einen Beförderungsanspruch oder Reservierungen (ob bestätigt oder nicht) Stornieren, streichen, umleiten, verschieben oder mit Verspätung durchführen und darüber entscheiden, ob ein Start oder eine Landung erfolgen sollte, ohne dass eine Haftung für UA daraus entsteht. UA kann Passagiere auf andere verfügbare UA-Flüge oder auf eine oder mehrere andere Fluggesellschaft(en) oder Bodentransportmittel verteilen oder ungenutzte Teilstrecken des Tickets nach eigenem Ermessen in Form eines Reisegutscheins oder Reiseguthabens erstatten.
- Störungen des Flugbetriebs
- Haftung – Vorbehaltlich der in dieser Regel festgelegten Bestimmungen und des Warschauer Abkommens sowie des Montrealer Übereinkommens haftet UA nicht für Störungen des Flugbetriebs.
- Verspätung, verpasste Anschlussflüge oder Stornierung
- Wenn das Ticket eines Passagiers von außerplanmäßigem Betrieb betroffen ist, für den UA verantwortlich ist, ergreift UA die folgenden Maßnahmen:
- UA kann den Passagier auf seinen eigenen Flügen nach entsprechender Verfügbarkeit, ohne Zwischenaufenthalt, in derselben Serviceklasse und ohne Zusatzkosten für den Passagier, zum Bestimmungsort, dem nächsten Zwischenaufenthalt oder Transferort befördern, der auf seinem Teil des Tickets angegeben ist, oder
- UA kann in eigenem Ermessen dafür sorgen, dass der Passagier mit einer anderen Fluggesellschaft reisen kann. UA kann ferner in eigenem Ermessen, falls der Passagier dies akzeptiert, dafür sorgen, dass der Passagier am Boden befördert wird.
- Für den Fall, dass der Passagier einen Anschlussflug verpasst, bei dem er eine Platzreservierung hat, weil die transportierende Fluggesellschaft seinen Flug aufgrund von Störungen des Flugbetriebs oder einer Flugplanänderung nicht durchgeführt hat, ist die transportierende Fluggesellschaft dafür verantwortlich, die Weiterbeförderung des Passagiers zu arrangieren oder eine Erstattung vorzunehmen.
- Wenn das Ticket eines Passagiers von außerplanmäßigem Betrieb betroffen ist, für den UA verantwortlich ist, ergreift UA die folgenden Maßnahmen:
- Wird ein Passagier nicht gemäß E) 2) befördert und führt eine Störung des Flugbetriebs zu einer Änderung, die UA als wesentlich einschätzt, hat der Passagier Anspruch auf eine Erstattung. Andernfalls muss der Passagier eine Erstattung beantragen. Siehe Regel 27 A).
- Wenn nur ein Platz auf einem UA-Flug bzw. UA-Flügen in einer niedrigeren Serviceklasse ist, als im ursprünglich erworbenen Flug, und dieser in Anspruch genommen wird, erstattet UA die Differenz des Flugtarifs nach Regel 27 C) 5).
- Vergünstigungen für verspätete Passagiere
- Unterkunft – UA übernimmt nach Wahl entweder die Unterbringungskosten für eine Nacht oder erstattet, wenn keine Unterkunft bereitgestellt wird – und ausschließlich wenn der Passagier dies verlangt – die Kosten einer Unterkunft für eine Nacht in Form eines elektronischen Reisegutscheins, der für zukünftige Flüge mit UA bis zu einem von UA festgelegten Höchstbetrag verwendet werden kann, sofern es bei einem UA-Flug, mit dem ein Passagier befördert wird, zu Störungen des Flugbetriebs und für den Passagier zu einer Verspätung kommt, die vermutlich mehr als vier Stunden zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr örtlicher Zeit betragen wird. Wurde dem Passagier eine Unterkunft angeboten, die der Passagier aber, aus welchen Gründen auch immer, nicht angenommen hat, ist UA nicht verpflichtet, dem ihm Ausgaben für eine alternative Unterkunft zu erstatten, die der Passagier unabhängig erworben hat.
AUSNAHME: In den folgenden Fällen wird keine Unterkunft bereitgestellt:- Einem Passagier, dessen Reise in einer Stadt unterbrochen wird, in der er seinen ständigen Wohnsitz hat oder bei der es sich um seinen Ausgangspunkt oder Zwischenaufenthalt handelt, oder
- Wenn der Stadtflughafen, der als Zielort auf dem Ticket des Passagiers angegeben ist, und der Stadtflughafen, zu dem der Passagier geleitet wird, jeweils beide den folgenden Gruppen angehören:
- Baltimore, MD (BWI)/Washington DC, Dulles (IAD)/Washington DC, National (DCA)
- Brownsville, TX (BRO)/Harlingen, TX (HRL)/McAllen, TX (MFE)
- Burbank, CA (BUR)/Los Angeles, CA (LAX)/Ontario, CA (ONT)/Orange County, CA (SNA)/Long Beach, CA (LGB)
- Chicago, O’Hare (ORD)/Chicago, Midway (MDW)/Milwaukee, WI (MKE)
- Colorado Springs, CO (COS)/Denver, CO (DEN)
- Dallas, TX Dallas-Ft. Ft. Worth International (DFW)/Dallas, TX Love Field (DAL)
- Ft. Lauderdale, FL (FLL)/Miami, FL (MIA)/West Palm Beach, FL (PBI)
- Houston, TX Bush Intercontinental (IAH)/Houston, TX Ellington AFB (EFD)/Houston, TX Hobby (HOU)
- Oakland, CA (OAK)/San Francisco, CA (SFO)/San Jose, CA (SJC)
- Newark, NJ Newark International (EWR)/New York, NY La Guardia (LGA)/New York, NY Kennedy (JFK)/White Plains, NY (HPN)
- London, UK Gatwick (LGW)/London, UK Heathrow (LHR)
- Wenn eine solche Unterbrechung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle von UA liegen.
- Snacks und Mahlzeiten – UA stellt im Falle einer erheblichen, von UA verursachten Verzögerung Gutscheine für Snacks und/oder Speisen und Getränke zur Verfügung. Wurden dem Passagier Speise- und Getränkegutscheine angeboten, die er aber, aus welchen Gründen auch immer, nicht angenommen hat, ist UA nicht verpflichtet, dem Passagier Ausgaben für Speisen und Getränke zu erstatten, die der Passagier unabhängig erworben hat.
- Bodenbeförderung – Wird eine Unterkunft gemäß Abschnitt 1) oben bereitgestellt und das Hotel bietet keine Bodenbeförderung an, übernimmt UA die Beförderung am Boden zum Unterkunftsort über den öffentlichen Straßenpersonenverkehr. Regel 17 ist auch maßgeblich für sämtliche Bestimmungen zur Beförderung am Boden zu einem Unterkunftsort. Wurde dem Passagier eine Bodenbeförderung angeboten, die der Passagier aber, aus welchen Gründen auch immer, nicht angenommen hat, ist UA nicht verpflichtet, dem Passagier Ausgaben für eine alternative Bodenbeförderung zu erstatten, die der Passagier unabhängig erworben hat.
- Die einzige und ausschließliche Abhilfe für einen Passagier, der nach dieser Regel einen Anspruch hat, besteht in den ausdrücklichen Vergünstigungen, die in dieser Regel vorgesehen sind. Der Passagier hat keine weiteren rechtlichen oder billigkeitsrechtlichen Ansprüche für tatsächlich entstandene Schäden, auf Schadenersatz oder auf Strafschadenersatz. Die Erbringung von Leistungen für alle oder einige Passagiere über die ausdrücklich in dieser Regel dargelegten Leistungen hinaus ist nicht als ein Verzicht auf die Rechte von UA oder als eine Erweiterung seiner Verpflichtungen auszulegen. In gleicher Weise ist auch ein Verzug seitens UA bei der Ausübung oder Durchsetzung seiner Rechte gemäß dieser Regel nicht als ein Verzicht auf solche Rechte auszulegen.
- Unterkunft – UA übernimmt nach Wahl entweder die Unterbringungskosten für eine Nacht oder erstattet, wenn keine Unterkunft bereitgestellt wird – und ausschließlich wenn der Passagier dies verlangt – die Kosten einer Unterkunft für eine Nacht in Form eines elektronischen Reisegutscheins, der für zukünftige Flüge mit UA bis zu einem von UA festgelegten Höchstbetrag verwendet werden kann, sofern es bei einem UA-Flug, mit dem ein Passagier befördert wird, zu Störungen des Flugbetriebs und für den Passagier zu einer Verspätung kommt, die vermutlich mehr als vier Stunden zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr örtlicher Zeit betragen wird. Wurde dem Passagier eine Unterkunft angeboten, die der Passagier aber, aus welchen Gründen auch immer, nicht angenommen hat, ist UA nicht verpflichtet, dem ihm Ausgaben für eine alternative Unterkunft zu erstatten, die der Passagier unabhängig erworben hat.
- Fluggesellschaft im Verzug – Unbeschadet der Bestimmungen dieser Regel akzeptiert UA zu keinem Zweck Passagiertickets oder dazugehörige Reiseunterlagen, die von einer Fluggesellschaft ausgestellt wurden, die mit ihren Interline-Verpflichtungen in erheblichem Verzug ist oder für die freiwillig oder unfreiwillig ein Konkursverfahren eingeleitet wurde („säumige Fluggesellschaft“). AUSNAHME: Unbeschadet der Bestimmungen in diesem Absatz werden Tickets, die von einer säumigen Fluggesellschaft oder deren Verkaufsstelle ausgestellt wurden, bevor der Verzug eingetreten ist, ausschließlich zur Beförderung über die Fluglinien von UA akzeptiert, vorausgesetzt solche Tickets wurden von einer solchen säumigen Fluggesellschaft in ihrer Eigenschaft als Vertreter für UA ausgestellt und es ist darin ausdrücklich angegeben, dass die Beförderung über UA erfolgen soll. Wenn Tickets akzeptiert werden, erfolgt keine Anpassung des Flugtarifs, durch die UA dem Passagier Geld erstatten müsste.
- Im Falle eines Streiks oder einer Arbeitsniederlegung, der/die eine Stornierung oder Aussetzung des Betriebs bei einer anderen Fluggesellschaft zur Folge hat, gelten die Bestimmungen dieser Regel nicht für Passagiere, die Tickets für die Beförderung durch diese Fluggesellschaft besitzen.
- „Serviceklassen“ bezieht sich in diesem Beförderungsvertrag auf Serviceklassen, die UA im Hinblick auf ein bestimmtes Maß an Zusatzleistungen oder Vergünstigungen festlegt, die in dieser Serviceklasse bereitgestellt werden (verglichen mit einem ursprünglich planmäßigen Flug). Zusatzleistungen oder Vergünstigungen, wie beispielsweise Live-Fernsehen, Wi-Fi-Services, Priority Boarding, Sitzplatzzuweisungen im Voraus und Mahlzeiten werden nicht garantiert. Unabhängig davon, ob es zu Flugplanänderungen, Störungen des Flugbetriebs, Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen Änderungen oder Umständen kommt, die zur Folge haben, dass Zusatzleistungen oder Vergünstigungen auf einem Flug nicht zur Verfügung stehen, übernimmt UA keine Haftung und schuldet keine Erstattung, wenn diese Zusatzleistungen oder Vergünstigungen nicht bereitstellt werden. AUSNAHME: Wenn ein Passagier eine bestimmte Zusatzleistung oder Vergünstigung vor dem Flug in Form einer separaten Gebühr speziell bezahlt hat und diese Zusatzleistung oder Vergünstigung nicht bereitgestellt wird, steht dem Passagier eine Rückerstattung des entrichteten Betrags zu, wenn er innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum, an dem die Gebühr ursprünglich entrichtet wurde, oder ab dem Flugdatum, einen Erstattungsantrag stellt, wobei das spätere Datum ausschlaggebend ist. UA ist nicht zu einer Erstattung dieser Gebühr verpflichtet, die anderenfalls erstattungsfähig wäre, wenn der Antrag nach diesem Zeitraum eingeht.
Rule 25 Denied Boarding Compensation
- Denied Boarding (U.S.A./Canadian Flight Origin) - When there is an Oversold UA flight that originates in the U.S.A. or Canada, the following provisions apply:
- Request for Volunteers
- UA will request Passengers who are willing to relinquish their confirmed reserved space in exchange for compensation in an amount determined by UA (including but not limited to check or an electronic travel certificate). The travel certificate will be valid only for travel on UA or designated Codeshare partners for one year from the date of issue and will have no refund value. If a Passenger is asked to volunteer, UA will not later deny boarding to that Passenger involuntarily unless that Passenger was informed at the time he was asked to volunteer that there was a possibility of being denied boarding involuntarily and of the amount of compensation to which he/she would have been entitled in that event. The request for volunteers and the selection of such person to be denied space will be in a manner determined solely by UA.
- Boarding Priorities - If a flight is Oversold, no one may be denied boarding against his/her will until UA or other carrier personnel first ask for volunteers who will give up their reservations willingly in exchange for compensation as determined by UA. If there are not enough volunteers, other Passengers may be denied boarding involuntarily in accordance with UA’s boarding priority:
- Passengers who are Qualified Individuals with Disabilities and their Service Animal or travel assistant, unaccompanied minors under the age of 18 years, or minors between the ages of 5 to 14 years who use the unaccompanied minor service, and for Canada departures only, families traveling together, will be the last to be involuntarily denied boarding if it is determined by UA that such denial would constitute a hardship.
- The priority of all other confirmed passengers may be determined based on a passenger’s fare class, itinerary, status of frequent flyer program membership, whether the passenger purchased the ticket under select UA corporate travel agreements, and the time in which the passenger presents him/herself for check-in without advanced seat assignment.
- Transportation for Passengers Denied Boarding - When UA is unable to provide previously confirmed space due to an Oversold flight, UA will provide transportation to such Passengers who have been denied boarding whether voluntarily or involuntarily in accordance with the provisions below.
- UA will transport the Passenger on its own flight to the Destination without Stopover on its next flight on which space is available at no additional cost to the Passenger, regardless of class of service.
- If space is available on another Carrier’s flight regardless of class of service, such flights may be used upon United’s sole discretion and the Passenger’s request at no additional cost to the Passenger only if such flight provides an earlier arrival than the UA flight offered in 3) a) above.
- Compensation for Passengers Denied Boarding Involuntarily
- For passengers traveling in interstate transportation between points within the United States, subject to the exceptions in section d) below, UA shall pay compensation to Passengers denied boarding involuntarily from an Oversold Flight at the rate of 200% of the fare to the Passenger’s first Stopover or, if none, Destination, with a maximum of 1,075 USD if UA offers Alternate Transportation that, at the time the arrangement is made, is planned to arrive at the Passenger’s Destination or first Stopover more than one hour but less than two hours after the planned arrival time of the Passenger’s original flight. If UA offers Alternate Transportation that, at the time the arrangement is made, is planned to arrive at the Passenger’s Destination or first Stopover more than two hours after the planned arrival time of the Passenger’s original flight, UA shall pay compensation to Passengers denied boarding involuntarily from an Oversold Flight at the rate of 400% of the fare to the Passenger’s first Stopover or, if none, Destination with a maximum of 2,150 USD.
- For passengers traveling from the United States to a foreign point, subject to the exceptions in section d) below, UA shall pay compensation to Passengers denied boarding involuntarily from an Oversold Flight originating at a U.S. airport at the rate of 200% of the fare to the Passenger’s first Stopover or, if none, Destination, with a maximum of 1,075 USD if UA offers Alternate Transportation that, at the time the arrangement is made, is planned to arrive at the Passenger’s Destination or first Stopover more than one hour but less than four hours after the planned arrival time of the Passenger’s original flight. If UA offers Alternate Transportation that, at the time the arrangement is made, is planned to arrive at the Passenger’s Destination or first Stopover more than four hours after the planned arrival time of the Passenger’s original flight, UA shall pay compensation to Passengers denied boarding involuntarily from an Oversold Flight at the rate of 400% of the fare to the Passenger’s first Stopover or, if none, Destination with a maximum of 2,150 USD.
- For passengers traveling from Canada to a foreign point, subject to the exceptions in section d) below, UA shall pay compensation to Passengers denied boarding involuntarily from an Oversold Flight originating at a Canadian airport as follows: 900 CAD if the passenger reaches his final destination within six hours of the time stated on the original ticket; 1800 CAD if the passenger reaches his final destination between six and nine hours of the time stated on the original ticket; and 2400 CAD if the passenger reaches his final destination more than nine hours after the time stated on the original ticket.
- EXCEPTIONS: A Passenger denied boarding involuntarily from an Oversold Flight shall not be eligible for denied boarding compensation if:
- The flight is cancelled;
- The Passenger holding a Ticket for confirmed reserved space does not comply fully with the requirements in this Contract of Carriage Requirements regarding ticketing, check-in, reconfirmation procedures, and acceptance for transportation;
- The flight for which the Passenger holds confirmed reserved space is unable to accommodate the Passenger because of substitution of equipment of lesser capacity when required by operational or safety reasons or, on an aircraft with a designed passenger capacity of 60 or fewer seats, the flight for which the passenger holds confirmed reserved space is unable to accommodate that passenger due to weight/balance restrictions when required by operational or safety reasons;
- The Passenger is offered accommodations or is seated in a section of the aircraft other than that specified on his/her ticket at no extra charge. Provided, if a Passenger is seated in a section for which a lower fare applies, the Passenger will be entitled to a refund applicable to the difference in fares;
- The Passenger is accommodated on Alternate Transportation at no extra cost, which at the time such arrangements are made, is planned to arrive at the airport of the Passenger’s next Stopover, (if any), or at the Destination, not later than 60 minutes after the planned arrival time of the flight on which the Passenger held confirmed reserved space;
- The Passenger is an employee of UA or of another Carrier or other person traveling without a confirmed reserved space; or
- The Passenger does not present him/herself at the loading gate for boarding at least 15 minutes prior to scheduled domestic departures, and 30 minutes prior to scheduled international departures. See Rule 5 D) for additional information regarding boarding cut-off times.
- Payment Time and Form for Passengers Traveling Between Points within the United States or from the United States to a Foreign Point
- Compensation in the form of check will be made by UA on the day and at the place where the failure to provide confirmed reserved space occurs, and if accepted by the Passenger, the Passenger will provide a signed receipt to UA. However, when UA has arranged, for the Passenger’s convenience, Alternate Transportation that departs before the compensation to the Passenger under this provision can be prepared and given to the Passenger, the compensation shall be sent by mail or other means to the Passenger within 24 hours thereafter.
- UA may offer free or reduced rate air transportation in lieu of a check payment due under this Rule, if the value of the transportation credit offered is equal to or greater than the monetary compensation otherwise due and UA informs the Passenger of the amount and that the Passenger may decline the transportation benefit and receive the monetary compensation.
- Payment Time and Form for Passengers departing Canada
- Compensation will be issued no later than either before the next scheduled departure time for the Passenger or within 48 hours after the Passenger has been denied boarding.
- Compensation may be paid in form of cash, prepaid card, EFT, bank check or, with the Passenger’s written agreement, a travel voucher.
- Limitation of Liability - If UA’s offer of compensation pursuant to the above provisions is accepted by the Passenger, such payment will constitute full compensation for all actual or anticipatory damages incurred or to be incurred by the Passenger as a result of UA’s failure to provide the Passenger with confirmed reserved space. If UA’s offer of compensation pursuant to the above provisions is not accepted, UA’s liability is limited to actual damages proved not to exceed 1350 USD per Ticketed Passenger as a result of UA’s failure to provide the Passenger with confirmed reserved space. Passenger will be responsible for providing documentation of all actual damages claimed. UA shall not be liable for any punitive, consequential or special damages arising out of or in connection with UA’s failure to provide the Passenger with confirmed reserved space.
- Request for Volunteers
- Denied Boarding Non-U.S.A./Canada Flight Origin - Where there is an Oversold UA flight that originates outside the U.S.A. or Canada, no compensation will be provided except where required by local or international laws regulating Oversold flights.
Regel 26 Umleitung
- Umleitungsberechtigung – Umleitungsberechtigung – Sofern sich aus dem gekauften Tarif nichts anderes ergibt, leitet UA einen Passagier auf Anfrage des Passagiers und gegen Vorlage des Tickets oder eines Teils davon, der sich im Besitz des Passagiers befindet, um.
- Tarif für Umleitung oder Änderung des Reiseziels
- Passagiere können die Reiseroute und/oder das endgültige Reiseziel, das auf ihrem Ticket angegeben ist, entsprechend Abschnitt 2 unten ändern, und zwar unter der Voraussetzung, dass nach bereits begonnener Beförderung ein Hinflug-Ticket nicht in ein Hin- und Rückflug-, Circle-Trip- oder Gabelflug-Ticket umgewandelt werden kann.
- Sofern in Regel 25 nichts Gegenteiliges bestimmt ist, entsprechen der Tarif und die Gebühren für Änderungen der Reiseroute, der Serviceklasse oder des endgültigen Reiseziels, die auf Verlangen des Passagiers bei einer Niederlassung von UA vor Ankunft am endgültigen, auf dem ursprünglichen Ticket angegebenen Reiseziel vorgenommen werden, dem Tarif und den Gebühren, die an dem Datum gelten, an dem die geänderte Reiseroute und/oder das geänderte endgültige Reiseziel auf dem neuen Ticket des Passagiers eingetragen wird. Unterschiede zum Tarif und den Gebühren, die für das ursprüngliche für den Passagier ausgestellte Ticket galten, werden dem Passagier in Rechnung gestellt bzw. erstattet. Basic Economy-Tickets, auch wenn sie nicht genutzt werden, haben keinen Restwert und können nicht auf den Kauf zukünftiger Reisen angewendet werden.
- Tarif für das Upgrade der Serviceklasse während des Flugs
- Wenn ein Passagier während des Fluges von einem Kabinenabschnitt in einen anderen wechselt, wird eine Zusatzgebühr erhoben, die einem Betrag in Höhe der Differenz aus Folgendem entspricht:
- Dem für die jeweilige Serviceklasse gültigen einfache Tarif vom Abflugort des Passagiers auf einem solchen Flug bis zum letzten planmäßigen Zwischenhalt, bevor der Passagier den Kabinenabschnitt wechselt, zuzüglich des einfachen Tarifs von einem solchen Zwischenhalt bis zum Reiseziel des Passagiers auf einem solchen Flug, der für die Beförderung in dem Kabinenabschnitt, in den der Passagier wechselt, gültig ist, und
- dem für die Beförderung vom Abflugort des Passagiers zum Reiseziel gezahlten Tarif. Sofern der unter a) oben beschriebene Betrag geringer ist als der Betrag unter b) oben, ist keine zusätzliche Zahlung erforderlich.
AUSNAHME: Passagiere, die mit einem Hin- und Rückflugtarif oder einem Tarif, der nicht nur den Wert eines einfachen oder Hinflugs hat, reisen, können ihre gesamte Reiseroute oder einen Teil davon nur gegen Zahlung des vollen normalen Tarifs für die gesamte Reiseroute upgraden. - Der Passagier ermächtigt UA ausdrücklich, etwaige zusätzliche anfallende Gebühren, die aus der Inanspruchnahme einer anderen Serviceklasse als der auf der Bordkarte des Passagiers angegebenen entstehen, vom Passagier einzuziehen.
- Der Wechsel eines solchen Passagiers in einen anderen Kabinenabschnitt über den nächsten planmäßigen Zwischenhalt des Fluges hinaus, wird vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Plätzen gestattet. Ausgenommen für Kinder werden keine Preisnachlässe gewährt.
- Wenn ein Passagier während des Fluges von einem Kabinenabschnitt in einen anderen wechselt, wird eine Zusatzgebühr erhoben, die einem Betrag in Höhe der Differenz aus Folgendem entspricht:
Regel 27 – Erstattungen
- Ticketerstattung – Sofern Leistungen unfreiwillig nicht genutzt wurden
- Gegen Aushändigung des ungenutzten Teils des Tickets eines Passagiers aus den in Regel 21 oder Regel 24 dargelegten Gründen erstattet UA folgenden Betrag:
- Wenn kein Teil des Tickets genutzt wurde: Betrag in Höhe des gezahlten Flugpreises und der entrichteten Gebühren.
AUSNAHME: UA ist nicht verpflichtet, ein vollständig ungenutztes Ticket ganz oder teilweise zu erstatten, wenn dieses keine bestätigte Reservierung für einen außerplanmäßig geänderten UA-Flug umfasst, es sei denn, das betreffende Ticket wurde von UA ausgestellt. - Wenn ein Teil des Tickets genutzt wurde:
- Hinflug – ein Betrag, der dem anteiligen Wert der nicht genutzten Strecke entspricht, basierend auf der Tarifkomponente. UA nimmt keine Erstattung vor, wenn eine alternative Beförderung von UA angeboten und vom Fluggast akzeptiert wird.
- Tarife für Hin- und Rückflug, Rundreisen oder Gabelflug – Ein Betrag in Höhe des Flugpreises, der für die nicht genutzte Beförderung vom Endpunkt zum Zielort oder zum nächsten auf dem Ticket genannten Zwischenlandungsort beziehungsweise zu einem Punkt, an dem die Beförderung wieder aufgenommen werden soll, bezahlt wird. Wenn die Preise für Hin- und Rückflug auf einem Inlandsflugticket gleich sind, werden 50 % des Preises für den Hin- und Rückflug entsprechend der bezahlten Serviceklasse erstattet. Die Erstattung erfolgt nur für den nicht geflogenen Abschnitt.
- Gebietstarif/Pauschaltarif – Der Erstattungsbetrag wird berechnet, indem derselbe Rabatt angewendet wird, der gegebenenfalls bei der Berechnung des ursprünglichen Tarifs angewendet wurde, und zwar ab dem Punkt des Abbruchs der Reise bis zum auf dem Ticket angegebenen Bestimmungsort, nächstem Zwischenaufenthalt oder dem Ort, an dem der Lufttransport fortgesetzt wird über:
- die auf dem Ticket angegebene Route, sofern sich der Punkt des Abbruchs auf der auf dem Ticket angegebenen Route befand, oder
- sofern sich der Punkt des Abbruchs nicht auf der auf dem Ticket angegebenen Route befand, die direkte Route aller Fluggesellschaften, die Flüge zwischen solchen Punkten durchführen.
- Wenn kein Tarif der Art, den der Passagier bezahlt hat, (Tarifbasis) für die Strecke zwischen dem Punkt, an dem die Reise beendet bzw. abgebrochen wurde, und dem Bestimmungsort oder nächsten Zwischenaufenthalt des Passagiers veröffentlicht wurde, entspricht der erstattete Betrag dem entsprechenden Anteil des normalen Touristentarifs (Y), der für die Strecke zwischen dem Punkt des Reiseendes bzw. -abbruchs und dem Bestimmungsort oder nächsten Zwischenaufenthalt des Passagiers veröffentlicht wurde, da es sich bei dem gezahlten Tarif um den normalen Touristentarif (Y) für die Strecke zwischen dem Ausgangspunkt oder vorigen Zwischenaufenthalt und dem Bestimmungsort oder nächsten Zwischenaufenthalt des Passagiers handelt.
Ausnahme: UA ist nicht verpflichtet, ein Ticket ganz oder teilweise zu erstatten, wenn dieses keine bestätigte Reservierung für einen außerplanmäßig geänderten UA-Flug umfasst, es sei denn, das betreffende Ticket wurde von UA ausgestellt. - Der Erstattungsbetrag übersteigt nicht die Tarifkomponente für den Teil des Tickets ab dem letzten Zwischenaufenthalt bis zum nächsten Zwischenaufenthalt oder letzten Bestimmungsort.
- Die Erstattung erfolgt wie in dieser Regel vorgesehen, vorausgesetzt, eine solche Erstattung wurde vor Ablauf des Tickets beantragt, sofern erforderlich.
- Wenn kein Teil des Tickets genutzt wurde: Betrag in Höhe des gezahlten Flugpreises und der entrichteten Gebühren.
- Es steht im Ermessen von UA, keine Erstattung zu leisten und stattdessen eine kostenfreie Bodenbeförderung zum Zielflughafen bereitzustellen, wenn der auf dem Ticket des Passagiers als Zielort angegebene Stadtflughafen und der Stadtflughafen, an dem der Flug endet, beide den folgenden Städtegruppen angehören:
- Baltimore, MD (BWI)/Washington DC, Dulles (IAD)/Washington DC, National (DCA)
- Brownsville, TX (BRO)/Harlingen, TX (HRL)/McAllen, TX (MFE)
- Burbank, CA (BUR)/Los Angeles, CA (LAX)/Ontario, CA (ONT)/Orange County, CA (SNA)/Long Beach, CA (LGB)
- Chicago, O’Hare (ORD)/Chicago, Midway (MDW)/Milwaukee, WI (MKE)
- Colorado Springs, CO (COS)/Denver, CO (DEN)
- Dallas, TX Dallas-Ft. Ft. Worth International (DFW)/Dallas, TX Love Field (DAL)
- Ft. Lauderdale, FL (FLL)/Miami, FL (MIA)/West Palm Beach, FL (PBI)
- Houston, TX Bush Intercontinental (IAH)/Houston, TX Ellington AFB (EFD)/Houston, TX Hobby (HOU)
- Oakland, CA (OAK)/San Francisco, CA (SFO)/San Jose, CA (SJC)
- Newark, NJ Newark International (EWR)/New York, NY La Guardia (LGA)/New York, NY/Kennedy (JFK)/White Plains, NY (HPN)
- London, UK Gatwick (LGW)/London, UK Heathrow (LHR)
- Wenn eine Fluggesellschaft von einem Passagier, der ein Ticket für eine höhere Serviceklasse zwischen einem bestimmten Ausgangspunkt und einem bestimmten Bestimmungsort besitzt, verlangt, für irgendeinen Teil einer solchen Beförderung eine niedrigere Serviceklasse zu nutzen, gestaltet sich die Erstattung wie folgt:
- FÜR UNEINGESCHRÄNKTE PREMIUM-TARIFE: 50 % des anteiligen Flugpreises für diesen Abschnitt zuzüglich der anfallenden Steuern und Gebühren.
- FÜR SONDERTARIFE UND BESCHRÄNKTE TARIFE: der niedrigste zum Zeitpunkt des Kaufs des Flugtickets geltende Tarif oder die Differenz zwischen der upgradefähigen und der nicht upgradefähigen Tarifart.
- Dieser Abschnitt gilt nicht für Passagiere, die Upgrades mit Meilen erwerben und/oder bar bezahlen. Wenn ein Passagier für ein Upgrade bezahlt, das er nicht erhält, ist jegliche Erstattung auf den für das Upgrade mit Meilen und/oder Bargeld gezahlten Betrag begrenzt.
- Gegen Aushändigung des ungenutzten Teils des Tickets eines Passagiers aus den in Regel 21 oder Regel 24 dargelegten Gründen erstattet UA folgenden Betrag:
- Ticketerstattung – selbstgewählt
Bei erstattungsfähigen Tickets, ausgenommen Erstattungen nach Absatz (A) oben, erstattet UA dem Passagier nach Aushändigung des ungenutzten Teils eines von UA ausgestellten Tickets oder ungültig gewordenen Tickets folgende Beträge:- Wenn kein Teil des Tickets genutzt wurde, ist die Erstattung gemäß diesen Regeln ein Betrag, der dem Gesamtbetrag aus bezahltem Tarif und bezahlten Gebühren entspricht.
- Wenn ein Teil des Tickets genutzt wurde, ist die Erstattung gemäß diesen Regeln ein Betrag, der der positiven Differenz, falls zutreffend, zwischen dem für das ausgestellte Ticket maßgeblichen Tarif inkl. Gebühren und dem für die Beförderung des Passagiers auf dem genutzten Teil des Tickets maßgeblichen Tarif inkl. Gebühren entspricht.
- Die Erstattung erfolgt unter der Voraussetzung, dass eine solche Erstattung spätestens am Ablaufdatum des Tickets beantragt wurde.
- UA übernimmt keine Verpflichtung, eine freiwillige Erstattung vorzunehmen, sofern ein solches Ticket nicht von UA mit einer Ticketnummer von UA ausgestellt wurde.
- Etwaige Bearbeitungs- oder Stornierungsgebühren, die für das betreffende Ticket im Rahmen der veröffentlichten Tarifbestimmungen gelten, werden von dem unter 1) und 2) oben zu erstattenden Betrag abgezogen.
- UA führt Erstattungen für berechtigte Tickets bei Kreditkartenkäufen innerhalb von sieben (7) Geschäftstagen durch, nachdem die Berechtigung festgestellt wurde. Bei Käufen mit Barzahlung, Scheck oder anderen Zahlungsweisen erfolgt, die Erstattung innerhalb von zwanzig (20) Geschäftstagen nach dem Erhalt eines vollständigen Erstattungsantrags.
- Sonstige Erstattungen
- Servicegebühren für Gepäck können nicht erstattet werden. Passagiere, deren Reise aufgrund einer Flugstornierung, Flugplanänderung oder Störung des Flugbetriebs nicht durchführt wird, haben jedoch Anspruch auf eine Erstattung. Darüber hinaus erstattet United Passagieren Gebühren für verloren gegangene Gepäckstücke.
- Buchungsgebühren sind nicht erstattungsfähig. Passagiere können jedoch auf Anforderung eine vollständige Erstattung erhalten, wenn die komplette Reservierung innerhalb von 24 Stunden nach dem Kauf storniert wird und wenn die Reservierung mindestens eine Woche oder mehr vor der planmäßigen Abflugzeit vorgenommen und das Ticket direkt bei UA gekauft wurde.
- Gebühren für am Abflugtag durchgeführte Hochstufungen sind nicht erstattungsfähig. Ist jedoch ein Flug, für den eine Hochstufungsgebühr bezahlt wurde, von einer Flugannullierung, einer Flugplanänderung oder außerplanmäßigem Betrieb betroffen und der Passagier kann auf einem späteren Flug nicht in der Ersten Klasse untergebracht werden, kann der Passagier auf Anforderung eine Erstattung erhalten.
- Passagiere, die berechtigt sind, eine Erstattung für eine Service- oder andere Gebühr zu erhalten, müssen diese innerhalb von 90 Tagen nach der ursprünglichen Zahlung oder dem Flugdatum, beantragen. Hierbei ist das jeweils spätere Datum maßgeblich. UA haftet nicht für Erstattungen von Service- oder anderen Gebühren, die ansonsten erstattungsfähig wären, wenn der Antrag nach diesem Zeitraum eingeht.
- Wenn ein Passagier von einem United® Premium Plus-Sitzplatz, einem Economy Plus-Sitzplatz oder einem bevorzugten Sitzplatz, für den eine Gebühr bezahlt wurde, entfernt wird, ohne einen gleich- oder höherwertigen Sitzplatz zu erhalten, oder wenn ein Passagier in eine niedrigere Serviceklasse herabgestuft wird und keinen Sitzplatz in einer gleich- oder höherwertigen Serviceklasse erhält, kann er eine Erstattung der entrichteten Gebühr beantragen.
- Personen, an die eine Erstattung erfolgt – Vorbehaltlich nachfolgender Bestimmungen nimmt UA eine Erstattung gemäß dieser Regel nur für Personen vor, die als Passagier auf dem Ticket eingetragen sind.
AUSNAHME 1:- Im Rahmen eines Universal Air Travel Plan (UATP) ausgestellte Tickets können nur an Personen erstattet werden, die sich für dieses Zahlungssystem angemeldet haben und deren Konto mit dem Ticket belastet wurde.
- Tickets, die im Rahmen eines Beförderungsauftrags seitens einer staatlichen Behörde, ausgenommen der US-Regierung, ausgestellt wurden, werden ausschließlich der staatlichen Behörde erstattet, die den Beförderungsauftrag erteilt hat.
- Tickets, die im Rahmen eines staatlichen Beförderungsauftrags der US-Regierung ausgestellt wurden, werden ausschließlich der US-Behörde, die den staatlichen Beförderungsauftrag erteilt hat, in Form eines für den „Treasurer of the United States“ ausgestellten Schecks erstattet.
- Tickets, die gegen Bezahlung mit einer von UA akzeptieren Kreditkarte ausgestellt wurden, werden ausschließlich auf das Konto der Person erstattet, auf deren Namen eine solche Kreditkarte ausgestellt wurde.
- Auf den Namen eines Minderjährigen ausgestellte Tickets werden dem Elternteil, Erziehungsberechtigten oder einem gemäß nachfolgender AUSNAHME 2 bestimmten Dritten erstattet.
AUSNAHME 3: Wenn zum Zeitpunkt der Erstattungsbeantragung ein Nachweis dafür vorgelegt wird, dass eine Firma das Ticket im Auftrag ihrer Mitarbeitenden erworben hat oder dass die Reiseagentur eine Erstattung an ihren Kunden vorgenommen hat, erfolgt die betreffende Erstattung direkt an die Firma des Mitarbeitenden oder die Reiseagentur. - Nicht erstattungsfähige Tickets:
- Allgemeine Regel – Vorbehaltlich der Bestimmungen in Regel 4 und 27 C) nimmt UA keine teilweise oder vollständige Erstattung für ein Ticket vor, das zu einem nicht erstattungsfähigen Tarif erworben wurde, einschließlich des Tarifs und etwaiger Steuern, Gebühren oder anderer Kosten, die im Gesamtpreis enthalten sind, der für das Ticket bezahlt wurde.
- Verwendung eines ungenutzten Tickets für zukünftige Ticketkäufe – UA kann gestatten, dass ein Teil des für ein ungenutztes und noch nicht abgelaufenes UA-Ticket gezahlten, nicht erstattungsfähigen Tarifs für den Erwerb zukünftiger Reisen mit UA verwendet wird, und zwar unter dem Vorbehalt, dass dies gemäß den zum Zeitpunkt einer solchen Anfrage geltenden Tarifbestimmungen erfolgt. Es können Änderungsgebühren und weitere Bearbeitungsgebühren anfallen. Basic Economy-Tickets, auch wenn sie nicht genutzt werden, haben nach dem Abreisedatum keinen Restwert und können nicht auf den Kauf zukünftiger Reisen angewendet werden. Jeder Teil eines Tickets, der nicht in dieser Form verwendet wird, kann nicht erstattet werden.
- Verlorene Tickets
- Erstattungsbetrag – Wenn ein Passagier ein von UA ausgestelltes, erstattungsfähiges Ticket oder den ungenutzten Teil eines solchen Tickets verliert, leistet UA, vorbehaltlich der nachfolgend aufgeführten Bedingungen, eine Erstattung an den Passagier in Höhe der folgenden Beträge, sofern zutreffend.
- Wenn kein Teil des Tickets genutzt wurde, erfolgt eine Erstattung in Höhe eines Betrags, der dem bezahlten Tarif inkl. Gebühren entspricht, abzüglich Servicegebühren, wie nachfolgend angegeben.
- Wenn ein Teil des Tickets genutzt wurde und
- der Passagier ein neues Ticket erworben hat, das die gleichen Beförderungsleistungen beinhaltet wie der ungenutzte Teil des verlorenen Tickets, erfolgt eine Erstattung in Höhe eines Betrags, der dem für ein solches neues Ticket bezahlten Tarif inkl. Gebühren entspricht, oder
- der Passagier kein neues Ticket erworben hat, das die gleichen Beförderungsleistungen beinhaltet wie der ungenutzte Teil des verlorenen Tickets, und es wird keine kostenlose Beförderung durch UA bereitgestellt, erfolgt eine Erstattung in Höhe eines Betrags, der gegebenenfalls der positiven Differenz zwischen dem bezahlten Tarif inkl. Gebühren und dem maßgeblichen vollständigen Normaltarif inkl. Gebühren für die Beförderungsleistungen des Passagiers entspricht, die der genutzte Teil des Tickets beinhaltete.
- Wenn im Ermessen von UA ein Härtefall vorliegt und UA gegen Zahlung der nachfolgend aufgeführten Servicegebühren ein kostenloses Ticket für den/die verlorengegangenen Teil(e) bereitstellt, ist keine weitere Erstattung zu leisten.
- Erstattungsantrag für verlorene Tickets
- Für erstattungsfähige Tickets gemäß Absatz 1) oben erfolgt eine Erstattung, vorausgesetzt, es wurde spätestens einen Monat nach dem Ablaufdatum des verlorenen Tickets ein Antrag darauf gestellt.
- Der Antrag muss auf Formularen erfolgen, die von UA für solche Erstattungen zur Verfügung gestellt werden.
- Die Erstattung wird von UA nach Beantragung einer solchen Erstattung vorgenommen, vorausgesetzt, das verlorene Ticket oder verlorene Teil des Tickets wurde nicht zuvor für Beförderungsleistungen eingelöst oder einer Person während eines Zeitraums von drei Monaten ab dem Datum, an dem der Verlust gemeldet wurde, erstattet, und vorausgesetzt, die Person, die die Erstattung erhält, willigt auf einem von UA möglicherweise zur Verfügung gestellten Formular ein, UA schadlos zu halten, was die Einwilligung beinhaltet, eine solche Erstattung für etwaige Verluste oder Schäden, die UA aufgrund der Nutzung des verlorenen Tickets oder eines Teils des verlorenen Tickets entstehen könnten, an UA zurückzuzahlen.
- Servicegebühr – UA erhebt eine Servicegebühr in Höhe von 150,00 USD/150,00 CAD pro Ticket zur Bearbeitung des Erstattungsantrags für ein verlorenes Ticket oder einen Teil eines verlorenen Tickets.
AUSNAHME: Für Passagiere, die Angehörige des US-Militärs sind, wird keine Servicegebühr erhoben, sofern die Beförderung im Rahmen eines staatlichen Beförderungsauftrags der US-Regierung bezahlt wurde (Formular Nr. 1169). - Nicht erstattungsfähige Tickets – UA erstattet keinen Teil eines verlorenen, nicht erstattungsfähigen Tickets, einschließlich des Tarifs und etwaiger Steuern, Gebühren oder anderer Kosten. Gegen Entrichtung der maßgeblichen Servicegebühren wird das Ticket neu ausgestellt, sofern der Antrag vor der geplanten Reise eingereicht wird. Nicht erstattungsfähige Tickets werden nach dem auf dem jeweiligen Flugschein angegebenen Datum nicht mehr neu ausgestellt.
- Erstattungsbetrag – Wenn ein Passagier ein von UA ausgestelltes, erstattungsfähiges Ticket oder den ungenutzten Teil eines solchen Tickets verliert, leistet UA, vorbehaltlich der nachfolgend aufgeführten Bedingungen, eine Erstattung an den Passagier in Höhe der folgenden Beträge, sofern zutreffend.
- Erstattungen in ausländischer Währung
- Alle Erstattungen unterliegen den Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen des Landes, in dem der Flugschein ursprünglich gekauft wurde, und ferner des Landes, in dem die Erstattung vorgenommen werden soll.
- Erstattungen werden in der Währung vorgenommen, in der der Flugpreis bezahlt wurde, oder, nach Wahl von UA, in einer gesetzlichen Währung des Landes der Fluggesellschaft, die die Erstattung vornimmt, und zwar in Höhe des Betrags, der dem zu zahlenden Betrag in der Währung entspricht, in der der Tarif oder die Tarife für den Flug, auf den sich das ursprünglich ausgestellte Ticket bezog, eingezogen wurden.
- Erstattung zu viel berechneter Beträge – Erstattungsanträge für zu viel berechnete Beträge müssen UA schriftlich innerhalb von 45 Tagen nach Durchführung des Fluges für das Flugsegment, auf den sich solche Forderungen aufgrund zu viel berechneter Beträge beziehen, eingereicht werden. Danach können keine weiteren Forderungen oder gerichtlichen Schritte aufgrund solcher zu viel berechneter Beträge mehr geltend gemacht werden.
- Optionale Leistungen – Eine Ticketerstattung beinhaltet Gebühren, die einem Passagier für optionale Leistungen berechnet wurden, die der Passagier aber aufgrund einer Überbuchung oder Flugannullierung nicht nutzen konnte.
Regel 28 Zusätzliche Haftungsbeschränkungen
Für die Zwecke internationaler Beförderungen, die unter das Montrealer Übereinkommen fallen, werden die im Montrealer Übereinkommen festgelegten Haftungsbestimmungen in vollem Umfang durch Bezugnahme in diesen Vertrag aufgenommen und haben Vorrang vor allen Bestimmungen dieser Tarifordnung, die diesen Regeln möglicherweise entgegenstehen.
- Die Fluggesellschaft haftet nach Artikel 17 des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens für Schadenersatz im Falle des Todes oder der Körperverletzung eines Passagiers, wie in den folgenden Absätzen vorgesehen:
- Der Carrier kann die Haftung für Schäden, die 151.880 SZR pro Passagier nicht übersteigen, weder ausschließen noch beschränken.
- Der Carrier haftet nicht für Schäden, die den Betrag von 151.880 SZR pro Passagier übersteigen, wenn er nachweist, dass:
- solche Schäden nicht fahrlässig oder durch eine andere unerlaubte Handlung oder Unterlassung der Fluggesellschaft herbeigeführt wurden oder
- solche Schäden ausschließlich durch eine fahrlässige oder sonstige unerlaubte Handlung oder Unterlassung eines Dritten herbeigeführt wurden.
- Die Fluggesellschaft behält sich alle anderen Verteidigungsmittel und Beschränkungen vor, die gemäß dem Warschauer Abkommen oder dem Montrealer Übereinkommen zur Verfügung stehen, je nachdem, was für solche Ansprüche gilt, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Entlastungsmöglichkeit von Artikel 21 des Warschauer Abkommens und Artikel 20 des Montrealer Übereinkommens, mit der Ausnahme, dass sich die Fluggesellschaft nicht in einer Weise auf die Artikel 20 und 22 (1) des Warschauer Abkommens berufen darf, die mit den Absätzen 1 und 2 unvereinbar ist.
- In Bezug auf Dritte behält sich die Fluggesellschaft alle Rückgriffsrechte gegen jegliche anderen Personen vor, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Ausgleichs- und Freistellungsansprüche.
- Die Fluggesellschaft willigt vorbehaltlich geltenden Rechts ein, dass Schadenersatzleistungen für solche Forderungen unter Berücksichtigung der Gesetze des Wohnsitzlandes oder des Landes des ständigen Aufenthalts des Passagiers ermittelt werden können.
- Im Falle von Tod oder Körperverletzung leistet die Fluggesellschaft eine Vorauszahlung, wenn die Fluggesellschaft dies für notwendig erachtet, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse und den erlittenen Schaden des Passagiers zu befriedigen, wie in den folgenden Absätzen vorgesehen:
- Sofern die Identität der Person, der eine Vorauszahlung geleistet werden soll, unstrittig ist, leistet die Fluggesellschaft die Vorauszahlung unverzüglich an den Passagier in Form eines Betrags oder mehrerer Beträge, die die Fluggesellschaft nach alleinigem Ermessen bestimmt. Im Falle des Todes eines Passagiers wird die Vorauszahlung nach alleinigem Ermessen der Fluggesellschaft festgelegt und beträgt mindestens 16.000 Sonderziehungsrechte, die an einen Vertreter des nächsten Angehörigen des Passagiers gezahlt werden, der Anspruch auf eine solche Vorauszahlung hat.
- Die Fluggesellschaft leistet die Vorauszahlung als Vorschuss für die Haftung der Fluggesellschaft im Rahmen des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens. Eine Vorauszahlung stellt keine Anerkennung der Haftung dar. Eine Vorauszahlung wird mit einer Zahlung, einem Vergleichs- oder einem Gerichtsurteil im Hinblick auf einen Schadenersatzanspruch im Namen des Passagiers verrechnet oder davon abgezogen.
- Weder gilt die Leistung einer Vorauszahlung durch die Fluggesellschaft als Verzicht auf Rechte, Sicherheits- bzw. Abwehrmaßnahmen und Beschränkungen, die ihm im Rahmen des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens zur Verfügung stehen, noch gilt die Annahme einer Vorauszahlung durch eine Person als Freistellung von Forderungen jedweder Art.
- Durch die Leistung einer Vorauszahlung bleibt das Recht der Fluggesellschaft erhalten, einen Ausgleich oder eine Schadloshaltung für eine solche Zahlung, die nicht als freiwillige Ausgleichszahlung oder vertragliche Zahlung seitens der Fluggesellschaft gilt, durch eine andere Person anzustreben.
- Die Fluggesellschaft kann die Vorauszahlung von einer Person zurückfordern, sofern nachgewiesen ist, dass die Fluggesellschaft nicht für Schäden haftet, die der Passagier erlitten hat, oder wenn nachgewiesen wird, dass die Person keinen Anspruch auf die Zahlung hatte, oder wenn und insofern nachgewiesen wird, dass die Person, die die Vorauszahlung erhalten hat, den Schaden verursacht oder zu dessen Entstehung beigetragen hat.
- Die Fluggesellschaft haftet für Schäden, die durch Verspätungen bei der Luftbeförderung von Passagieren gemäß den folgenden Absätzen entstehen:
- Die Fluggesellschaft haftet nicht, sofern sie nachweist, dass sie, ihre Bediensteten und Vertreter alle Maßnahmen ergriffen haben, die nach vernünftigem Ermessen erforderlich waren, um den Schaden abzuwenden, oder dass es für sie unmöglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
- Schäden durch Verspätungen unterliegen, zusätzlich zu Beschränkungen und Abwehr-/Sicherheitsmaßnahmen, die von einem Gericht, dem die ordnungsgemäße Zuständigkeit obliegt, anerkannt werden können, den Bedingungen, Beschränkungen und Abwehrmaßnahmen des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.
- Die Fluggesellschaft behält sich alle Abwehr-/Sicherheitsmaßnahmen und Beschränkungen im Rahmen des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens für Schadenersatzforderungen aufgrund von Verspätungen vor, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Entlastungsmöglichkeit von Artikel 21 des Warschauer Abkommens und Artikel 20 des Montrealer Übereinkommens. Im Rahmen des Montrealer Übereinkommens ist die Haftung des Carriers für Schäden durch Verspätungen auf 6.303 SZR pro Reisenden beschränkt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den in Artikel 25 des Warschauer Abkommens oder in Artikel 22 (5) des Montrealer Übereinkommens beschriebenen Fällen.
- Die Fluggesellschaft haftet für Schäden, die durch Vernichtung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von aufgegebenem und nicht aufgegebenem Gepäck gemäß den folgenden Absätzen entstehen:
- Vorbehaltlich nachfolgender Bestimmungen ist die Haftung des Carriers im Fall von Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck, ob aufgegeben oder nicht, im Rahmen des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens auf 1.519 SZR pro Reisenden beschränkt. Sofern der Passagier keine gegenteiligen Beweise vorlegt:
- gelten alle von einem Passagier aufgegebenen Gepäckstücke als Eigentum dieses Passagiers;
- gilt ein bestimmtes Gepäckstück, ob aufgegeben oder nicht, nicht als Eigentum mehrerer Passagiere und
- nicht aufgegebenes Gepäck, einschließlich persönlicher Gegenstände, gilt als Eigentum des Passagiers, der zum Zeitpunkt des Boardings im Besitz des Gepäcks war.
- Für die Ermittlung der Haftung in Bezug auf verlorenes, beschädigtes oder zerstörtes Gepäck gemäß dem Warschauer Abkommen gilt das zulässige Höchstgewicht für jedes Gepäckstück unter den geltenden Einschränkungen, es sei denn, das tatsächliche Gewicht ist auf dem Gepäckschein angegeben.
- Bei der Übergabe eines Teils des aufgegebenen Gepäcks, jedoch nicht des gesamten aufgegebenen Gepäcks an den Passagier oder bei einer Beschädigung eines Teils des Gepäcks, jedoch nicht des gesamten aufgegebenen Gepäcks, haftet UA für den nicht zugestellten oder beschädigten Teil gemäß dem Warschauer Abkommen anteilig, basierend auf dem Gewicht, unabhängig vom Wert eines Teils des Gepäcks oder des Inhalts.
- Im Falle von nicht aufgegebenem Gepäck haftet die Fluggesellschaft nur, soweit der Schaden auf ihr Verschulden oder das ihrer Bediensteten oder Vertreter zurückzuführen ist. Die Fluggesellschaft haftet nicht für Gepäck, das der Passagier an Bord mitführt und das im persönlichen Besitz des Passagiers verbleibt.
HINWEIS: Durch die Unterstützung der Besatzungsmitglieder bei der ordnungsgemäßen Verstauung solcher Gegenstände geht keine Haftung auf die Fluggesellschaft über. - Die Fluggesellschaft haftet für Schäden, die im Falle der Vernichtung oder des Verlusts des aufgegebenen Gepäcks entstehen, nur unter der Bedingung, dass das Ereignis, das die Vernichtung oder den Verlust verursacht hat, an Bord des Luftfahrzeugs stattgefunden hat, oder während eines Zeitraums, in dem sich das aufgegebene Gepäck in der Obhut der Fluggesellschaft befand. Die Fluggesellschaft haftet jedoch nicht, wenn und soweit der Schaden auf die (fehlerhafte oder qualitative) Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist. Des Weiteren unterliegt die Haftung einer Fluggesellschaft für die Vernichtung, den Verlust oder die Verspätung von Gepäck – zusätzlich zu Beschränkungen und Abwehrmaßnahmen, die von einem ordnungsgemäß zuständigen Gericht anerkannt werden können – den Bedingungen, Beschränkungen und Abwehrmaßnahmen im Rahmen des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.
- Die Fluggesellschaft behält sich alle Abwehrmaßnahmen und Beschränkungen vor, die ihr im Rahmen des Warschauer Abkommens und des Montrealer Übereinkommens zur Verfügung stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abwehrmöglichkeit von Artikel 20 des Warschauer Abkommens und Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens sowie die Entlastungsmöglichkeit von Artikel 21 des Warschauer Abkommens und Artikel 20 des Montrealer Übereinkommens, mit der Ausnahme, dass sich die Fluggesellschaft nicht in einer Weise auf die Artikel 22 (2) und (3) des Warschauer Abkommens berufen darf, die unvereinbar mit Absatz (1) ist. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den in Artikel 25 des Warschauer Abkommens oder in Artikel 22 (5) des Montrealer Übereinkommens beschriebenen Fällen.
- Vorbehaltlich nachfolgender Bestimmungen ist die Haftung des Carriers im Fall von Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck, ob aufgegeben oder nicht, im Rahmen des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens auf 1.519 SZR pro Reisenden beschränkt. Sofern der Passagier keine gegenteiligen Beweise vorlegt:
- Im Rahmen des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens muss eine Klage auf Schadenersatz innerhalb von zwei Jahren erhoben werden und eine Beschwerde muss im Falle von Gepäckschäden innerhalb von sieben Kalendertagen und im Falle von verspätet geliefertem Gepäck innerhalb von 21 Kalendertagen bei der Fluggesellschaft eingehen. Bei Gepäckforderungen basiert eine Aufwandsentschädigung auf dem Nachweis einer für UA akzeptablen Forderung.
Für die Zwecke aller übrigen Beförderungen (einschließlich Beförderungen innerhalb der USA), die nicht unter das Montrealer Übereinkommen oder andere geltende internationale Rechtsvorschriften fallen (sofern nachfolgend nicht eigens vermerkt), gelten die folgenden Haftungsbeschränkungen und sonstigen Ausschlüsse:
- UA haftet nicht für Todesfälle, Körperverletzung, Verspätungen, Verluste oder sonstige Schäden jedweder Art (im Folgenden zusammengefasst als „Schäden“ bezeichnet), die aus oder in Verbindung mit Beförderungen oder anderen von UA erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, solche Schäden wurden nachweislich durch die alleinige fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von UA verursacht und es liegt kein Mitverschulden seitens des Passagiers vor.
- UA haftet nicht für Schäden, die sich aus der der Einhaltung von Gesetzen, behördlichen Vorschriften, Verordnungen, Bestimmungen, Anforderungen oder Sicherheitsrichtlinien seitens UA oder aus der Nichteinhaltung solcher Gesetze, behördlichen Vorschriften, Verordnungen, Regeln, Anforderungen oder Sicherheitsrichtlinien seitens des Passagiers ergeben oder aufgrund dessen entstehen, dass der Passagier auf Auskünfte vertraut, die UA ihm in Bezug auf solche Gesetze, behördliche Vorschriften, Verordnungen, Regeln, Anforderungen oder Sicherheitsrichtlinien erteilt. Siehe auch Regel 19.
- UA haftet nicht für Straf-, Folge- oder Sonderschäden, die sich aus oder in Zusammenhang mit der Beförderungen oder anderen von UA erbrachten Dienstleistungen ergeben, unabhängig davon, ob UA Kenntnis darüber besaß, dass ein solcher Schaden möglicherweise eingetreten ist.
- Jegliche Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse von UA gelten für Vertreter, Mitarbeiter, Anbieter und Beauftragte von UA, die in Ausübung ihrer Tätigkeit handeln, sowie für alle Personen, deren Flugzeuge von UA und seinen Vertretern, Mitarbeitern oder Beauftragten, die in Ausübung ihrer Tätigkeit handeln, genutzt wird.
- Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen ist dahingehend auszulegen, dass sie die Rechte und die Haftung von UA in Bezug auf Forderungen beeinträchtigt, die von, im Namen oder in Bezug auf eine Person geltend gemacht werden, die vorsätzlich Schäden herbeigeführt hat, die den Tod, die Körperverletzung oder sonstige gesundheitliche Schäden eines Passagiers zur Folge hatten.
- Zusätzliche Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse für Gepäck:
- Sofern sich alle Flugsegmente, für die der Passagier über ein ausgestelltes Ticket verfügt, auf Beförderungen innerhalb der USA beziehen, gilt Folgendes:
- Die Haftung im Falle des Verlusts, der Beschädigung oder der verspäteten Lieferung persönlicher Gegenstände eines Passagiers, einschließlich seines aufgegebenen Gepäcks, (sofern nicht im Voraus ein höherer Wert deklariert und zusätzliche Gebühren bezahlt wurden oder persönlicher Besitz nicht anderweitig auszuschließen ist), beschränkt sich auf 4.700 USD pro Passagier und Ticket. Der Passagier ist dafür verantwortlich, die tatsächliche Höhe des Schadens zu dokumentieren und nachzuweisen. Bei Gepäckforderungen basiert eine Aufwandsentschädigung auf dem Nachweis einer für UA akzeptablen Forderung.
- Wenn sich die Beförderung bei einer Haftungsbeschränkung von mehr als 4.700 USD pro zahlenden Passagier auf UA und einen oder mehrere Carrier verteilt und die Verantwortung für den Verlust, die Beschädigung oder die verspätete Lieferung von Gepäck nicht ermittelt werden kann, gilt für alle Carrier eine Haftungsbeschränkung von 4.700 USD pro zahlenden Passagier. Im Falle einer Beförderung über UA und einen oder mehrere andere Fluggesellschaften, die bestimmte Gegenstände des aufgegebenen Gepäcks von der Haftung ausschließen, übernimmt UA keine Haftung für diese ausgeschlossenen Gegenstände.
- UA übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Gepäck oder andere Gegenstände, die in der Kabine an Bord des Flugzeugs mitgeführt werden oder die ein Passagier am Flughafen zurücklässt.
- Im Falle des Verlusts, der Beschädigung oder der verspäteten Lieferung von persönlichen Gegenständen des Passagiers, einschließlich des Gepäcks, muss der Passagier innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach Ankunft des Fluges, auf dem das Gepäck befördert wurde oder befördert werden sollte, eine vorläufige Schadensanzeige bei UA einreichen. Wird es versäumt, eine solche vorläufige Schadensanzeige einzureichen (sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, worüber UA im alleinigen Ermessen entscheidet), ist jede diesbezügliche Klage gegen UA ausgeschlossen.
- Nachdem der Passagier eine vorläufige Schadensanzeige bei UA eingereicht hat, muss der Passagier ein schriftliches Schadensformular bei UA einholen.
- Das ausgefüllte schriftliche Schadensformular des Passagiers für den geltend gemachten Verlust, die geltend gemachte Beschädigung oder die geltend gemachte verspätete Lieferung des persönlichen Besitzes des Passagiers, einschließlich des Gepäcks, muss im System des Rückverfolgungszentrums von UA innerhalb von 45 Tagen nach dem Flugdatum eingehen. Versäumt es der Passagier, das ausgefüllte schriftliche Schadensformular innerhalb der angegebenen Frist zurückzusenden (sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, worüber UA in alleinigem Ermessen entscheidet), ist jede Klage gegen UA ausgeschlossen. Kein Mitarbeiter, Agent oder Vertreter von UA kann UA aufgrund von Erklärungen zum Schadenbearbeitungsprozess bei Gepäckforderungen oder anderen Informationen rechtlich binden. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, den in dieser Regel vorgegebenen Schadenbearbeitungsprozess einzuhalten.
- Alle von einem Passagier aufgegebenen Gepäckstücke gelten als Eigentum dieses Passagiers.
- Rollstühle und andere Hilfsgeräte
- Ausschließlich für Inlandsflüge und Beförderungen nach/aus Kanada gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für Ansprüche aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Verspätungen von Rollstühlen und anderen Hilfsgeräten. Die Benachrichtigungsanforderungen und Anspruchsvoraussetzungen finden hingegen Anwendung.
- Im Falle des Verlusts, der Beschädigung oder der Zerstörung von Rollstühlen oder anderen Hilfsgeräten muss der Passagier am Flughafen sofort eine vorläufige Schadensanzeige bei der Fluggesellschaft einreichen. Wenn es dem Passagier nicht möglich ist, eine Anzeige bei Ankunft einzureichen, muss er sich an den United Airlines-Schalter für Hilfsgeräte unter +1 866 261 2395 (innerhalb der USA und Kanada gebührenfrei) oder 281 553 2395 (weltweit) wenden oder innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bei Inlandsflügen und innerhalb von sieben Kalendertagen nach Ankunft bei Beförderungen nach/aus Kanada eine E-Mail an AssistedDevice@united.com senden.
- Der Passagier muss anschließend innerhalb der in Regel 28 K) 2) B oben oder Regel 28 E) (falls zutreffend) aufgeführten Fristen ein Formular zur schriftlichen Schadensanzeige ausfüllen und einen Nachweis zum Verlust oder der Beschädigung beilegen, etwa die Gepäckschadenbelegnummer, den Reiseplan des Passagiers, den Gepäckabschnitt, einen Kaufbeleg, Model, Seriennummer und Art des Rollstuhls oder des Hilfsgerätes sowie alle weiteren Informationen, die von der Fluggesellschaft verlangt werden, um den Vorfall zu untersuchen und die Rechtmäßigkeit der Schadensanzeige zu überprüfen. Kann ein Rollstuhl oder ein anderes Hilfsgerät nach Durchführung der entsprechenden Reparaturen in dem Zustand an den Passagier zurückgegeben werden, in dem er/es angenommen wurde, kann UA auf Verlangen des Passagiers die Reparaturen vornehmen.
- UA ist berechtigt, vor der Annahme von Rollstühlen und anderen Hilfsgeräten als aufgegebenes Gepäck eine Inspektion durchzuführen und bereits vorhandene Schäden zu dokumentieren. UA behält sich das Recht vor, die Beförderung großer Rollstühle oder anderer Hilfsgeräte zu verweigern, die aufgrund der physischen Größe des Frachtraums eines Flugzeugs nicht in einer sicheren, aufrechten Position transportiert werden können, ohne dadurch schwerwiegende Schäden an dem Rollstuhl zu riskieren, oder weil sie in einem kleinen Gepäckraum zu einer ungleichen Lastenverteilung und zu einem Verstoß gegen Gewichts-/Gleichgewichtsbeschränkungen im Rahmen der Sicherheitsvorschriften führen würden. In einem solchen Fall unternimmt UA angemessene Anstrengungen, dem Passagier zu helfen, einen Flug mit einem Flugzeug zu finden, das den Rollstuhl unterbringen kann.
- AUSSCHLÜSSE: UA haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder verspätete Lieferung eines der folgenden Gegenstände:
- Antiquitäten, Artefakte, Sammelobjekte, religiöse Gegenstände;
- Geweihe;
- Rucksäcke, die nicht für das Reisen geeignet sind, Schlafsäcke und Rucksäcke aus Kunststoff, Vinyl oder anderem, leicht reißbarem Material mit Aluminiumgestell, Außentaschen oder vorstehenden Laschen und Verschlüssen;
- Geschäftsausrüstungen und Warenmuster;
- tragbare Multimedia-Player, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf CD-, DVD- oder MP3-Player;
- Porzellan, Glas, Keramik, Tonwaren;
- Computer-Hardware/-Software und elektronische Bauteile/Geräte;
- Gegenstände, die in Säcken oder Papier-/Plastiktüten aufgegeben werden, die keine ausreichende Festigkeit aufweisen, nicht sicher verschlossen werden können oder den Inhalt nicht ausreichend schützen;
- Gegenstände, die in Wellpappe-/Pappkartons aufgegeben werden, einschließlich von UA bereitgestellte Kartons, mit Ausnahme von Gegenständen, die ansonsten für den Transport ohne Karton geeignet wären (z. B. Fahrradtaschen, Kleidersäcke);
- Elektronische und mechanische Gegenstände, einschließlich Mobiltelefone, elektronische Spiele und andere damit zusammenhängende Gegenstände;
- Sehhilfen, Ferngläser, verschreibungspflichtige Sonnenbrillen und nicht verschreibungspflichtige Sonnenbrillen sowie alle sonstigen Brillen und Augen-/optische Geräte;
- Blumen und Pflanzen;
- Kleidersäcke, die nicht für das Reisen geeignet sind;
- unersetzbare Gegenstände;
- Gegenstände aus Papier (z. B. Werbeanzeigen, Entwürfe, Landkarten, Manuskripte, Geschäfts-/persönliche Unterlagen, historische Dokumente, Fotos, Bücher, Wertpapiere usw.);
- Schmuck;
- Schlüssel;
- Flüssigkeiten, Parfüms, Alkohol/Spirituosen, Wämser, ZAMZAM-Wasser;
- Medikamente und medizinische Geräte (nicht zur Verwendung als Hilfsmittel gemäß § 14 CFR, Abschnitt 382.3 (US-Gefahrguttransportbestimmungen);
- Geld, Geschenkkarten und Geschenkgutscheine;
- Musikinstrumente – Gitarren, Geigen, Bratschen, Cellos, Orgeln, Harfen, Schlagzeuge/Trommeln;
- Erzeugnisse aus echtem Pelz;
- verderbliche Güter, wie z. B. Arzneimittel, Blumen und Lebensmittel (z. B. Obst und Gemüse, Käse, frisches oder gefrorenes Fleisch oder Geflügel, Fisch und Meeresfrüchte, Backwaren, Trockeneis und Tabak);
- Foto-/kinematografische/Audio-/Videoausrüstung, Kameras und dazugehörige Gegenstände;
- Edelmetalle/-steine;
- Werkzeuge, batteriebetriebe Handwerkzeuge, Werkzeugkoffer/-kästen, Automobil-Abschleppstangen;
- komplett ungeschützte Gegenstände, wie z. B. Tennisschläger und Schirme, entweder einzeln aufgegeben oder außen am Gepäck festgebunden/festgeschnallt;
- Freizeit- und Sportgeräte, insbesondere Ausrüstung zum Bogenschießen, Baseball-Ausrüstung, Boogie-/Kite-/Skim-/Speed-/Skateboards, Fahrräder, Bowlingausrüstung, Campingausrüstung, Fechtausrüstung, Golfausrüstung, Gymnastikausrüstung, Hockey-/Lacrosse-Schläger, Wurfspeere, Ruder, Paintball-Ausrüstung, Fallschirme und Gleitschirme, Billardqueues, Skating-Ausrüstung, Tennisausrüstung, Wasserski-/Ski-/Snowboard-/Wakeboard-Ausrüstung, Ausrüstung zum Drachenfliegen, Kajaks/Kanus, persönliche Personentransporter, Angelruten, Skullboote, Surfbretter, Windsurfbretter, Tauchermasken und Druckmessgeräte, Mäntel und Sporttrophäen.
- Besteck, Messer, Schwerter;
- Kinderwagen, Klappwagen, Wiegen und Kindertragesitze;
- Uhren (Zeitmesser);
- Kunstgegenstände wie Gemälde oder Skulpturen oder
- alle anderen ähnlich wertvollen oder unersetzbaren Gegenstände, die im aufgegebenen oder Handgepäck des Passagiers mit oder ohne Kenntnis von UA enthalten sind.
- Die Unterstützung des Passagiers durch Mitarbeiter und/oder Vertreter von UA beim Laden, Entladen oder Verstauen von nicht aufgegebenem, Hand- oder Kabinengepäck gilt als unentgeltliche Dienstleistung für den Passagier, für die UA nicht haftet.
- Die Haftung von UA für Gepäck ist in allen folgenden Punkten beschränkt:
- UA haftet nicht für Gepäck, das vom Passagier nicht unmittelbar nach der Ankunft abgeholt wird.
- UA haftet nicht für Schäden, die durch das Eigentum eines Passagiers verursacht werden, unabhängig davon, ob ein solcher Schaden am Eigentum des Passagiers oder am Eigentum einer anderen Person entsteht.
- UA haftet nicht im Falle des Verlusts, der Beschädigung oder der verspäteten Lieferung von Gepäck, das von einer anderen Fluggesellschaft für den Interline-Transfer an UA angenommen wurde, wenn das Gepäck für die Beförderung als aufgegebenes Gepäck von UA nicht akzeptiert werden kann.
- Ein Passagier, der mit einem Tier reist, ist für die Einhaltung aller staatlichen Vorschriften und Beschränkungen verantwortlich, einschließlich der Vorlage gültiger Gesundheits- oder Tollwutimpfbescheinigungen, falls erforderlich. UA haftet nicht für Verluste oder Unkosten, die dem Passagier aufgrund einer Nichteinhaltung dieser Bestimmung entstehen, und UA übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn einem Tier die Ein- oder Durchreise in bzw. durch ein Land, einen Staat oder eine Region verweigert wird. (Siehe Regel 23.)
- UA haftet nicht für Gepäck, das bereits vorhandene Schäden aufweist oder für das UA ein unterzeichnetes Freigabeformular vom Passagier erhalten hat.
- UA haftet nicht für Schäden an aufgegebenem Gepäck, die nicht die Funktionsfähigkeit eines solchen Gepäckstücks beeinträchtigen. Insbesondere haftet UA nicht für Schäden aufgrund von normaler Abnutzung und normalem Verschleiß, einschließlich Schnitte, Kratzer, Schrammen, Dellen, Einstiche, Markierungen oder Schmutz.
- UA haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung hervorstehender Teile wie Räder, Füße, Außentaschen, Zug- und ausziehbare Handgriffe, Haken, Außenverschlüsse, Zuggurte und Sicherheitsgurte, sofern dieser Verlust oder Schaden auf normalen Verschleiß oder normale Abnutzung zurückzuführen ist.
- UA haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aufgrund eines Fabrikationsfehlers oder aufgrund von überfülltem Gepäck noch für die Vernichtung, den Verlust oder den Schaden, die/der auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen sind.
- UA haftet nicht für den Verlust von oder Schäden an Waren, die an anderem aufgegebenem Gepäck festgebunden, festgegurtet oder anderweitig gesichert sind und nicht einzeln gekennzeichnet und/oder verpackt sind. Dies umfasst insbesondere Schlafsäcke, Gepäckhalter, Gepäckträger und Regenschirme.
- UA haftet nicht für Schäden aufgrund von unsachgemäß gepacktem aufgegebenem Gepäck oder Handgepäck.
- UA haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder verspätete Lieferung von aufgegebenem Gepäck einer Person, die mit einem Ticket reist, bei der es sich aber nicht um die Person handelt, für die das Ticket ausgestellt wurde.
- UA haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder verspätete Lieferung von aufgegebenem Gepäck eines Mitarbeiters einer anderen Fluggesellschaft als UA oder von Familienangehörigen oder Freunden eines solchen Mitarbeiters, die mit einem Ticket reisen, das keinen Erlös bringt. AUSNAHME: Wenn die andere Fluggesellschaft ein ZED-Abkommen mit UA hat, hält sich UA an die Bedingungen eines solchen Abkommens bezüglich Verlust, Beschädigung oder verspäteter Lieferung von aufgegebenem Gepäck eines Mitarbeiters einer anderen Fluggesellschaft oder von Familienangehörigen oder Freunden eines solchen Mitarbeiters, die mit einem Ticket reisen, das keinen Erlös bringt.
- UA haftet nicht für Zustellungs- oder Zwischenkosten, die dem Passagier mit verspätetem Gepäck entstehen, wenn der Passagier die in Regel 5 D festgelegten Check-in-Zeit-Anforderungen nicht erfüllt.
- UA haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck, Handgepäck, Rollstühlen oder anderen Hilfsgeräten oder sonstigen persönlichen Gegenständen eines Passagiers, die aufgegebenen wurden, die bei einer Sicherheitsdurchsuchung solcher Gegenstände durch einen Vertreter einer lokalen, staatlichen oder bundesstaatlichen Behörde oder einer Beschlagnahmung durch einen Vertreter einer lokalen, staatlichen oder bundesstaatlichen Behörde entstehen können.
- Leistungen anderer Fluggesellschaften
- Die Schadenshaftung von UA ist, sofern zutreffend, auf Vorfälle beschränkt, die sich auf eigenen Flügen ereignen.
- Eine Fluggesellschaft, die ein Ticket ausstellt oder Gepäck zur Beförderung auf Diensten einer anderen Fluggesellschaft annimmt (z. B. eine Fluggesellschaft, die Interline-Beförderungen anbietet), handelt nur als Vertreter und haftet nicht für Handlungen seitens der ausführenden Fluggesellschaft.
- UA haftet nicht für den Tod oder die Körperverletzung eines Passagiers, der/die sich nicht auf Flügen ereignen, die von UA selbst durchgeführt werden.
- Sofern sich alle Flugsegmente, für die der Passagier über ein ausgestelltes Ticket verfügt, auf Beförderungen innerhalb der USA beziehen, gilt Folgendes:
Regel 29 Kundendienstbeschwerden
Lob und Beschwerden von Kunden können per E-Mail oder per Post an folgende Adressen gerichtet werden:
- Webadresse:
www.united.com/en/us/customercare - Postanschrift:
Customer Care – NHCCR
United Airlines, Inc.
900 Grand Plaza Dr.
Houston, TX 77067-4323, USA
Wenn ein Dritter eine Beschwerde im Namen eines Kunden einreicht, muss der Dritte zusammen mit der Beschwerde nachweisen, dass er die Bevollmächtigung hat, im Namen des Kunden zu handeln. Als Nachweis der Bevollmächtigung gilt ein unterzeichnetes Schreiben des Kunden oder eine ausgefertigte Vollmacht, die den Dritten ermächtigt, im Namen des Kunden zu handeln. Dritte müssen diesen Nachweis der Bevollmächtigung zusammen mit der Beschwerde einreichen. United wird nicht antworten, wenn der Nachweis der Bevollmächtigung Dritter nicht vorgelegt wird oder wenn United nach eigenem Ermessen entscheidet, dass der Nachweis unvollständig oder unzureichend ist.
Regel 30 Einwilligung zur Verwendung personenbezogener Daten
Mit der Buchung eines Tickets für die Beförderung, dem Kauf sonstiger Leistungen oder der Teilnahme an einem Programm oder Serviceangebot von UA wie MileagePlus oder dem United Club ermächtigen Sie UA und ihre verbundenen Unternehmen und autorisierten Vertreter, alle personenbezogenen Daten, die Sie bereitstellen (i) zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen und (ii) zur Nutzung, Verarbeitung und Speicherung an Dritte zu übermitteln, insbesondere an Unterauftragnehmer, Vertreter, verbundene Unternehmen, Marketingpartner, andere Fluggesellschaften und staatliche Behörden, sofern UA in gutem Glauben der Auffassung ist, dass dies im Interesse der Flugsicherheit ist oder, dass eine Offenlegung anderweitig notwendig oder ratsam ist, oder soweit UA dies für sämtliche Zwecke der Ausführung der Unternehmenstätigkeiten im Zusammenhang mit dem angeforderten Programm oder Serviceangebot und/oder der Bewerbung weiterer Informationen, Waren oder Dienstleistungen, die für Sie möglicherweise von Interesse sind, für notwendig erachtet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Zwecke: Vornahme einer Buchung; Ticketkauf; Erwerb von Frachtdienstleistungen; Teilnahme an MileagePlus-Serviceleistungen; Erhalt von Zusatzleistungen, einschließlich Erfüllung spezieller Dienstleistungsanfragen; Buchhaltung, Fakturierung und Rechnungsprüfung; Überprüfung von Kreditkarten- oder anderen Zahlungsmodalitäten; Durchführung von Vielfliegerprogrammen; Systemprüfung, -wartung und -entwicklung; Kundenbeziehungen; Verkauf und Marketing; Werbemaßnahmen für Waren und Dienstleistungen von UA und/oder seinen verbundenen Unternehmen und für Waren und Dienstleistungen Dritter; statistische Analysen; Entwicklung und kundenspezifische Anpassung derzeitiger und zukünftiger Dienstleistungen; Unterstützung bei der Abwicklung von Reiseformalitäten, einschließlich Grenzpolizei-, Sicherheits- und Zollabfertigung; Erfüllung geltender Gesetze, Vorschriften, Regierungsanfragen, Anfragen der Strafverfolgungsbehörden und/oder gültiger Gerichtsbeschlüsse; Bereitstellung von Daten an Dritte oder Regierungs- oder Strafverfolgungsbehörden zur Umsetzung von oder zur Unterstützung bei der Entwicklung von Sicherheits-, Schutz- oder Gesundheitsmaßnahmen für Passagiere, Gepäck oder Frachtgüter oder zur Verhinderung oder Aufdeckung drohender krimineller Handlungen oder der Festnahme oder Verfolgung von Straftätern; Verteidigung der Rechtsinteressen von UA und/oder seiner verbundenen Unternehmen.
Wenn Sie als Passagier mehr über die Datenschutzrichtlinie von UA erfahren möchten, können Sie sie unter www.united.com einsehen. Diese Richtlinie ist lediglich eine Erklärung des Verwaltungsprotokolls. Sie stellt weder einen Vertrag dar, noch wird sie bzw. wurde sie mit der Absicht erstellt, Teil dieses Beförderungsvertrags zu werden oder begründet vertragliche oder gesetzliche Rechte.